Haftung bei Paketverlust trotz Einlieferungsschein

Hallo,

ich habe über ein online auktionshaus einen artikel versteigert.
wie vereinbart wurde vom käufer das geld aufs konto überwiesen.
einen tag später habe ich den artikel (ein neues nokia handy) mittels eines versandservices versendet und den beleg darüber erhalten.

nach 2 wochen teilte der versandservice mir mit das das paket wohl weg gekommen sei denn es konnte nie zugestellt werden.
der käufer möchte nun sein geld zurück.
der versandservice möchte eine rechnung über das handy, damit sie den schaden regulieren können.

nun meine frage:
ich habe keine rechnung, da ich das handy aus meiner vertragsverlängerung erhalten habe. ich habe nur einen lieferschein.

was kann oder muß ich machen um dennoch über die versicherung des versandservices den verlust in höhe von 209 euro erstattet zu bekommen. lt. agb haftet der versandservice mit bis zu 500 euro. mir fehlt doch aber die rechnung.

vielen dank für eure hilfe

Hallo,

am einfachsten sollte sein, die Mail von ebay auszudrucken und Kopie des Lieferscheins beizufügen. Damit ist bewiesen, das Dein Schaden der Höhe des Ersteigerungsbetrags ausmacht.

Gruß,
Micha

ja denk ich auch und/ oder ne eigen rechnung schreiben (einfach ein stück papier absender, empfänger(versandservice o. dein käufer), geldbetrag, normalerweise steuer wenn vorsteurabzugsberchtigt, detailierte beschreibung der ware)

evtl. ist ja noch schaden entstanden (z.b. bankgebühren, bearbeitungsgebühren etc.) die kannst du auch mit geltend machen,

wenn dein käufer auf vertragserfüllung besteht musst du ersatz beschaffen, der ist dann vielleicht teurer, diese kosten kannst du auch mit aufstellen

der versandhandel/ versicherung dessen braucht je irgendweinen nachweis um die kosten für das ganze auch ordentlich verbuchen zu können

uwe

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