Mietrecht: Def. 'Kleintiere', Katze, Ratte

Hallo,

ich bräuchte mal Eure Hilfe, es geht um die Haltung von Kleintieren in einer Mietwohnung, wo im Mietvertrag eine Klausel steht, dass Tierhaltung grundsätzlich verboten ist, ausser bei Kleintieren, und unter Absprache/Vereinbarung mit beiden Pateien.

  1. Kann man eine Katze, eine reine Wohnungskatze, generell ablehnen, denn unter Kleintier fällt eine Katze wohl nicht mehr, oder?
    (die Wohnung um die es sich dreht, ist eine Maisonette mit Holztreppe zu der oberen Etage; kann man Katze ablehnen, weil man befürchtet, dass sie sich die Krallen wetzt?)
    Eine Kaution ist auch zu entrichten, übrigens.

  2. Gelten Ratten (Farbratten) generell noch als ‚Ekeltiere‘?
    In meinen Fall sind es 3 Farbratten, die im Käfig leben, und sich nicht vermehren können.
    Ich habe zB. diesen Text gefunden, der die Haltung auch zweideutig sieht:

Quelle: http://www.vdrd.de/haltung/haltung/haltung.html
_Kann der Vermieter die Rattenhaltung verbieten?

Jein ! Grundsätzlich kann eine Kleintierhaltung nicht verboten werden, selbst wenn dies im Mietvertrag so festgehalten ist. Allerdings gibt es ein Problem: Es existiert ein juristisches Schlupfloch und das ist der „gestörte Hausfrieden“. Eigentlich kann sich das Argument des „gestörten Hausfriedens“ nur auf Lärm-, Schmutz- oder Geruchsbelästigung beziehen, aber leider ist bei vielen Menschen der Ekel gegenüber Ratten so ausgeprägt, dass sie sich trotz aller vernünftigen Argumente nicht davon abhalten lassen, sich nicht durch die Anwesenheit von Heimtier-Ratten gestört zu fühlen. In vielen Fällen ist es deshalb leider besser, man lässt seine Nachbarn in Unkenntnis über die kleinen vierbeinigen Mitbewohner, um Ärger zu ermeiden. Es gibt sowohl Urteile, die einen positiven Ausgang hatten, wie auch solche mit negativem Ausgang. Die Arbeitsgruppe Recht des VdRD e.V. sammelt beispielhafte Urteile, um für künftige Prozesse eine ausgefeilte Argumentation für die Ratten vorzubereiten._

Gibt es mittlerweile schon schlüssige, gesetzesgültige Angaben?

(Kontakt mit eigentlichem Vermieter bzw. der Hausverwalterin war noch nicht da, deshalb frage ich, da Vormieterin sich unschlüssig ist)

Danke, und Grüsse,
Nicole

Hallo,

ich bräuchte mal Eure Hilfe, es geht um die Haltung von
Kleintieren in einer Mietwohnung, wo im Mietvertrag eine
Klausel steht, dass Tierhaltung grundsätzlich verboten ist,
ausser bei Kleintieren, und unter
Absprache/Vereinbarung mit beiden Pateien.

  1. Kann man eine Katze, eine reine Wohnungskatze, generell
    ablehnen, denn unter Kleintier fällt eine Katze wohl nicht
    mehr, oder?

Ja, sie kann generell abgelehnt werden.

(die Wohnung um die es sich dreht, ist eine Maisonette mit
Holztreppe zu der oberen Etage; kann man Katze ablehnen, weil
man befürchtet, dass sie sich die Krallen wetzt?)
Eine Kaution ist auch zu entrichten, übrigens.

Der Vermieter kann selbstverständlich eine Katze ablehnen. Ich verstehe aber den Hinweis auf die Kaution nicht. Vermute aber, dass diese mit der Katze nichts zu tun hat. Schäden, die teilweise Katzen anrichten, sind aus der im Vergleich zur Höhe der Schäden eingebrachten Kaution nicht zu begleichen. Die Kosten sind meist erheblich höher.

