Unerlaubte Untervermietung!

Liebe Experten,
in unserer neu erworbenen Immobilie, die wir selbst noch nicht bezogen haben, befindet sich eine Mietwohnung.
Wir haben mit dem Mieter, der sich aus beruflichen Gründen von Mo.-Fr. nicht in der Wohnung aufhält, bereits persönlichen Kontakt aufgenommen.
Nun fragen uns unsere neuen Nachbarn, an wieviele Personen die Wohnung überhaupt vermietet sei?! Es ständen während der Woche ständig Autos vor dem Haus und es würden in der Mietwohnung, ständig andere Leute schlafen.
Davon hat uns der Mieter jedoch nicht unterrichtet. Wir wissen auch nicht, ob er entgeltlich oder unentgeldlich untervermietet. Aber sei`s drum, muß er uns nicht davon unterrichten wenn da ständig andere Leute rein- und rausspazieren? Und wie verhält sich das mit den Nebenkosten? Wer dort schläft wäscht sich für gewöhnlich auch.
Danke für Eure Antworten und

viele Grüße
Manuela B.

Besuch braucht keine Erlaubnis, Untervermietung oder kostenlose, insbesondere vollständige Gebrauchsüberlassung an Dritte schon. Eure Zustimmung hierzu würde ich von einer erhöhten Miete abhängig machen (erhöhte Abnutzung). Die Nebenkosten gehen ja in der Regel nach qm, so daß die Anzahl der Personen keine Rolle spielt.

Zunächst würde ich beim bisherigen Eigentümer nachfragen, ob dieser evtl. die „zusätzliche Nutzung“ gestattet oder über einen längeren zeitraum geduldet hat. Denn ihr seid umfassend dessen Rechtsnachfolger in Bezug auf das Mietverhältnis.

Hi!

Ich kenn nicht die genauen Daten, aber es ist festgeschrieben, ab welchem Zeitraum ein „Gast“ noch als Gast zählt oder schon als Untermieter (sind aber glaub ich ein paar Wochen), wobei dies natürlich Einfluß auf die Nebenkosten hat, da viele nach Personenzahl abgerechnet werden.

Wichtig wäre natürlich zu wissen, ob derjenige „miete“ verlangt für die Übernachtungen, denn dann wäre es natürlich sofort „Untervermietung“ ;o)

Sollten dort Freunde/Bekannt unentgeltlich übernachten und nicht über längerem Zeitraum ist das sein gutes Recht…

Die Nebenkosten berechnen sich ja nach einer Person und wenn er weg ist ist ja auch nur eine Person dann anwesend, oder?!?

Gruß

Bernd

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Erstmal vielen Dank für die Anworten.
Zum einen wird ein Teil der Nebenkosten auch nach Verbrauch bzw. Personen abgerechnet (z.B. Wasser) und das ist ja nicht grad ein unerheblicher Faktor bei den heutigen Preisen. Wenn da also ständig die Leute pennen und duschen geht das schnell ins Geld.
Der ehemalige Eigentümer hat 100 km weit weg gewohnt und ich geh mal davon aus, dass er es evtl. stillschweigend geduldet hat.
Ich bin der Auffassung, dass uns der Mieter zumindest über solche Sachen informieren muß, ob wir was dagegen tun können oder nicht steht auf einem anderen Blatt.

Gruß
Manuela B.

Hallo Manuela,

sollte Untervermietung oder Überlassung vorliegen, ist die Sache genehmigungspflichtig, wobei es auch Konstellationen gibt, in denen die Genehmigung nicht versagt werden kann.
Liegt aber keine Untervermietung vor, hat Dein Mieter somit nur häufig Besuch, dann ist die Ansicht, er müsse dies anzeigen, doch schon harter Tobak. Die Mieter können in ihrer Wohnung empfangen, wen immer sie wollen und auch ohne Rückfrage dort Freunde und Bekannte für einige Zeit übernachten lassen. Das gehört zur normalen Lebensführung und in den Schlaf- und Badezimmern ist Deine Ansicht als Vermieterin nicht gefragt. Solltest Du mit der Reinlichkeit der Besucher ein Problem haben, weil die natürlich zum Waschen und für’s Klo auch Wasser verbrauchen, mußt Du eben für eine separate Verbrauchsmessung sorgen. Daran kommst Du auf die Dauer ohnehin nicht vorbei.

Gruß
Wolfgang