Hallo Frank,
ob die Dame nun unfreundlich war oder nicht, vermag ich nicht zu beurteilen, schließlich war ich nicht dabei. Aaaaaaber… Widerstand? Weil jemand auf die korrekte Anrede besteht? Sorry, aber das kann ich nicht verstehen. Ich weiß, wie superzickig Kunden sein können, deswegen auf die Barrikaden zu gehen lohnt sich allerdings nicht (ist auch nicht dem Geschäft zuträglich *g*).
Aber zurück zum Thema: ‚von‘ ist Bestandteil des Namens und wenn jemand darauf besteht, meinetwegen. Fahr’ mal nach Österreich… Da hat jeder, der studiert hat, den Anspruch darauf, mit ‚Herr Dr.‘ angesprochen zu werden…
Damit es nicht allzu off topic wird, hier mal kurz die Regeln für die perfekte Anrede:
Prof. Dr. Dr. Kläuschen Studiert
mündlich: Herr Professor Studiert
schriftlich: Sehr geehrter Herr Professor Studiert
Kunigunde von Mega-Zicke
mündlich: Frau von Mega-Zicke
schriftlich: Sehr geehrte Frau von Mega-Zicke
Karlchen Graf von Wahnsinn
mündlich: Graf Wahninn
schriftlich: Sehr geehrter Graf Wahnsinn
Prin… Ach nö, die schicken ihre Bediensteten los… *fg*
Im Klartext:
Wenn ‚von‘ zum Namen gehört: immer verwenden.
Wenn die-/derjenige einen Adelstitel trägt: Frau/Herr fällt grundsätzlich weg
Wenn jemand Prof. Dr. Dr. Dr. Dr. ist: nur der höchste Titel (Prof.) wird genannt (und in der Briefanrede ausgeschrieben).
Nicht aufregen und wenn Du das nächste Mal wegen der Anrede unsicher bist: einfach fragen (rät auch die Kommunikations-Trainerin Elisabeth Bonneau).
Beste Grüße
Tessa