ich poste hier für jemand anders und kann nur die Fakten nennen, die ich kenne (kann aber nachfragen):
Da kauft jemand ein Brautkleid bei einem bekannten Brautkleidausstatter. Irgendwie paßt das Kleid nicht ganz und der Verkäufer sagt, da müssen wir noch den Saum ändern lassen, ist ne Kleinigkeit, geht relativ schnell. Die Kundin fragt NICHT, was das kosten würde. Bei der Abholung des Brautkleides bekommt sie eine Rechnung über die Änderung von 250€ präsentiert. Sie zieht „Fachleute“ im Freundeskreis aus der Modebranche zu Rate, die sich einig sind, daß das absolut überhöht ist. Nehme an, Gespräche mit Verkäufer/in, Chef/in etc. haben bereits stattgefunden - ohne Ergebnis.
Weiß jemand, ob es irgendeine Möglichkeit gibt die Rechnung zu mindern, also mit Zuhilfenahme eines Anwalts oder so?
Meine eigene Vermutung ist recht pessimistisch, denn ich würde sagen, der Fehler liegt darin NICHT vorher nach den etwaigen Kosten gefragt zu haben, leider.
Aber vielleicht können Fachleute genaueres sagen, bevor die gute Frau einen Anwalt bemüht, der nun wieder Geld kostet?
der Vertrag deiner Freundin ist ein Werkvertrag. Wird bei diesem
die Vergütung nicht vereinbart, so ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen (§ 632 II BGB).
Den Mode-Experten zufolge soll die Arbeit normalerweise erheblich billiger sein, daher wird der zu zahlende Betrag dieser „üblichen Vergütung“ entsprechen.
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der Vertrag deiner Freundin ist ein Werkvertrag. Wird bei
diesem
die Vergütung nicht vereinbart, so ist die übliche Vergütung
als vereinbart anzusehen (§ 632 II BGB).
Den Mode-Experten zufolge soll die Arbeit normalerweise
erheblich billiger sein, daher wird der zu zahlende Betrag
dieser „üblichen Vergütung“ entsprechen.
Richtig !
Ich würde den ausführenden Betrieb dazu bewegen, dir nachzuweisen, konkret welche Arbeiten den nachher eingeforderten Werklohn verursachten bzw. dessen Höhe rechtfertigen und auf welcher Grundlage die Kalkulation des Betriebes fusst. Es ist die Pflicht des Werkunternehmers, dies dem Kunden auf Verlangen genauestens zu erläutern, Abwimmeln zieht hier nicht.
Wurde der Betrag gezahlt und das Kleid in Empfang genommen ? Schlecht, denn dann gilt das Werk zunächst als abgenommen.
Rechtauskünfte erteilen die entsprechend zuständigen Kammern ( Handwerks- oder Industrie- und Handels ~ ), bei mindestens einer soll der Betrieb Mitglied sein, u.U. ist man bei hartleibigen Fällen bereit, sich vermittelnd zu verwenden.
Da war ich ja pessimistischer als die Realität. Na vielleicht gibt’s ja Möglichkeiten?!
Wie ich eben erfahren habe, wurde das Brautkleid selbst bezahlt, die Rechnung der Änderung nicht und das Kleid wurde auch nicht abgeholt. Dann sieht’s wohl gut aus, oder?
Rechtauskünfte erteilen die entsprechend zuständigen Kammern (
Handwerks- oder Industrie- und Handels ~ ), bei mindestens
einer soll der Betrieb Mitglied sein, u.U. ist man bei
hartleibigen Fällen bereit, sich vermittelnd zu verwenden.
Die Frau hat sich auch schon an die zuständige Kammer gewandt, wurde abgewiesen mit der Bemerkung, daß sie für so etwas nicht zuständig seien.
Falls es noch weitere Tips im Vorgehen gibt, ich würd mich freuen.
Die Frau hat sich auch schon an die zuständige Kammer gewandt,
wurde abgewiesen mit der Bemerkung, daß sie für so etwas nicht
zuständig seien.
Wofür, wenn nicht dafür, sind Kammern denn sonst zuständig ?
Ich als Kammermitglied kann stets bei meiner HWK auf eine (kostenlos ) Rechtsberatung zurückgreifen, nat. für den umgekehrten Fall, andererseits sind hier die Leute auch zuständig wenn es „gegen“ ein Kammermitglied geht - hier wird in aller Regel der betreffende Betrieb angeschrieben, diesem damit die Fakten dargelegt und um eine Stellungnahme ersucht - wo gibts denn sowas ?
Nur ungern gebe ich folgenden Ratschlag* : Schalte einen Verbraucherverband ein !
* Ungern, weil die oft auch nicht Bescheid wissen und den Anfragenden unrichtige oder mindestens unausgegorene ratschläge erteilen, wie ich oftmals schon feststellte. Aber zum „Einheizen“ sollte es allemal reichen