Ärger wegen Schönheitsreparaturen

Hallo,

ich hab Ärger mit meinem Vermieter. Sehr unerfreulich und mittlerweile schon vor Gericht. Es geht um Schönheitsreparaturen, und zwar ist folgendes passiert: Mein Mietvertrag enthält die übliche „Mieter hat für Schönheitsreparaturen zu zahlen“-Klausel. Als ich aus meiner alten Wohnung auszog, wurde nichts bemängelt. Drei Monate später erhielt ich eine Handwerkerrechnung über mehrere Tausend DM, die der Vermieter bereits von meiner Kaution beglichen hatte. Es handelte sich um Streicharbeiten für Türen und Fenster. Der Vermieter meinte, ich sei zur Zahlung verpflichtet, da ich ja Schönheitsreparaturen als Mieter zahlen muss. Meine Frage ist nun: Darf der Vermieter - wohlgemerkt: ohne mir jemals mitzuteilen, dass er eine Renovierung will - einfach Handwerker beauftragen und diese aus ohne mit mir Rücksprache zu halten aus der Kaution bezahlen? Und wie ist das mit dem Hinweis, ich sei zu Schänheitsreparturen verpflichtet? Ich bin schier am verzweifeln, da sich der zuständige Richter schon vor Verhandlungsbeginn eindeutig zugunsten des Vermieters geäußert hat.

Grüsse
Anna

Meine Frage ist nun: Darf der Vermieter -

wohlgemerkt: ohne mir jemals mitzuteilen, dass er eine
Renovierung will - einfach Handwerker beauftragen und diese
aus ohne mit mir Rücksprache zu halten aus der Kaution
bezahlen?

Darf er nicht. Schönheitsreparaturen sind kleinere Reparaturen, deren Kosten ungefähr 150 DM pro Jahr nicht übersteigen. WEnn diese Mängel nicht bei deinem Auszug im Übergabeprotokoll festgehalten sind, hat er eigentlich keine Chance. Hat er ein Übergabeprotokoll ohne Mängel darin unterschrieben, hat er die Wohnung praktisch so, wie sie war, als „in Ordnung“ übernommen.

Ich bin schier am

verzweifeln, da sich der zuständige Richter schon vor
Verhandlungsbeginn eindeutig zugunsten des Vermieters geäußert
hat.

Ich weiß nicht genau, wie das geht, aber der Richter scheint befangen bzw. voreingenommen zu sein. Vielleicht kannst du ja einen anderen kriegen, der hoffentlich unvoreingenommen an die Sache herangeht.

Viel Glück, ich drück dir die Daumen

die Elbin

Grüsse
Anna

hi Anna,

nun ja das der richter befange nscheint ist wohl etwas übertrieben, auch das es sich hier um einen lauf. fall handelt und du wahrscheinlöich nicht alle fakten genannt hast, evtl. hat günther da noch einiges zu sagen aber ganz so einfach kann man nicht machen, also zumindest muss der vermieter irgendwann irgendwie mitgeteilt haben, dass er die schönheitsreparaturten haben will (offiz. heisst das fristsetzung mit ablehnungsandrohung), dann beim auszug habt ihr sicher ein protokoll angefertigt (wenn nicht steht wohl aussage gegen aussage, dann muss dir aber der mieter nachweisen, das kosten in dieser höhe tatsächlich nötig waren, z.b. durch zeugen, gutachter, fotos), also wenn doch, muss da irgendwo draufstehen wie die wohnung übernommen wurde und ob sich der vermieter die rechte aus dem mietvertrag vorbehält, ansonsten ist wohnung abgenommen und ende, sollte ei nvorbehalt sein, dann kann er trotzdem nicht einfach alle kosten fordern, dann kannst du einwenden z.b. dass du das selber entsprechend des mietvertrages gemacht hättest und das dann billiger etc. gewesen wäre, wenn er dir nur ma lgesagt hätte wann er das ganze haben wollte

also wie gesagt, der vermieter muss/ müsste zwiefelsfrei nachweisen, dass der dich dazu aufgefordert hat, die frist verstrichen ist und das die kosten auch tatsächlich ortsüblich und angemessen sind/ waren und auch das er tatsächlich so wie er renoviert hat auch der zustand und die zeitablauf war,

mit zeitablauf meine ich, du musst die wohnung nicht kompl. renovieren bzw. übergeben, du musst eigentlich nur alle 3 jahre küche, bad, alle 5 jahre alles andere (wenn du es genau wissen willst, nochmal nachfragen) renovieren,

