Betrugsskandal in der MATA-HARI-Passage in Düsseld

Brauchen Hilfe!
Haben im Juni 1999 einen wirksamen Mietvertrag über ein Ladenlokal abgeschlossen. Vertragsdauer: 3 Jahre ohne Kündigungsrechte des Vermieters innerhalb dieser Zeit. Einige Monate nach Vertragsabschluß kamen Gerüchte auf, daß der Eigentümer „unseren“ Teil der Passage an H&M vermietet haben soll - und zwar schon in 2000! Da unser Vermieter eine „dazwischengeschaltete“ GmbH ist, haben wir diese, bzw. die Geschäftsführerin zur Rede gestellt. Sie sagte (schwor) unter Zeugen, das an diesem Gerücht überhaupt nix dran sei und gab uns nach erneuten Anfragen eine Option, die angeblich nachweisen sollte, daß sie ein Optionsrecht auf weitere 5Jahre Pacht der Passage haben. Auf dem Schriftstück war jedoch keine Gegenzeichnung des Eigentümers! Auf erneute Anfrage wurde uns äußerst unfreundlich mitgeteilt, daß sie es „nicht nötig habe“ uns eine Gegenzeichnung zu zeigen - es würde uns nix angehen wie ihr Vertragsverhältnis mit dem Eigentümer aussieht!
Da wir einen wirksamen Mietvertrag bis Mitte 2002 haben, mußten wir in Treu und Glauben davon ausgehen, daß alles seine Ordnung hat. Ende Dezember wurde uns ein Shop auf der anderen Seite der Passage gezeigt, der allerdings nur halb so groß ist wie unser jetziger und noch dazu im wesentlich uninteressanteren Teil der Passage zu einem Nebenausgang hin liegt. Wir haben ausdrücklich abgelehnt! Daraufhin wurde uns gesagt: Wir werden den kleinen Shop auch so los. Wir sprechen uns dann im Januar wieder!
In der zweiten Januarwoche rückten nach einem Aushang des Eigentümers am Sa-nachmittag!!! plötzlich Bauarbeiter an und waren drauf und dran unseren Shop zuzubauen. Man muß dazu anmerken, das wir die einzige Partei sind, die noch einen so langen Mietvertrag haben, die anderen Shopbesitzer wohl keine rechtliche Grundlage mehr haben, sich aber hintergangen fühlen.
Laut Rechtsanwalt der GmbH hätten wir eine mündliche Zusage gegeben, das wir in den kleinen Shop „ausweichen“. (SCHWACHSINN!)
Der Rechtsanwalt des Eigentümers hat erklärt, daß die GmbH sich mit seinem Mandanten auf die „Freimachung des relevanten Passagenteils“ geeinigt habe. (OBWOHL SIE MIT UNS EINEN VERTRAG BIS 06.2002 ABGESCHLOSSEN HAT!!!)
Desweiteren weist die GmbH auf ihre „dünne Kapitaldecke“ hin - frei nach dem Motto: Es sei sowieso nix zu holen!

Jetzt meine Fragen:
Wie kann ich kontrollieren, daß unser Anwalt gut arbeitet?
Was können wir selber tun?
Welche Tatbestände müssen erfüllt sein, daß man mit einer Betrugsanzeige gegen die GF der GmbH durchkommt und somit die private Durchgriffshaftung in Gebrauch tritt?
Kann es sein, daß der Eigentümer, obwohl er direkt über der Passage wohnt, ohne jedliche Sorgfaltspflichten gegenüber uns, um uns herum baut, uns somit der Geschäftsgrundlage (Kunden) entzieht und uns somit „entmietet“?
Kann der Eigentümer uns mit einem schnellgerichtlichen Verfahren „rausschmeißen“, sodaß wir die „Dummen“ sind und unseren Schadensersatz dann an eine Konkurs fallende GmbH richten müssen?

WELCHE PFLICHTEN HAT DER EIGENTÜMER???

Was für Möglichkeiten haben wir, z.Bsp. die Bauvorhaben zu blockieren und somit zu zeigen, daß erst ein Vergleich geschlossen werden muß, bevor wir nur darüber nachdenken zu weichen?
Info: H&M will angeblich schon im Frühjahr groß eröffnen.

Für konstuktive Hilfe wäre ich sehr dankbar, da unsere Existenz gefährdet ist!!!

Jan

Wie kann ich kontrollieren, daß unser
Anwalt gut arbeitet?

Von Schreiben bekommt Ihr ja Kopien, bei Telefonaten könnt Ihr ja anregen, sie in Eurem Beisein zu führen.

Was können wir selber tun?

Die Zeugenaussagen schon einmal schriftlich mit den Zeugen fixieren und unterzeichnen lassen, damit die nix vergessen, bis der Gerichtstermin ist.

Kann es sein, daß der Eigentümer, obwohl
er direkt über der Passage wohnt, ohne
jedliche Sorgfaltspflichten gegenüber
uns, um uns herum baut, uns somit der
Geschäftsgrundlage (Kunden) entzieht und
uns somit „entmietet“?

Der Zugang zu Eurem Geschäft muß gewährleistet sein, außerdem könnt Ihr ggf. die Miete mindern, wenn ein Mangel vorliegt (Baulärm, Schmutz etc.)

Kann der Eigentümer uns mit einem
schnellgerichtlichen Verfahren
„rausschmeißen“, sodaß wir die „Dummen“
sind und unseren Schadensersatz dann an
eine Konkurs fallende GmbH richten
müssen?

Wenn der Hauptmietvertrag beendet ist, kann er erfolgreich Euch als Untermieter herauswerfen. Das ist dann eine Frage des Schadensersatzes zwischen Euch und der GmbH. Dazu müßte er aber eine Räumungsklage durchführen, das Verfahren würde sich über zwei Instanzen ziehen.

WELCHE PFLICHTEN HAT DER EIGENTÜMER???

Es kommt auch eine Haftung des Eigentümers nach Deliktsrecht in Betracht, wenn Ihr durch seine Maßnahmen geschädigt werdet. Dazu müßte er allerdings Euch gegenüber auch rechtswidrig handeln, was evtl. bei der geschilderten faktischen Zugangsvereitelung denkbar wäre.

Was für Möglichkeiten haben wir, z.Bsp.
die Bauvorhaben zu blockieren und somit
zu zeigen, daß erst ein Vergleich
geschlossen werden muß, bevor wir nur
darüber nachdenken zu weichen?

Einstweilige Verfügung.