1 Punkt bei Gurt nicht angelegt?

hallo die damen und herren experten,
ich habe von der führerscheinstelle ein schreiben bekommen mit anhängendem auszug aus der flensburger punktedatei.
darin ist ein punkt aufgeführt, den ich für eine owi bekommen habe (nicht angelegter sicherheitsgurt)

seit wann bekommt man denn für nichtangelegte sicherheitsgurte punkte und wo ist das verbrieft?

welche möglichkeiten habe ich, mir bisher nicht bekanntgewordenen punkte anzufechten?

gruß

daniel

Hallo Daniel,

ich habe von der führerscheinstelle ein schreiben bekommen mit
anhängendem auszug aus der flensburger punktedatei.
darin ist ein punkt aufgeführt, den ich für eine owi bekommen
habe (nicht angelegter sicherheitsgurt)

Neeee, da mußt Du irgend etwas anderes ausgefressen haben. ‚Nix Sicherheitsgurt‘ kostet 30 Euro und fertig… Nachlesen kannst Du das unter http://www.bussgeldkataloge.de/ (unter ‚Sonstiges‘).

welche möglichkeiten habe ich, mir bisher nicht
bekanntgewordenen punkte anzufechten?

Zunächst einmal mußt Du Dein Ranking in Flensburg kennen. Ein Formular zur Kontoabfrage findest Du ebenfalls unter dem Link. Mit dem Anfechten wird es wohl allerdings nichts:

http://www.berlinonline.de/wissen/berliner_zeitung/a…

Beste Grüße

Tessa

nur bei ‚Zwergen‘
Hi,

Kind nicht gesichert bzw. Gurt nicht angelegt gibt 40 EUR + 1 Punkt.

Gruß,
Micha

hallo Daniel,

wie schon geschrieben, nur bei NICHT gesicherten Kleinkindern gibts „Rabattpunkte“ und 40€.

gruß

dennis

Hallo Daniel,

ich habe von der führerscheinstelle ein schreiben bekommen mit
anhängendem auszug aus der flensburger punktedatei.
darin ist ein punkt aufgeführt, den ich für eine owi bekommen
habe (nicht angelegter sicherheitsgurt)

Neeee, da mußt Du irgend etwas anderes ausgefressen haben.
‚Nix Sicherheitsgurt‘ kostet 30 Euro und fertig… Nachlesen
kannst Du das unter http://www.bussgeldkataloge.de/ (unter
‚Sonstiges‘).

da hast du völlig recht. gurt kostet 30€, ich habe damals 40 gezahlt, weil ich außerdem noch den führerschein nicht mit hatte. den zahlschein für die verwarnung habe ich „eingelöst“ und nie wieder etwas erfahren. kein bußgeldbescheid und nix.

die führerscheinstelle beruft sich auf die führerscheinverordnung anhang 13. darin steht, dass jede owi mit einem punkt belegt werden kann.
http://www.verkehrsportal.de/fev/fev.html

die frage, die sich mir stellt:
kann man einfach so für falschparken oder gurt oder…
einen punkt bekommen, ohne dass man darüber einen bescheid bekommt gegen den man einspruch einlegen kann?

welche möglichkeiten habe ich, mir bisher nicht
bekanntgewordenen punkte anzufechten?

Zunächst einmal mußt Du Dein Ranking in Flensburg kennen. Ein
Formular zur Kontoabfrage findest Du ebenfalls unter dem Link.
Mit dem Anfechten wird es wohl allerdings nichts:

http://www.berlinonline.de/wissen/berliner_zeitung/a…

Beste Grüße

Tessa