hm schwer etwas eindeutiges anhand der paar angaben zu raten/ sagen, aber da du sagst das er dich nie aufgefordert hat und im abnahmeprotokoll nix bemängelt wurde, dann versteh ich den richterlichen hinweis/ tendenz nicht, aber endgültig ist es eh erst mit „im namen des volkes“

uwe

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Hallo Anna,

ich hab Ärger mit meinem Vermieter. Sehr unerfreulich und
mittlerweile schon vor Gericht. Es geht um
Schönheitsreparaturen, und zwar ist folgendes passiert: Mein
Mietvertrag enthält die übliche „Mieter hat für
Schönheitsreparaturen zu zahlen“-Klausel.

Zuerst sind hier folgende Rückfragen notwendig, um überhaupt sich auf Deinen Fragen äussern zu können.

Wer hat die Renovierung zum Einzug gemacht ? Wie lange wohnst Du in der Wohnung ? Was wurde vereinbart bezüglich der Schönheitsraparaturen ? Was wurde für den Fall des Auszuges vereinbart ? Ist eine Quotenklausel vereinbart ? Welche Schönheitsreparaturen hast Du tatsächlich durchgefürt ?

Als ich aus meiner

alten Wohnung auszog, wurde nichts bemängelt.

Gab es eine offizielle Wohnungsübergabe an den Vermieter ? Gibt es hierfür ein Protokoll oder zumindest Zeugen ? Oder, wer hat "nichts bemängelt " ?

Drei Monate

später erhielt ich eine Handwerkerrechnung über mehrere
Tausend DM, die der Vermieter bereits von meiner Kaution
beglichen hatte.

Hat Dich der Vermieter nach dem Auszug aufgefordert, die Malerarbeiten vorzunehmen und Dir eine Frist gesetzt und erklärt, wenn Du diese Frist nicht einhalten würdest, würde er eine spätere Leistung verweigern und einen Handwerker beauftragen ?

Es handelte sich um Streicharbeiten für Türen

und Fenster. Der Vermieter meinte, ich sei zur Zahlung
verpflichtet, da ich ja Schönheitsreparaturen als Mieter
zahlen muss. Meine Frage ist nun: Darf der Vermieter -
wohlgemerkt: ohne mir jemals mitzuteilen, dass er eine
Renovierung will - einfach Handwerker beauftragen und diese
aus ohne mit mir Rücksprache zu halten aus der Kaution
bezahlen?

Dieser Absatz stellt mir die Frage, ob Du die Wohnung überhaupt direkt dem Vermieter übergeben hast. Hast Du etwa einem Hausverwalter oder Hausmeister die Wohnung übergeben und hatte dieser eine Vollmacht dabei.

Und wie ist das mit dem Hinweis, ich sei zu

Schänheitsreparturen verpflichtet? Ich bin schier am
verzweifeln, da sich der zuständige Richter schon vor
Verhandlungsbeginn eindeutig zugunsten des Vermieters geäußert
hat.

Im Grundsatz dürfte der Richter, ohne dass ich die Klage des Vermieters genau kenne, im Recht sein. Zwar ist grundsätzlich der Vermieter verpflichtet, dem Mieter eine Nachfrist zu setzen zur Durchführung der Schönheitsreparaturen. Er kann aber, wenn er dadurch größeren Schaden abwenden will, die Arbeiten dann durchführen lasssen, wenn dem Mieter erkennbar war, dass die Arbeiten geschuldet sind und dieser keinerlei Anstalten machte, seienr Verpflichtung nachzukommen. Auf jeden Fall können in solchen Fällen die Kosten auch noch nach sechs Monaten nach Auszug mit der Kaution aufgerechnet werden.

Schlichtweg, hier muss man wissen, was alles insgesamt im Mietvertrag steht, was bei der Übergabe und an wen besprochen wurde und auf was sich der Vermieter beruft, wenn er Forderungen geltend macht.

Ich kann - mangels genauer und detaillierter Hinweise - Dir derzeit leider keine Auskunft geben, die auch nur annähernd den Vorgang aufklären kann. Wenn Du willst, maile mich direkt an, ich gebe Dir dann eine Fax-Nummer und/oder Telefonnr. durch, damit wir den Fall direkt besprechen können.

Hast Du einen Anwalt und wie stellt sich dieser zum Vorgang, was hat dieser als Klageerwiederung eingereicht ?