  1. Gelten Ratten (Farbratten) generell noch als ‚Ekeltiere‘?
    In meinen Fall sind es 3 Farbratten, die im Käfig leben, und
    sich nicht vermehren können.
    Ich habe zB. diesen Text gefunden, der die Haltung auch
    zweideutig sieht:

Ratten sind in der Rechtssprechung umstritten. Eindeutige und bindende obergerichtliche Entscheidungen als Grundlage der Rechtssprechung sind konkret nicht vorhanden.

Quelle: http://www.vdrd.de/haltung/haltung/haltung.html
_Kann der Vermieter die Rattenhaltung verbieten?

Jein ! Grundsätzlich kann eine Kleintierhaltung nicht verboten
werden, selbst wenn dies im Mietvertrag so festgehalten ist._

Wenn man zu Kleintiere Vögel, Hamster und Fische, um einige zu nennen, zählt, ist deis richtig.

Allerdings gibt es ein Problem: Es existiert ein juristisches
Schlupfloch und das ist der „gestörte Hausfrieden“. Eigentlich
kann sich das Argument des „gestörten Hausfriedens“ nur auf
Lärm-, Schmutz- oder Geruchsbelästigung beziehen, aber leider
ist bei vielen Menschen der Ekel gegenüber Ratten so
ausgeprägt, dass sie sich trotz aller vernünftigen Argumente
nicht davon abhalten lassen, sich nicht durch die Anwesenheit
von Heimtier-Ratten gestört zu fühlen.

In vielen Fällen ist es

deshalb leider besser, man lässt seine Nachbarn in Unkenntnis
über die kleinen vierbeinigen Mitbewohner, um Ärger zu
ermeiden.

Wer sich auf diesen Weg begibt, muss am Ende mit einem Rechtsstriet rechnen. Wer solche Tipps erteilt, muss nicht ganz bei Trost sein.

Es gibt sowohl Urteile, die einen positiven Ausgang

hatten, wie auch solche mit negativem Ausgang.

Und wie soll Dein Prozess ausgeheen. Wäre es nicht möglich, den Vermieter hinzuweisen, dass Du einzig und allein im Haushalt diese Tiere im Käfig hälst, sie wie Meerschweinchen zu sehen sind und er Dir die Erlaubnis erteilt, diese Tiere zu halten. Ihr könnt ja vereinbaren, dass wenn eines der Tiere stirbt, kein enues gekauft werden darf.

Auch wenn ich die anfallenden Prozesskosten nicht tragen muss, kann die Haltung dieses Verbandes, es einfach zu tun, nicht richtig sein.

Die

Arbeitsgruppe Recht des VdRD e.V. sammelt beispielhafte
Urteile, um für künftige Prozesse eine ausgefeilte
Argumentation für die Ratten vorzubereiten.

Gibt es mittlerweile schon schlüssige, gesetzesgültige
Angaben?

Nein

(Kontakt mit eigentlichem Vermieter bzw. der Hausverwalterin
war noch nicht da, deshalb frage ich, da Vormieterin sich
unschlüssig ist)

Dann erkundige Dich.

Gruss Günter

  1. Kann man eine Katze, eine reine Wohnungskatze, generell
    ablehnen, denn unter Kleintier fällt eine Katze wohl nicht
    mehr, oder?

Ja, sie kann generell abgelehnt werden.

Kannst du mir das belegen? Hab selbst eine Katze, und bisher war mir nur bekannt, dass zwar Hunde abgelehnt werden können vom Vermieter, Katzen aber nicht. Wäre für mich auch interessant, falls ich mal wieder umziehe, dann will ich nicht mit unwahren Aussagen voller Überzeugung glänzen. Danke im Voraus, die Elbin

Ja, sie kann generell abgelehnt werden.

–siehe Elbin–

Der Vermieter kann selbstverständlich eine Katze ablehnen. Ich
verstehe aber den Hinweis auf die Kaution nicht. Vermute aber,
dass diese mit der Katze nichts zu tun hat. Schäden, die
teilweise Katzen anrichten, sind aus der im Vergleich zur Höhe
der Schäden eingebrachten Kaution nicht zu begleichen. Die
Kosten sind meist erheblich höher.

