Liebe Experten,
seit einigen Jahren bin ich nun verheiratet.
Zu meinem Bedauern hatten meine Schwiegereltern den Hang zu dubiosen Geldanlagegeschäften und haben jetzt entsprechende Schulden, die mit einem zusätzlichen Konkurs einher gehen.
Ich lebe derzeit noch ohne zusätzlichen Ehevertag.
Kann ich und/oder meine Frau vom Gesetzgeber zur eventuellen Schuldenübernahme gezwungen werden,
bzw. wie kann ich mich hierzu am besten Verhalten, oder an wen kann ich mich wenden um hierzu die beste Lösung und Schutz zu erhalten.
Vielen Dank im vorraus, Rainer
Schwiegersöhne haften nicht für die Schulden Ihrer Schwiegereltern. Auch Kinder nicht, die Schulden gehen nur im Erbfall auf Deine Frau über. Allerdings kann es sein, daß die Eltern durch die ganze Aktion kein eigenes Einkommen mehr haben und daher von deiner Frau Unterhalt verlangen können.
Dein Vermögen ist davon aber nicht unmittelbar betroffen.
Im Todesfall kann Deine Frau die Haftung auch auf den Nachlaß beschränken lassen.
Keine Panik also, solange die beiden noch leben und auch ein eigenes Einkommen haben. Wenn die beiden ein Berliner Testament (Ehegatten setzen sich gegenseitig zu Erben ein) gemacht haben, wird es erst ernst wenn beide verstorben sind, sonst schon beim ersten Todesfall.
Schwiegersöhne haften nicht für die
Schulden Ihrer Schwiegereltern. Auch
Kinder nicht, die Schulden gehen nur im
Erbfall auf Deine Frau über.
Aber nur, wenn man das Erbe annimmt. Wenn man es ablehnt, erbt man auch die Schulden nicht.
Allerdings
kann es sein, daß die Eltern durch die
ganze Aktion kein eigenes Einkommen mehr
haben und daher von deiner Frau Unterhalt
verlangen können.
In dem Fall wäre es günstig, wenn deine Frau Hausfrau ist - wenn sie kein Einkommen hat, kann sie auch keinen Unterhalt zahlen. Dein Einkommen zählt dann nicht mit.
Dein Vermögen ist davon aber nicht
unmittelbar betroffen.Im Todesfall kann Deine Frau die Haftung
auch auf den Nachlaß beschränken lassen.Keine Panik also, solange die beiden noch
leben und auch ein eigenes Einkommen
haben. Wenn die beiden ein Berliner
Testament (Ehegatten setzen sich
gegenseitig zu Erben ein) gemacht haben,
wird es erst ernst wenn beide verstorben
sind, sonst schon beim ersten Todesfall.