Gruss Günter

Hallo Anna,

Bitte noch mitteilen, wann der Auszug erfolgt ist und wann die Schlüssel übergeben wurden und an wen. Ist für die Bewertung ebenso wichtig. Habe dies in meiner anderen Antwort vergessen.

Grusss Günter

Hallo Günter,

vielen Dank für Deine Antwort.

Wer hat die Renovierung zum Einzug gemacht ?

Wohnung war revoniert bei Einzug, allerdings nicht die Fenster, Böden und Türen, nur die Wände. Böden haben wir selber neu gemacht (Teppich). Fenster und Türen waren gerade noch so okay.

Wie lange wohnst

Du in der Wohnung ?

3 Jahre. Nichtraucherhaushalt.

Was wurde vereinbart bezüglich der

Schönheitsraparaturen ?

Die übliche Klausel, dass der Mieter Schönheitsreparaturen tragen muss mit prozentualer Staffelung, d.h. je länger man drinnen wohnt, desto mehr muss man zahlen. Eigentlich das übliche und nichts besonderes.

Was wurde für den Fall des Auszuges

vereinbart ?

Speziell in meinem Fall wurde zusätzlich schriftlich vereinbart, dass ich die Wohnungseingangstür richten lassen muss. Ich hatte mal einen Schlüsseldienst da und dann war die Tür verzogen. Die Tür wurde auch wie vereinbart repariert (vom Schreiner).

Ist eine Quotenklausel vereinbart ?
Quotenklausel, heißt das die prozentuale Staffelung der Schönheitsreparaturen? Ja, das gab es. Für Wohnräume waren Renovierungen alle 3 Jahre, für Küche, Bad, Flur alle 5 Jahre vorgesehen.

Welche

Schönheitsreparaturen hast Du tatsächlich durchgefürt ?

Die Wohnung wurde komplett neu gestrichen von einem Maler. Der Teppich wurde gereinigt und ein neues Backblech angeschafft, da das alte stark verkratzt war.

Gab es eine offizielle Wohnungsübergabe an den Vermieter ?

Ja, die gab es.

Gibt es hierfür ein Protokoll oder zumindest Zeugen ? Oder,
wer hat "nichts bemängelt " ?

Es gibt freilich ein Protokoll, in dem steht, dass die Wohnung schön gestrichen ist - blabla … ja, den Herd müsste ich noch mal putzen, aber sonst nix. Bei der Übergabe waren dabei: Die Vermieterin, deren Ehemann und eine Dame, die mir als Frau x von der Hausverwaltung vorgestellt wurde. Wir sind Raum für Raum durch die Wohnung gegangen. An keiner Tür und an keinem Fenster wurde etwas bemängelt!!

Hat Dich der Vermieter nach dem Auszug aufgefordert, die
Malerarbeiten vorzunehmen und Dir eine Frist gesetzt und
erklärt, wenn Du diese Frist nicht einhalten würdest, würde er
eine spätere Leistung verweigern und einen Handwerker
beauftragen ?

Nein! Wie gesagt, ich erhielt drei Monate später einfach die Handwerkerrechnungen, die bereits beglichen wurden. Von meiner Kaution.

Und das ist genau mein Punkt! Ein Vermieter kann so einfach nicht handeln. Meine Kaution gehört dem nicht, die darf er nicht einfach ausgeben.

Tja, jedenfalls bin ich zu einem Anwalt gegangen, der hat dasselbe gesagt und wir haben dem Vermieter einen Brief geschickt, ihm das alles nett erklärt und ihn aufgefordert, das Geld, was er eigenmächtig für die Handwerker ausgegeben hat, zurückzugeben.

Darauf hat er nicht reagiert. Wir haben ihn drei mal gemahnt und gedroht, ein Mahnverfahren zu eröffnen, Auch darauf hat der Vermieter nicht reagiert. Also ging mein Anwalt zum Amtsgericht. Dann hat der Vermieter ohne Begründung dem Mahnverfahren widersprochen, und die Dinge nahmen ihren Lauf. Nun habe ich einen Brief vom Gericht hier, wo drin steht, dass es zu einer Verhandlung kommen wird und mir wird geraten, die Klage zurück zu nehmen. Grund: Wer Schönheistreparaturen zahlen muss, sei in meinem Mietvertrag klar geregelt; die entsprechende Textstelle („Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter“) wurde wortwörtlich zitiert. Ich versteh die Welt nicht mehr.

