Gehalts.- o. Vermögenspfändung??

Von: , Frage gestellt am Fr, 21. Jan 2000

Liebe Experten,
seit einigen Jahren bin ich nun verheiratet.
Zu meinem Bedauern hatten meine Schwiegereltern den Hang zu dubiosen Geldanlagegeschäften und haben jetzt entsprechende Schulden, die mit einem zusätzlichen Konkurs einher gehen.
Ich lebe derzeit noch ohne zusätzlichen Ehevertag.
Kann ich und/oder meine Frau vom Gesetzgeber zur eventuellen Schuldenübernahme gezwungen werden,
bzw. wie kann ich mich hierzu am besten Verhalten, oder an wen kann ich mich wenden um hierzu die beste Lösung und Schutz zu erhalten.
Vielen Dank im vorraus, Rainer

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Minuten hilfreich
    Re: Gehalts.- o. Vermögenspfändung??

    Schwiegersöhne haften nicht für die Schulden Ihrer Schwiegereltern. Auch Kinder nicht, die Schulden gehen nur im Erbfall auf Deine Frau über. Allerdings kann es sein, daß die Eltern durch die ganze Aktion kein eigenes Einkommen mehr haben und daher von deiner Frau Unterhalt verlangen können.

    Dein Vermögen ist davon aber nicht unmittelbar betroffen.

    Im Todesfall kann Deine Frau die Haftung auch auf den Nachlaß beschränken lassen.

    Keine Panik also, solange die beiden noch leben und auch ein eigenes Einkommen haben. Wenn die beiden ein Berliner Testament (Ehegatten setzen sich gegenseitig zu Erben ein) gemacht haben, wird es erst ernst wenn beide verstorben sind, sonst schon beim ersten Todesfall.

    • Antwort von nach 8 Stunden hilfreich
      Re^2: Gehalts.- o. Vermögenspfändung??

      Schwiegersöhne haften nicht für die
      Schulden Ihrer Schwiegereltern. Auch
      Kinder nicht, die Schulden gehen nur im
      Erbfall auf Deine Frau über.
      Aber nur, wenn man das Erbe annimmt. Wenn man es ablehnt, erbt man auch die Schulden nicht. Allerdings
      kann es sein, daß die Eltern durch die
      ganze Aktion kein eigenes Einkommen mehr
      haben und daher von deiner Frau Unterhalt
      verlangen können.
      In dem Fall wäre es günstig, wenn deine Frau Hausfrau ist - wenn sie kein Einkommen hat, kann sie auch keinen Unterhalt zahlen. Dein Einkommen zählt dann nicht mit. Dein Vermögen ist davon aber nicht
      unmittelbar betroffen.

      Im Todesfall kann Deine Frau die Haftung
      auch auf den Nachlaß beschränken lassen.

      Keine Panik also, solange die beiden noch
      leben und auch ein eigenes Einkommen
      haben. Wenn die beiden ein Berliner
      Testament (Ehegatten setzen sich
      gegenseitig zu Erben ein) gemacht haben,
      wird es erst ernst wenn beide verstorben
      sind, sonst schon beim ersten Todesfall.

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