Hallo www.ler,
kann mir jemand helfen? Ich brauche den Berechnungsschlüssel für die Berechnung der Wohnungsgröße
-welche Räume zählen mit
-wie berechnen sich Räume mit Schrägen
-rechnen auch Kellerräume?
Danke Chris
Hi, Christel,
http://home.t-online.de/home/AOsswald/din_283.htm
oder schau´mal bei Google unter „Erweiterte Suche“ nach:
Wohnfläche DIN 283
dort findest Du mehr.
Gruß
Wilhelm
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Hallo Christel,
schon lange nichts mehr gehört, hoffe, es geht Dir´den Umständen entsprechend gut.
Hallo www.ler,
kann mir jemand helfen? Ich brauche den Berechnungsschlüssel
für die Berechnung der Wohnungsgröße
-welche Räume zählen mit
Zur Wohnung zählen alle Räume die sich innerhalb der abgeschlossenen Wohnung befinden. Abstellräume ausserhalb der Wohnung z.B. im Treppenhaus können auch zur Wohnfläche gehören.
-wie berechnen sich Räume mit Schrägen
Bis zu einer lichten Höhe von einem Meter ist die darunter liegende Fläche mit 0 % anzurechnen. Von einer lichten Höhe von 1 m bis 2 m ist die darunter liegende Fläche mit 50 % zu berechnen. Die Fenster in einer Schräge sind grundsätzlich voll anzurechnen. Ab 2 m ist 100 % anzurechnen. Einbauten wie Küchen werden bis zur Wand gemessen. Der Einbau gehört zur Fläche.
-rechnen auch Kellerräume?
Kellerräume, Bühne (Dachboden), Garagen gehören nicht zur Wohnflächenberechnung.
Terrassen, wenn überdacht, mit 50 % der Fläche, ebenso Balkone, wobei ein kleiner Balkon mit 25 % der Fläche zu bewerten ist. Nicht überdachte Balkon sind nicht zu bewerten.
Gruss Günter
Wohnungsbesichtigung…und Folgen…
Moin, Günther,
ja, und das ist bei mir nie ein gutes Zeichen. Die Wohnungsbesichtigung dauerte 3 1/2 Stunden, es war eine bodenlose Schw…, und ich danke dem Herrgott, dass ich den Sachverständigen vom Mieterbund dabeihatte. Ich werde dir direkt mailen, falls meine Vermieter hier mitlesen sollten. Selbst der Gutachter sagte, dass er so eine Vermessenheit, Schikanierei in seiner 20jährigen Gutachtertätigkeit noch nicht erlebt habe…
Also allen evtl. auch Betroffenen: NIE ohne Mieterbund, das Geld und das Geld für den Gutachter (70€) ist immer gut angelegt!!
Bis heute habe ich keine genaue Wohnungsgröße, daher meine Anfrage, und gestern (!) bekam ich den Mietvertrag (direkt zugeschickt, obwohl alles über den Mieterbund zu gehen hat), nachdem mein Lebensgefährte 15.10.99 auszog,ich dies sofort meldete und um eine Kopie bat – was von Vermieterin „für nicht erforderlich“ gehalten wurde, da meine Situation halt persönliches Pech sei und „sie ja ohnehin abgesichert sei“. Zum Thema Garten kann ich nur sagen: Nachbar Rentnerehepaar, keine Bäume, nur 5 Rhododendron, keine Sträucher, nichts und Rasen und Wege „Pinzettengepflegt“ ----- für Berufstätige absolut nicht machbar.
Gruß Christel