Grüsse
Anna

Hallo Uwe,

hm schwer etwas eindeutiges anhand der paar angaben zu raten/
sagen, aber da du sagst das er dich nie aufgefordert hat und
im abnahmeprotokoll nix bemängelt wurde, dann versteh ich den
richterlichen hinweis/ tendenz nicht, aber endgültig ist es eh
erst mit „im namen des volkes“

Die richterliche Tendenz scheint mir möglicherweise richtig. Aber dazu fehlen noch genaue Informationen. Sofern es ein richterlicher Hinweis sein sollte, ist die Rücknahme einer Klage oder wenn die andere Seite klagt, Anerkenntnisurteil das einzig Richtige. Sofern eine Quotenklausel vereinbart ist, was sich noch klären wird, ist es sogar wahrscheinlich das der Richter auf Grund dieses Vertragstextes nicht erbrachte Leistungen mit der Kaution zur Aufrechnung zulässt, wenn der Vermieter begründen kann, dass dies dazu beigetragen hat, dass er die Schäden so gering als möglich halten wollte. Solche Urteile werden auch gefällt, wenn ein Mieter seine Anschrift nicht hinterlassen hat oder nach dem Auszug nicht erreichbar ist. Nach sechs Monaten nach dem Auszug verjähren in der Regel notwendige Schönheitsreparaturen. Ist die Kaution jedoch nicht abgerechnet, kann bis zur Abrechnung der Kaution aufgerechnet werden.

GRuss Günter

Schlüssel
Hallo Günter,

ausgezogen sind wir zum 31. Juli 2001, die Schlüssel wurden im August übergeben. Grund: ich musste den Herd noch mal putzen! Den Herd hat sich dann der Vermieter angeschaut, alles war okay, und wir haben dann die Wohnungs- und Haustürschlüssel direkt an den Vermieter zurückgegeben. Den Postkastenschlüssel habe ich - glaub ich - schon am 31. Juli zurückgegeben.

Beste Grüsse
Anna

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Anna,

Schlüssel ist also klar, Du musst bis zur Schlüsselübergabe die Miete zahlen. Ausser der Mangel beim Herd führte dazu, dass bei der Übergabe vereinbart wurde, dass keine Miete mehr zu zahlen ist.

Wer hat die Renovierung zum Einzug gemacht ?

Wohnung war revoniert bei Einzug, allerdings nicht die
Fenster, Böden und Türen, nur die Wände. Böden haben wir
selber neu gemacht (Teppich). Fenster und Türen waren gerade
noch so okay.

Wie lange wohnst

Du in der Wohnung ?

3 Jahre. Nichtraucherhaushalt.

Was wurde vereinbart bezüglich der

Schönheitsraparaturen ?

Die übliche Klausel, dass der Mieter Schönheitsreparaturen
tragen muss mit prozentualer Staffelung, d.h. je länger man
drinnen wohnt, desto mehr muss man zahlen. Eigentlich das
übliche und nichts besonderes.

Halt, halt, das ist keine übliche Klausel.

Was wurde für den Fall des Auszuges

vereinbart ?

Speziell in meinem Fall wurde zusätzlich schriftlich
vereinbart, dass ich die Wohnungseingangstür richten lassen
muss. Ich hatte mal einen Schlüsseldienst da und dann war die
Tür verzogen. Die Tür wurde auch wie vereinbart repariert (vom
Schreiner).

Ist eine Quotenklausel vereinbart ?
Quotenklausel, heißt das die prozentuale Staffelung der
Schönheitsreparaturen? Ja, das gab es. Für Wohnräume waren
Renovierungen alle 3 Jahre, für Küche, Bad, Flur alle 5 Jahre
vorgesehen.

Welche

Schönheitsreparaturen hast Du tatsächlich durchgefürt ?

Die Wohnung wurde komplett neu gestrichen von einem Maler. Der
Teppich wurde gereinigt und ein neues Backblech angeschafft,
da das alte stark verkratzt war.

Gab es eine offizielle Wohnungsübergabe an den Vermieter ?

Ja, die gab es.

Gibt es hierfür ein Protokoll oder zumindest Zeugen ? Oder,
wer hat "nichts bemängelt " ?

