Was versteht man unter einem Auflassungsvermerk?
Was versteht man unter einem
Auflassungsvermerk?
Vereinfacht: Damit wird im Grundbuch dokumentiert, daß eine Immobilie verkauft werden soll. Ein Vertrag ist vorhanden, der Kauf ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Vermerk dient zur Sicherung des künftigen Eigentums des Erwerbers und wird vom Notar erwirkt. Sonst wäre es z.B. möglich, daß ein Grundstück in betrügerischer Absicht mehrfach verkauft werden könnte. Der Erwerber wird also als zukünftiger Eigentümer eingetragen. Nach Zahlung des Kaufpreises und damit erfolgtem Eigentumsübergang wird der Auflassungsvermerk gelöscht.
Hallo Dietmar!
Ist vollkommen richtig. Da ich mir aber die Mühe gemacht habe, den Text zu suchen, will ich ihn noch aufschreiben :
Die Auflassung drückt den Eigentumsübergang von Verkäufer an den Käufer aus. Diese bedarf der Schriftform und ist notariell zu beurkunden, muß aber nicht im Kaufvertrag enthalten sein, sondern kann auch in einer späteren Urkunde erklärt werden.
Diese Form findet man häufig beim Verkauf noch zu errichtender Immobilien. Im Interesse des Käufers und aus Gründen der Kostenersparnis sollte aber auch in diesem Fall die Auflassung im Kaufvertrag erklärt werden. Der Notar sollte dann die Urkunde dem Grundbuchamt erst vorlegen, wenn die Zahlung des Kaufpreises nachgewiesen wurde.
Gruß Werner
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