Klettergerüst für Kinder rechtlich gesehen

Wir haben unseren Kindern im Garten eine Art Klettergerüst mit Rutsche und Hütte auf einer Plattform gebaut. Nun kam die Frage auf, was ist eigentlich, wenn mal ein Kind runter fällt und sich weh tut? Wo kann ich darüber was lesen? Stichwort Aufsichtspflicht, Eltern haften für ihre Kinder, GS-geprüfte Sicherheit. Wie ist da eigentlich auf Spielplätzen? Sind diese Geräte sicher, da GS-Zeichen vorhanden? Reicht ein Schild: Eltern haften für ihre Kinder? Spielen auf eigene Gefahr?

Danke. Sabine

Das wurde schonmal gefragt. Eine einfache Suche im Archiv hätte Dir durchaus befriedigende Antworten liefern können, z.B. hier: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Wobei ich glaube, Du hast diese Beiträge schonmal gelesen…
Und 100 andere btw. auch. Das wesentliche wurde gesagt, oder?

Hier noch einmal die wesentlichen Aussagen für Dich zusammengefasst:

"der Schwarze Peter liegt immer bei der Person, die die Aufsicht hat.

Bei Spielgeäten auf öffentlichen Plätzen, die Verletzungen herbeigeführt haben, haftet der Aufsteller/ggfs. der Hersteller.

Das GS Zeiche hat nichts mit der sicherheit des Gerätes zu tun. Beispiel: Ein Gerät wird nach seiner Bauart/ Statik beuurteilt. Ist es z.B. aus Holz und das Holz ist morsch, hat dennoch das gesamte Gerät dieses Zeichen."

"im privaten Garten werden keine besonderen Anforderungen an die Sicherheit gestellt. Wenn das Ding stabil steht, der Untergrund weich ist, keine spitzen Nägel herausstehen, etc. dann darf man auch fremde Kinder (und nur um die kann es ja gehen) unter normaler altersgerechter Beaufsichtigung dort spielen lassen. Aufpassen muss man nur, dass nicht so eine Art teilöffentlicher Spielplatz entsteht, dass es also geduldet wird, dass fremde Kinder jederzeit dort spielen können.

Im übrigen schläft es sich mit einer privaten Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung immer besser!"

Doc.

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