Es gibt freilich ein Protokoll, in dem steht, dass die Wohnung
schön gestrichen ist - blabla … ja, den Herd müsste ich noch
mal putzen, aber sonst nix. Bei der Übergabe waren dabei: Die
Vermieterin, deren Ehemann und eine Dame, die mir als Frau x
von der Hausverwaltung vorgestellt wurde. Wir sind Raum für
Raum durch die Wohnung gegangen. An keiner Tür und an keinem
Fenster wurde etwas bemängelt!!

Wenn dies der Fall ist, musst Du oder Dein Anwalt sämtliche Forderungen zurückweisen. Wenn ein Übergabeprotokoll erstellt ist und dort keine Mängel beim Auszug fetstgestellt sind, hat der Mieter danach erhobene Mängel nicht zu beachten. Der Vermieter ist bei der Übergabe zur Sorgfalt verpflichtet. Kommt er dieser nicht nach, haftet er auch für die Folgen, also ist selbst schuld. Für Schäden, die im Übergabeprotokoll nicht erwähnt sind, hat der Mieter nachträglich nicht zu ersetzen ( BGH NJW 83,446. Der Vermieter kann im Verfahren auch nicht einwenden, dass gewisse Mängel bei der Besichtigung nicht zu erkennen waren ( LG Braunschweig WM 97,470).

Hat Dich der Vermieter nach dem Auszug aufgefordert, die
Malerarbeiten vorzunehmen und Dir eine Frist gesetzt und
erklärt, wenn Du diese Frist nicht einhalten würdest, würde er
eine spätere Leistung verweigern und einen Handwerker
beauftragen ?

Nein! Wie gesagt, ich erhielt drei Monate später einfach die
Handwerkerrechnungen, die bereits beglichen wurden. Von meiner
Kaution.

Und das ist genau mein Punkt! Ein Vermieter kann so einfach
nicht handeln. Meine Kaution gehört dem nicht, die darf er
nicht einfach ausgeben.

Zeige Deinem Anwalt das Schreiben oder wenn Du alleine vor Gericht bist, berufe Dich auf die beiden genannten Urteile und beantrage Klagabweisung sowie Kostentragungspflciht durch den Kläger.

Tja, jedenfalls bin ich zu einem Anwalt gegangen, der hat
dasselbe gesagt und wir haben dem Vermieter einen Brief
geschickt, ihm das alles nett erklärt und ihn aufgefordert,
das Geld, was er eigenmächtig für die Handwerker ausgegeben
hat, zurückzugeben.

Darauf hat er nicht reagiert. Wir haben ihn drei mal gemahnt
und gedroht, ein Mahnverfahren zu eröffnen, Auch darauf hat
der Vermieter nicht reagiert. Also ging mein Anwalt zum
Amtsgericht. Dann hat der Vermieter ohne Begründung dem
Mahnverfahren widersprochen, und die Dinge nahmen ihren Lauf.
Nun habe ich einen Brief vom Gericht hier, wo drin steht, dass
es zu einer Verhandlung kommen wird und mir wird geraten, die
Klage zurück zu nehmen. Grund: Wer Schönheistreparaturen
zahlen muss, sei in meinem Mietvertrag klar geregelt; die
entsprechende Textstelle („Schönheitsreparaturen übernimmt der
Mieter“) wurde wortwörtlich zitiert. Ich versteh die Welt
nicht mehr.

Dies ist wohl die Empfehlung des Gegenanwaltes. Wenn ihr gestrichen habt und bei der Übergabe im Protokoll keine weiteren Mängel festgestellt worden sind, hat der Vermieter keinen weiteren Aspruch. Ich nehmen an, dass dein Anwalt die beiden Urteile kennt. Auch auf der Basis der beiden Urteile handelt.

Gruss Günter

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Danke!
Hallo Günter,

wenn ich das alles so lese, frag ich mich doch aber bei allem Respekt vor Amtspresonen: War der Richter bekifft, als er diesen Brief verfasst hat („Mieter muss zahlen“) oder einfach nur verkatert?

Erstaunte Grüsse
Anna

Hallo Anna,

wenn ich das alles so lese, frag ich mich doch aber bei allem
Respekt vor Amtspresonen: War der Richter bekifft, als er
diesen Brief verfasst hat („Mieter muss zahlen“) oder einfach
nur verkatert?

