Hallo Günter,
vielen Dank für Deine Antwort.
Wer hat die Renovierung zum Einzug gemacht ?
Wohnung war revoniert bei Einzug, allerdings nicht die Fenster, Böden und Türen, nur die Wände. Böden haben wir selber neu gemacht (Teppich). Fenster und Türen waren gerade noch so okay.
Wie lange wohnst
Du in der Wohnung ?
3 Jahre. Nichtraucherhaushalt.
Was wurde vereinbart bezüglich der
Schönheitsraparaturen ?
Die übliche Klausel, dass der Mieter Schönheitsreparaturen tragen muss mit prozentualer Staffelung, d.h. je länger man drinnen wohnt, desto mehr muss man zahlen. Eigentlich das übliche und nichts besonderes.
Was wurde für den Fall des Auszuges
vereinbart ?
Speziell in meinem Fall wurde zusätzlich schriftlich vereinbart, dass ich die Wohnungseingangstür richten lassen muss. Ich hatte mal einen Schlüsseldienst da und dann war die Tür verzogen. Die Tür wurde auch wie vereinbart repariert (vom Schreiner).
Ist eine Quotenklausel vereinbart ?
Quotenklausel, heißt das die prozentuale Staffelung der Schönheitsreparaturen? Ja, das gab es. Für Wohnräume waren Renovierungen alle 3 Jahre, für Küche, Bad, Flur alle 5 Jahre vorgesehen.
Welche
Schönheitsreparaturen hast Du tatsächlich durchgefürt ?
Die Wohnung wurde komplett neu gestrichen von einem Maler. Der Teppich wurde gereinigt und ein neues Backblech angeschafft, da das alte stark verkratzt war.
Gab es eine offizielle Wohnungsübergabe an den Vermieter ?
Ja, die gab es.
Gibt es hierfür ein Protokoll oder zumindest Zeugen ? Oder,
wer hat "nichts bemängelt " ?
Es gibt freilich ein Protokoll, in dem steht, dass die Wohnung schön gestrichen ist - blabla … ja, den Herd müsste ich noch mal putzen, aber sonst nix. Bei der Übergabe waren dabei: Die Vermieterin, deren Ehemann und eine Dame, die mir als Frau x von der Hausverwaltung vorgestellt wurde. Wir sind Raum für Raum durch die Wohnung gegangen. An keiner Tür und an keinem Fenster wurde etwas bemängelt!!
Hat Dich der Vermieter nach dem Auszug aufgefordert, die
Malerarbeiten vorzunehmen und Dir eine Frist gesetzt und
erklärt, wenn Du diese Frist nicht einhalten würdest, würde er
eine spätere Leistung verweigern und einen Handwerker
beauftragen ?
Nein! Wie gesagt, ich erhielt drei Monate später einfach die Handwerkerrechnungen, die bereits beglichen wurden. Von meiner Kaution.
Und das ist genau mein Punkt! Ein Vermieter kann so einfach nicht handeln. Meine Kaution gehört dem nicht, die darf er nicht einfach ausgeben.
Tja, jedenfalls bin ich zu einem Anwalt gegangen, der hat dasselbe gesagt und wir haben dem Vermieter einen Brief geschickt, ihm das alles nett erklärt und ihn aufgefordert, das Geld, was er eigenmächtig für die Handwerker ausgegeben hat, zurückzugeben.
Darauf hat er nicht reagiert. Wir haben ihn drei mal gemahnt und gedroht, ein Mahnverfahren zu eröffnen, Auch darauf hat der Vermieter nicht reagiert. Also ging mein Anwalt zum Amtsgericht. Dann hat der Vermieter ohne Begründung dem Mahnverfahren widersprochen, und die Dinge nahmen ihren Lauf. Nun habe ich einen Brief vom Gericht hier, wo drin steht, dass es zu einer Verhandlung kommen wird und mir wird geraten, die Klage zurück zu nehmen. Grund: Wer Schönheistreparaturen zahlen muss, sei in meinem Mietvertrag klar geregelt; die entsprechende Textstelle („Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter“) wurde wortwörtlich zitiert. Ich versteh die Welt nicht mehr.
Grüsse
Anna