Durchfahrt verboten - Straße

Hallo an alle Rechtskundigen
es geht um eine Gewerbegebiet-Straße, die durch Schilder nur für Anlieger freigegeben ist . Diese Straße mündet hinter einer Kurve in eine andere Straße , wo vor kurzem ein Baumarkt errichtet wurde. Nun hat es sich bei den Kunden des besagten Baumarktes wohl rumgesprochen , daß sich die Strecke zur Autobahn herrlich abkürzen läßt , wenn man durch die Gewerbe-Straße rast ( nur für Anlieger und auf 30 km/h begrenzt ). Das Problem an der Sache , wenn man vom Parkplatz des Baumarktes in Richtung der Gewerbe-Straße fährt , sind keine Schilder zu sehen . Wen muß ich ansprechen/anschreiben , damit diesem Zustand ein Ende gemacht wird ?
Gruß
Dietmar

hallo dietmar,

das kommt auf die strasse an:

ist es eine bundes-,landes,kreis- oder gemeindestrasse ?

ich würde mal das bauamt fragen.

viel zeit und nerven wünscht dir

kunde3

Hallo Dietmar,

wer speziell bei Dir für das Aufstellen von Schildern etc. zuständig ist, müsste doch die Polizei am besten wissen. Vielleicht kannst du deine Beschwerde da auch gleich abladen.

Viel Glück

Heike

Hallo Dietmar,

wer für die Aufstellung von Schildern zuständig wäre, kann ich nicht sagen, befürchte aber, daß diese ohnehin nicht viel nützen würden. Dazu das Zitat zu einer ähnlichen Anfrage, die vor einiger Zeit in meiner Autozeitung veröffentlicht wurde:

Wer ist ein Anlieger?
Einfahrt verboten mit Zusatzschild „Anlieger frei“. Einfahren dürfen alle, die in der gesperrten Straße ein Anliegen(!) haben. Also Anwhner und auch deren Besucher. Als Anlieger gilt sogar der Raucher, der im Sperrbereich Zigaretten aus einem Automaten ziehen will.
Verwirrend: Mancherorts werden Verbote statt mit „Anlieger frei“ mit „Anwohner frei“ eingeschränkt. Nur ein Behörden -Trick. Auch hier dürfen Raucher zum Automaten. Denn juristisch gibt es keinen Unterschied zwischen Anliegern und Anwohnern.

Soviel zum Nutzwert solcher Schilder und ich denke, daß die Baumarktbesucher genug Phantasie haben, um ein Anliegen zu erfinden, das ihnen die Benutzung der betreffenden Straße gestattet.
Eine „Verkehrsberuhigung“ erreicht man möglicherweise durch das wechselseitige Parken nicht benötigter LKW-Anhänger, Container usw. Nur so eine Idee …
Gruß Frank

hallo Frank,

mir hat mal ein Mitarbeiter vom Ordungsamt, der für „Schilderaufstellen“ zuständig ist, folgendes erklärt:

Ein „Anliegen“ kann schon sein, wenn ich mir das dortige Pflaster/Mauern/ Vorgärten oder sonstwas ansehen will.

Also, Phantasie braucht man nun wirklich nicht.

Grüße

Gordie

Soviel zum Nutzwert solcher Schilder und ich denke, daß die
Baumarktbesucher genug Phantasie haben, um ein Anliegen zu
erfinden, das ihnen die Benutzung der betreffenden Straße
gestattet.
Eine „Verkehrsberuhigung“ erreicht man möglicherweise durch
das wechselseitige Parken nicht benötigter LKW-Anhänger,
Container usw. Nur so eine Idee …
Gruß Frank

Hallo an alle Rechtskundigen

Danke für Eure Anteilnahme
ich werde mal den nächsten Streifenwagen anhalten und fragen ,was die Jungs für mich tun können.
Ansonsten
Gruß an alle
Dietmar