Sei mal nicht so streng mit dem Richter. Prüfe mal nach, ob Dein Anwalt dem Gericht unter Verweis auf die Wohnungsübergabe und das Protokoll sowie die von mir erwähnten Urteile reagiert hat. Wenn Dein Anwalt sich auf diese Urteile nicht bezieht oder dem Grunde nach entsprechend dem Urteil eine Begründung abgibt, ist der Richter nicht gehalten, sich daran zu halten. Entscheidend ist nicht alleine was irgendwo in DE als Recht gesprochen wird, sondern ob ein Anwalt die Rechtssprechung kennt und gegenüber dem Gericht als Beweis zum Schriftsatz erhebt. Prüfe deshalb mal nach. Notfalls weise Deinen Anwalt auf den Vorgang hin.

Gruss Günter

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Wie bitte?
Hallo Günter,

Im Grundsatz dürfte der Richter, ohne dass ich die Klage des
Vermieters genau kenne, im Recht sein.

Wieso äussert sich ein Richter zu einem evtl. anhängigem Prozess?
Den Prozess könnte man sich in dem Fall wohl sparen. Meines Wissens nach geht einem Prozess ein Schriftwechsel der Anwälte voraus. Führt dieser nicht zu einer Einigung, kommt es zum Prozess. In diesem Fall scheint der Richter sich bereits vor dem Prozess eine Meinung gebildet haben und ist daher von vornherein abzulehnen. Der Richter kann sich während eines Prozesses beide Parteien anhören und urteilt danach nach Lage des Gesetzes. Vor dem Prozess kann er aufgrund evtl. fehlender Informationen noch garnichts sagen und sollte dies auch nicht tun.
Gruss Sebastian

Hallo Sebastian,

Im Grundsatz dürfte der Richter, ohne dass ich die Klage des
Vermieters genau kenne, im Recht sein.

Wieso äussert sich ein Richter zu einem evtl. anhängigem
Prozess?

Oft wird im vorgerichtlichen Verfahren in den Schriftsätzen das Eine oder Andere erklärt und ggfls, auch nachgewiesen. Es gibt auch Fälle, dass mit der Klagezusendung und der Aufforderung zur Klageerwiderung schon mal ein Richter hinweisen lässt, dass die Parteien in die eine oder andere Richtung mit einer ganz bestimmten Auffassung des Richters rechnen dürfen. Ich halte zwar solche Hinweise erst im Gütetermin für sinnvoll, aber ich muss gestehen, dass ich auch schon Richtern dankbar war, dass diese auf einen ganz bestimnmten Punkt im vorgerichtlichen Verfahren hingewiesen haben.

Den Prozess könnte man sich in dem Fall wohl sparen. Meines
Wissens nach geht einem Prozess ein Schriftwechsel der Anwälte
voraus. Führt dieser nicht zu einer Einigung, kommt es zum
Prozess. In diesem Fall scheint der Richter sich bereits vor
dem Prozess eine Meinung gebildet haben und ist daher von
vornherein abzulehnen. Der Richter kann sich während eines
Prozesses beide Parteien anhören und urteilt danach
nach Lage des Gesetzes. Vor dem Prozess kann er aufgrund evtl.
fehlender Informationen noch garnichts sagen und sollte dies
auch nicht tun.

Dies kann man nicht allgemeingültig erklären. Ich vorliegenden Fall geht es in der praktischen Anwendung darum, dass Annas Vermieter mit der Kaution seine Forderungen aufrechnet, obwohl er eine Wohnungsübergabe protokolliert hat ohne Mängel. Dies wird der Anwalt der Gegenseite natürlich nicht darlegen. Er muss das auch nicht. Wenn dann Annas Anwalt die Klage nicht richtig begründet und u.a. die Urteile anwendet, die ich dargelegt habe, ist der Prozess verloren, wenn der Richter nach dem Mietvertrag und dem Anspruch auf Aufrechnung zu entscheiden hat. Richter haben nämlich nicht zu prüfen, ob Rechtsvorgänge vorhanden sind, die in eine andere Richtung gehen.

Wenn Annas Anwalt sich aber dann auf die Übergabe und das Protokoll beruft, ausserdem auf insbesondere das Urteil des BGH hat der Vermieter keine Chance, er muss die Kaution herausgeben.

Oftmals wird - leider - verkannt, dass ein Richter nur die Tatsachen prüfen darf, die ihm im Schriftsatz der Anwälte dargelegt werden.

Gruss Günter

Noch ein Hinweis. Entscheidungen fallen selten im Verhandlungssaal.

