Hallo,
ich habe mit einem Mieter einen Vertrag abgeschlossen, bei dem ich vergessen habe einzutragen, das er die Grundsteuern anteilig mitzutragen hat. Wie kann ich den Vertrag nun noch nachträglich ändern zumal es allgemein üblich ist, das der Mieter dieser Kosten mitträgt ?
Zerbrecht Euch mal die Köpfe. Gibt es eine Page im Netz wo man sowas nachlesen kann ?
ich habe mit einem Mieter einen Vertrag abgeschlossen, bei dem
ich vergessen habe einzutragen, das er die Grundsteuern
anteilig mitzutragen hat. Wie kann ich den Vertrag nun noch
nachträglich ändern zumal es allgemein üblich ist, das der
Mieter dieser Kosten mitträgt ?
Zerbrecht Euch mal die Köpfe. Gibt es eine Page im Netz wo man
sowas nachlesen kann ?
Zuerst einmal zur Klarstellung. Grundsteuer und Sach- und Haftpflichtversicherungen werden nicht üblicherweise vom Mieter bezahlt. Dies sind Kosten, die üblicherweise der Vermieter zu tragen hat. Das Gesetz sagt nun aus, dass der Vermieter durch schriftliche Vereinbarung diese Kosten anteilig auf den Mieter im Mietvertrag umlegen kann.
Eine nachträgliche Änderung des Vertrages ist nur mit Zustimmung des Mieters möglich. Wenn dieser eine Vertragsänderung ablehnt, hast Du keine Möglichkeit, die Zahlung durchzusetzen. Wobei eine Information fehlt. Und die ist für die Bewertung der Nebenkostenzahlungen erforderlich. Wie lautet die Vereinbarung zu den Nebenkosten ? Welcher Mietvertrag ( Verlag) wird verwendet ?
auch ohne vom Mietrecht irgend eine Ahnung zu haben, kann ich in diesem Fall sagen, daß Du mit Deinem Anliegen chancenlos bist. Es existiert ein Mietvertrag. Ein Vertrag ist eine Willenserklärung von mindestens 2 Parteien. Daraus folgt, daß eine Partei alleine den bestehenden Vertrag nicht ändern kann. Du kannst also Deinen Mieter bitten, einer Vertragsänderung zuzustimmen (aber warum sollte es das wohl machen?) oder Du kündigst den Vertrag mit allen Konsequenzen oder Du findest Dich mit dem bestehenden Vertrag ab.
Normalerweise steht doch in vorgedruckten Mietverträgen, daß die Betriebskosten nach § 27 BerechnungsVO vom Mieter übernommen werden müssen - auch ohne dass dort etwas „eingetragen“ werden müßte - oder hast Du den Vertrag selbst gestrickt?
Sollte es wirklich so sein wie beschrieben: Rechtlich keine Chance!!! Der gesetzliche (!) Regelfall ist die Übernahme durch den Vermieter, wie übrigens auch Schönheitsreparaturen auch vom Vermieter zu erbringen sind, wenn nicht anders vereinbart.
Normalerweise steht doch in vorgedruckten Mietverträgen, daß
die Betriebskosten nach § 27 BerechnungsVO vom Mieter
übernommen werden müssen - auch ohne dass dort etwas
„eingetragen“ werden müßte - oder hast Du den Vertrag selbst
gestrickt?
Dieser Hinweis ist irreführend, da es leider Mietverträge gibt, die einzig und allein auf den § 27 BV hinweisen. Eine solche Vereinbarung ist unwirksam. Das OLG Hamm RE WM 97, 542 hat entschieden, dass mindestens ausreichend ist wenn der Mietvertrag die Klausel enthält " Neben der Miete sind die Betriebskosten gem. der II. Berechnungsverordnung Anlage 3 zu § 27. Absatz 1 zu zahlen" . Diese Klausel findet sich vor allem in Mietverträgen zweier Formularverlage wieder und bei Verträgen der Haus-und Grundbesitzer. Hierbei gibt es unterschiedliche Varianten, teilweise muss angekreuzt werden, was bezahlt werden muss, teilweise muss gestrichen werden, was nicht bezahlt werden muss. Derzeit ist kaum ein Vertrag zu finden, der nicht gegen das AGBG oder gar gegen die Rechtsprechung im Mietrecht vertösst.
Sollte es wirklich so sein wie beschrieben: Rechtlich keine
Chance!!! Der gesetzliche (!) Regelfall ist die Übernahme
durch den Vermieter, wie übrigens auch Schönheitsreparaturen
auch vom Vermieter zu erbringen sind, wenn nicht anders
vereinbart.