Hi!
Wie gesagt, kein Problem. Ich halte, sobald Zivilisation in
Sicht ist sofort an.
Wie schon gesagt, es könnte durchaus zum Problem werden.
Das ist mir bewusst. Lieber eine Geldstrafe als tot, ist hier die Devise.
Natürlich kann man mein Kennzeichen lesen. Dafür isses ja dran
am Auto…
Das können sie ja erst mal telefonisch überprüfen, während wir
nach einer geeigneten Stelle zum Anhalten suchen.
Es wäre über diese Daten dann auch einfach, meine Handynummer
herauszufinden und mich anzurufen. Dann könnte man sich
unnötige Verfolgungsjagden sparen.
Na klar, die Polizei sucht bei Verdächtigen Pkw die sie
verfolgt zu nächst einmal die Hndynummer des Halters um diesen
anzurufen er möge anhalten…
Fällt mir eigentlich nix weiter zu ein…
Das war ein Gag…
Das ist eben die große Frage. Ich denke, das hängt sehr viel
vom Richter ab.
Es hängt zunächst von der Gesetzeslage ab. $ 36 StVO:
So gerne die meisten Leute das auch so hätten: Gesetze sind zumeist nicht eineindeutig, sondern interpretierbar.
(5) Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur
Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der
Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das
Zeichen zum Anhalten kann der Beamte auch durch geeignete
technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle
oder eine rote Leuchte geben. Mit diesen Zeichen kann auch ein
vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die
Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu
befolgen.
Das bestreite ich auch gar nicht.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sich die Polizeibeamten eindeutig zu erkennen geben, und das sehe ich nachts im Zivilfahrzeug als nicht gegeben an.
Weiterhin kann die Polizei auch auf Grund der StPO oder des
Polizeirechts Fahrzeuge anhalten.
Sie kann ihre Maßnahmen mit Zwang durchsetzten. Wird das
haltzeichen nicht beachtet kann in letzter Konsequenz das
Polizeifahrzeug als Hilfmittels Körperlichergewalt zum
Zwangsweisen anhalten angewendet werden.
…nur wenn es hinterherkommt…)
Abgesehen davon, kann man sich gerade auf die bayrischen
Gerichte als Polizeibeamter in der Regel verlassen, aber auch
in Berlin sind mir bekannte Fälle zum Glück durchweg positiv
für die Beamten entschieden worden.
Es geht hier gar nicht um Klagen gegen die Polizei, dass das in Bayern selten klappt ist mir bewusst (wobei ich einen schon zur Strecke gebracht habe, und der hat es sich „verdient“). Vielmehr geht es hier darum, dass ich zunächst moralisch dazu verpflichtet bin, die Sicherheit meiner Mitfahrer zu gewährleisten.
Des weiteren gilt der Grundsatz der Verhältnismässigkeit.
Mal ganz ehrlich - weisst Du überhaupt was der GdV ist???
Er wird immerwieder gern von Menschen ohne jede juristsche
Ausbildung zitiert die übehaupt nicht wissen was dahinter
steckt…
Da Du es nicht erklärst, werde ich weiterhin mit meiner Interpretation aufgrund meiner juristischen Grundbildung aus dem Studium leben müssen.
Es muss also nicht unbedingt mein Problem sein, wenn ein
Polizist ohne Veranlassung den Cowboy spielt.
Wenn es denn soweit kommt, wirst Du es ja selbst merken, ich
rate jedoch weiterhin davon ab überhaupt den Anlass zu einem
solchen „cowboyverhalten“ - wäre es das auch wenn sie Dein
Auto verfolgen, dass Dir gerade geklaut wurde??? - zu liefern.
Ich verlange von niemandem, dass er für mein Auto sein Leben gefährdet.
Das sehe ich ganz anders. Leute, deren Gehälter ich bezahle,
darf ich ruhig nach der Motivation von Handlungen fragen, die
mich direkt betreffen.
Natürlich darf man das, allerdings muss man dazu erst
anhalten, sonst könnte bei diesend er Eindruck entstehen, dass
der Kfz - Führer alles andere als das Gespräch sucht.
Ich habe niemals behauptet, nicht anhalten zu wollen. Nur werde ich mich nicht mitten im Wald von einer Zivilstreife stoppen lassen. Ganz einfach.
Grundsätzlich sollte man einfach mal den Anweisungen folge
leisten ohne alles durchdiskutieren zu wollen.
Keine Chance. Als mündiger, intelligenter Mensch hinterfrage ich Anweisungen grundsätzlich.
Wir sind ein demokratischer Rechtsstaat, keine Polizeidiktatur, auch wenn das in Bayern ab und an vergessen wird…
Möchte man meinen.
Es gab auf dieser Strecke vor 10-12 Jahren mehrere
Vergewaltigungen und Überfälle auf Motorradfahrer.
Vor 10 - 12 Jahren…
Richtig. Und die Zeiten werden nicht besser.
Das versuche ich ja gerade zu vermeiden.
Würde sich die Verkehrspolizei mehr in den Bürger versetzen,
gäbe es sicherlich nicht so viel böses Blut.
Mal ein Auszug aus den neusten Studien zu Angriffen gegen
Polizeibeamten:
Püchel: „Viele Angriffe in Tötungsabsicht entwickeln sich aus
Fahrzeugkontrollen und Routineeinsätzen. Schutzwesten helfen
entscheidend, Verletzungen zu verringern. Dieses Ergebnis
unterstreicht die Bemühungen für eine konsequente
Eigensicherung der Polizeibeamtinnen und -beamten und die
Zielrichtung der Öffentlichkeitsarbeit ‚Sicherheit braucht
sichere Kontrollen‘.“ Gerade weil in über 80 Prozent der Fälle
die Angriffe überraschend und aus scheinbar harmlosen
Situationen heraus geführt werden, ist es richtig, dass unsere
Beamtinnen und –beamten die Grundsätze der Eigensicherung
konsequent anwenden. Dies gilt gerade für Verkehrskontrollen,
die zu den häufigsten Kontrollmaßnahmen der Polizei gehören.
Genau hier muss man doch hinterfragen, weshalb eigentlich die Polizei v.a. den Verkehr an gewinnträchtigen Stellen kontrolliert, anstatt sich um die Ursachen für Schußwaffenmissbrauch und um Unfallschwerpunkte zu kümmern.
Dein Satz geht also an der Frage vorbei, denn ich habe bestimmt nichts dagegen, dass Polizeibeamte Sicherungswesten tragen.
wenn man die Grundsätze der eigensicherung konsequent anwenden
würde, würde nachts mindestens 1 beamter mit gezogener
Schusswaffe von hinten ans Fahrzeug herantreten…
Kein Problem.
Nur sollten sie einen Streifenwagen benutzen.
Aber lassen wir das, ich habe hier nur darauf inweisen wollen,
das man sich den Anweisungen von Poliezibeamten fügen sollte,
auch wenn sie einen Nachts im Wald anhalten, um Ärger aus dem
Weg zu gehen und geschrieben, wie man sich verhalten sollte
wenn man nicht sicher ist ob es wirklich Polizisten sind.
Wenn Du dem nicht folgen willst, ist es Dein Risiko.
Richtig.
Und, um das nochmals klarzustellen: ich denke, man sollte einfach eins weiter vorne anfangen, indem die Polizei zunächst enmal (im genannten Szenario) ihre Anweisungen überprüft. Vielleicht gäbe es dann gar nicht erst ein Problem…
Grüße,
Mathias