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Hallo Günter,
ersteinmal Danke für die ausführliche Antwort. Trotzdem passt das irgendwie nicht mit meinem Rechtsempfinden zusammen.
Demnach hat Anna wohl noch nicht alle Tatsachen auf den Tisch gepackt? Ob der Richter dann noch eine gedankliche Kehrtwendung macht? Gott sei Dank habe ich mich mit Mietrecht noch nicht rumschlagen müssen :wink: Da ist mir Verkehrsrecht lieber.
By the way: Du gibst hier sehr viele gute Tipps und Ratschläge.
Wollt ich nur mal bemerkt haben :wink:
Gruss Sebastian

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allg. zu anwälten, richtern …

Oftmals wird - leider - verkannt, dass ein Richter nur die
Tatsachen prüfen darf, die ihm im Schriftsatz der Anwälte
dargelegt werden.

Noch ein Hinweis. Entscheidungen fallen selten im
Verhandlungssaal.

hi,

deshalb rate ich ja auch immer, dass man sich die gesamtsituation ansehen soll und gemeinsam mit dem anwalt oder berater oder team eine lang- bis mittelfristigen plan ausarbeiten soll,

hierbei ist einer der wichtigsten vorbereitungspunkte die

INFORMATIONSBESCHAFFUNG

(kein anwalt kann alles kennen und wissen, um die richtigen urteile, rechtsauffassungen oder kommentare anzuwenden, ganz zu schweigen wenn es sich „lediglich“ um einen paar € Honorar handelt die er eh bekommt, ob er nun verliert oder nicht)

und wer im gerichtsaaal den richter, der absolut neutral ist aber halt auch nur ein mensch, beindrucken will, ist meist, wenn nicht immer, auch zu spät,

tatsache ist auch, dass man zwar nicht ohne anwälte auskommt und vieles was die tun oftmals auch schlechtgeredet wird (hauptsächlich wenn man verloren hat) obwohl man manche situation nicht „gewinnen“ konnte,

aber auch anwälte „müssen“ nicht alles wissen, das liegt schon im system begründet - was bei einem anderen abrechnungssytem (z.b. erfolgsbezogen) sicherlich besser wäre, (die guten werden dann immer besser und die schlechten immer weniger)

uwe

(der ebenfalls immer beeindruckt ist über günther`s gute tips und ratschläge, vor allen dingen kann er die wesentlich besser formulieren als ich, aber er hat ja auch ca. 20 jahre lebenserfahrungsvorsprung :smile: )

Nochwas zum Richter
Hallo liebe Rechtskundige,

stimmt: Eins habe ich „noch nicht auf den Tisch gepackt“. Dass sich nämlich die Gegenseite noch gar nicht zu dem ganzen geäussert hat. Dem Richter liegt bisher nur meine Darstellung vor. Im übrigen hat der Richter in seinem Schreiben die Gegenseite aufgefordert, innerhlab von 2 Wochen Stellung zu nehmen.

Ich denke, der Richter hatte einfach zuviel zu tun. Mein Anwalt hat das ganze Problem nämlich sehr weitscheifig geschildert, den Richter wird beim Lesen die Geduld verlassen haben, dann hat er in den Mietvertrag geguckt, hat gesehen, aha, Mieter muss Schönheitsreparaturen zahlen, fertig. „Klagerücknahme wird angeregt.“ Dieser Eindruck drängt sich mir einfach auf! Obwohl ich sehr großen Respekt vor Richtern habe! Zum Beispiel hat der Richter wohl auch überlesen, dass von meinem Vermieter nie eine Rechnung über die Handwerkerarbeiten vorgelegt wurde, sondern nur Kostenvoranschläge (Dies nur ein Detail am Rande!). Schon allein das müsste einen doch stutzig machen. Naja, vielleicht war er ja doch bekifft. Ich jedenfalls verstehe die Welt nicht mehr.

Grüsse
Anna

Meines

Wissens nach geht einem Prozess ein Schriftwechsel der Anwälte
voraus. Führt dieser nicht zu einer Einigung, kommt es zum
Prozess.

Hallo Sebastian,

wir hatten bisher keinen Schriftwechsel der Anwälte. Mein Vermieter und sein Anwalt haben sich bisher extrem passiv verhalten, auf keine Mahnung reagiert, es wurde lediglich ohne Begründung dem Mahnbescheid widersprochen. Mein Vermieter wurde beispielsweise aufgefordert von meinem Anwalt, eine fehlende Rechnung vorzulegen. Habe bis heute keine Antwort.

