Eigentümergemeinschaft

Hi,
ich bin Mitglied in einer Eigentümergemeinschaft die sich aus den Eigentümern von 4 Häusern bildet und 40 Mitglieder umfasst.

Seit nunmehr 5 Jahren versuchen wir in den Treppenhäusern eine Trittschalldämmung verlegen zu lassen. Jedes Jahr sind 2-3 Eigentümer dagegen. Bei deren Argumentation wird wohl auf absehbare Zeit eine Umsetzung diese Wunsches der übrigen 37-38 Mitglieder nicht möglich sein.
Lt. Verwalter ist Einstimmigkeit erforderlich.

Eine Veränderung der Eigentümergemeinschaft (z.B 4 Häuser gleich 4 Gemeinschaften) lehnt der Verwalter ab, da die 4 Häuser im Keller durchgehend verbunden und begehbar sind.

Wer weiss einen Rat oder hat ein ähnliches Problem?
Für jeden Tipp herzlichen Dank;
Georg

Hi,
ich bin Mitglied in einer Eigentümergemeinschaft die sich aus
den Eigentümern von 4 Häusern bildet und 40 Mitglieder
umfasst.

Seit nunmehr 5 Jahren versuchen wir in den Treppenhäusern eine
Trittschalldämmung verlegen zu lassen. Jedes Jahr sind 2-3
Eigentümer dagegen. Bei deren Argumentation wird wohl auf
absehbare Zeit eine Umsetzung diese Wunsches der übrigen 37-38
Mitglieder nicht möglich sein.
Lt. Verwalter ist Einstimmigkeit erforderlich.

Falls dem so ist, sieht es um die Schallschutzdämmung traurig aus.
Ob es so ist, ist m.E. nicht eindeutig. Das WEG ist nicht so zu verstehen, dass der Zustand eines Gebäudes, so wie erbaut, über alle Zeiten konserviert werden müsse und alles darüber hinausgehende der einstimmigen Zustimmung bedürfe.
Unter dem Begriff der ordnungsmäßen Verwaltung und Instandsetzung fallen auch Maßnahmen, die auf Grund neuerer Erfahrungen, der technischen Entwicklung un der Änderungen der Lebensgewohnheiten notwendig werden.

Allerdings sind das jedesmal individuelle Entscheidungen.

z.B.
Bay.OLG „Pultdachentscheidung“:
Ersatz eines Flachdachs durch länger haltbares aber teureres Pultdach.

OLG Braunschweig: Ersatz von Wellpappe durch Ziegel auf dem Dach.

Eine Veränderung der Eigentümergemeinschaft (z.B 4 Häuser
gleich 4 Gemeinschaften) lehnt der Verwalter ab, da die 4
Häuser im Keller durchgehend verbunden und begehbar sind.

Wer weiss einen Rat oder hat ein ähnliches Problem?

Wir hatten ein ähnliches Problem unsere Altbauaufgänge haben bei der Benutzung geknarrt und gelärmt. Ein Beschluß einen Sisalläufer anzubringen, hat der Verwalter nicht als notwendig einstimmige Maßnahme aufgefasst. (ich finde zurecht) Niemand der wenigen Gegenstimmen hat innerhalb der Monatsfrist dagegen geklagt. sic!

Man müßte den Verwalter vielleicht bitten sich beim nächsten Mal euren Rechtsstandpunkt zueigen zu machen - ansonsten ihm andeuten, da die überwiegende Mehrheit ja den Beschluss trägt, bestünde ja auch die Möglichkeit einen anderen Verwalter mit eurer Rechtsauffassung zu finden.

Die zweite Möglichkeit: Den Beschluss deinerseits anfechten (innerhalb eines Monats), ist für kleines Geld zu haben - ohne Anwalt im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Vielleicht sieht der Richter das genauso, wenn ihr für den Lärmschutz starke Argumente anführen könnt.

Die Änderung der Teilungserklärung aus 1 mach 4 ist aller Erfahrung nach ausgeschlossen.

Für jeden Tipp herzlichen Dank;
Georg