Grüsse
Anna

Günter, Herzchirurg und Parteiexperte
Also, Günter,

Deine Ratschläge sind klasse. Jetzt hab ich aber doch mal Deine Homepage angeschaut, weil ich neugierig war und dachte, oh wow, der ist bestimmt Anwalt. Und was lese ich da:

Unser Team wird Sie über Fragen zu Herztransplantationen informieren. Ein anderer Teil unseres Teams beschäftigt sich mit der CDU, mit Parteispenden und Übergriffen diverser Kreise gegen Kritiker.

Nee ehrlich. Ich bin entsetzt.

:wink:

Beste Grüsse und nochmals tausend Dank.
Anna

Hallo Anna,

Ich denke, der Richter hatte einfach zuviel zu tun. Mein
Anwalt hat das ganze Problem nämlich sehr weitscheifig
geschildert, den Richter wird beim Lesen die Geduld verlassen
haben, dann hat er in den Mietvertrag geguckt, hat gesehen,
aha, Mieter muss Schönheitsreparaturen zahlen, fertig.
„Klagerücknahme wird angeregt.“ Dieser Eindruck drängt sich
mir einfach auf! Obwohl ich sehr großen Respekt vor Richtern
habe! Zum Beispiel hat der Richter wohl auch überlesen, dass
von meinem Vermieter nie eine Rechnung über die
Handwerkerarbeiten vorgelegt wurde, sondern nur
Kostenvoranschläge (Dies nur ein Detail am Rande!).

Nee, nee, Du hast, wie ich mich erinnere, wohl eine Quotenklausel. Dein Problem ist durch das Übrgabeprotololl gelöst, aus meiner Sicht auf jeden Fall. Ich habe weder von Kollegen noch aus eigener Erfahrung ( kann Mieter vor dem Amtsgericht gerichtlich vetrtreten ) jemals einen solchen Fall als verloren melden müssen. Aber der Hinweis, dass der Richter „wohl auch überlesen hat, …keine Handwerkerrechnung…“ geht in Ordnung. Bei der Quotenklausel muss der Vermieter - auch der Mieter ,wenn er einen Kostenvorsanschlag vorlegt, keine Leistungsabrechnung vorlegen. Die Quotenklausel ist dazu da, dass mit einem Kostenvoranschlag näherungsweise die Kosten ermittelt werden, die im Beweisverfahren zur Grundlage eines Schadenersatzanspruches herangezogen werden sollen.

GRuss Günter

Hallo Anna,

das ist eine Fehlinterpretation. Leider muss ich die Herzspezialisten selbst beschäftigen, aber nach mehr als 18 Monaten - wie man auch in w-w-w sieht, geht es mir besonders gut.

Rechtlich habe ich ausschließlich mit dem Mietrecht zu tun. Dies seit Jahren und wenigen Wochen nach meiner HTX war ich bereits wieder im Büro. Eine Herztransplantation ist keine Krankheit.

Deine Ratschläge sind klasse. Jetzt hab ich aber doch mal
Deine Homepage angeschaut, weil ich neugierig war und dachte,
oh wow, der ist bestimmt Anwalt. Und was lese ich da:

Ich erstelle Schriftsätze für Anwälte, überprüfe für Anwälte Abrechnungen und habe mit Anwälten schon einige komplizierte Mietrechtsfälle gelöst. Erfolgreich. Vor meiner Transplantation habe ich vor dem Amtsgericht Mieter direkt vertreten. Ich habe aus meinem Studium einen juristischen Hintergrund, aber, ich weise nur soweit auf eine berufliche Tätigkeit hin, auch auf meine Ausbildung, soweit dies zwingend erforderlich ist. Erfolg ist für mich nicht, was man studiert hat, sondern was man leistet.

Unser Team wird Sie über Fragen zu Herztransplantationen
informieren. Ein anderer Teil unseres Teams beschäftigt sich
mit der CDU, mit Parteispenden und Übergriffen diverser Kreise
gegen Kritiker.

Ja und hier wurden seitenweise vor Wochen Löschungen von mir vorgenommen. Ich habe die Seiten gelöscht, weil ich mit einem Totkranken nicht länger streiten wollte. Bekanntlich ist mein früherer Chef Innenminister Schlee am Wochenende verstorben.

Nee ehrlich. Ich bin entsetzt.

Musst Du nicht sein. Wenn Du Dich auf die Politik beziehst, es ist ebenso und noch um einiges schlimmer.

GRuss Günter