Aha, wusste ich nicht.
Ich erwähnte ‚Kaution‘ (2 MM), da ich annahm, dass das für Schäden ist, die man, oder die Viecher anrichten??
Und wieso richten Katzen mehr Schaden an?
Ist es nicht so, dass Hunden eher nachgesagt wird, sie können laut sein (Bellen), machen Dreck im Hausflur etc.
Die Katze (eine ‚normale‘ die Kratzbaum auch nutzt) zerhäkelt vielleicht die Tapete, was aber leicht auswechselbar ist, und Hauskatze sch*** auch nicht den Hof voll.
Teppich ist auch nicht, Parkett kann man nicht zerkratzen.
Nur wegen dieser Holztreppe.

Na ja, mal sehen, was der Vermieter sagt.

Ansonsten sehe ich nach Deinem Posting schwarz, habe die Ratten nicht mal erwähnt :frowning:

Gruss,
Nicole

gefunden: zur Katze in Mietwohnung
Quelle: WDR, Ratgeber Recht, HP

AG Hamburg
1996-04-24
40a C 402/95
Rechtsbereich/Normen: BGB / Mietrecht
Einstellung in die Datenbank: 1996-10-31
Bearbeitet von: —
Haltung von Katzen in der Mietwohnung
Das Halten von Katzen in der Wohnung ist ein Teil der freien Lebensgestaltung des Mieters und daher vom Vermieter zu dulden.

Man kann davon ausgehen, daß Katzen bei artgerechter Haltung keinen störenden Lärm verursachen, reinlich sind und keine Sachbeschädigung verursachen.

Kann dazu noch jemand was sagen?
Gestern hat mir noch ein Kollege gesagt, dass „Kleintiere“ bis 40 cm als Kleintiere gelten, stimmt das?
Also müsste ich einen Yorkshire, oder Westi nicht melden, auch wenn Hund? (als Bsp.)

Danke, Gruss
Nicole

Das Halten von Katzen in der Wohnung ist ein
Teil der freien Lebensgestaltung des
Mieters und
daher vom Vermieter zu dulden.

Man kann davon ausgehen, daß Katzen bei
artgerechter Haltung keinen
störenden Lärm
verursachen, reinlich sind und keine
Sachbeschädigung verursachen.

Also da würde ich mal nachfragen, was der Hintergrund der Klage war. Hat da jemand geklagt, weil es in der Hausordnung/im Mietvertrag stand und es der Vermieter nicht erlauben wollte, oder stand diesbezüglich nichts drin und der Vermieter hat´s trotzdem verboten?

Ich stehe nachwievor auf dem Standpunkt, daß der Eigentümer eines Hauses immer noch die Regeln und damit die Hausordnung aufstellt. Wenn man die nicht mag, muß man ja nicht einziehen.

Ich muß auch alle drei Monate irgendein Fenster im Treppenhaus putzen und den Flur putzen (wöchentlich oder so). Paßt mir auch nicht (mach ich ja auch nicht :wink:

Also müsste ich einen Yorkshire, oder Westi nicht melden, auch
wenn Hund? (als Bsp.)

Hunde sind weder reinlich noch verursachen sie keinen Lärm, eine artgerechte Haltung ist in einem Haus ohnehin nicht möglich und selbst wenn: Lärm und Dreck machen sie so oder so. Insofern wären die Voraussetzungen nach dem Urteil nicht erfüllt.

Gruß
Christian

handwerkliche Rückfrage

Teppich ist auch nicht, Parkett kann man nicht zerkratzen.

Dann bitte ich dringend um den Namen des Herstellers und genaue Produktbezeichnung. Wäre ein tolles Weihnachtsgeschenk für Freunde von mir, deren Parkett inzwischen aussieht wie ein Sandstrand.

Grüße
Christian

Stahlkrallen??
Ach, hat die Katze etwa Stahlkrallen? :smile:

Unser zieht nur Fäden in Teppiche, und über Lynolium und Parkett (glattes, ohne Aufhänger, was Anlass zum Kratzen gibt!) fliegt er bloss drüber, also: kratz nicht, und kann mechanisch gar nicht.

Kurios :smile:

Nicole

Hi,

Ja, sie kann generell abgelehnt werden.

–siehe Elbin–

Der Vermieter kann selbstverständlich eine Katze ablehnen. Ich
verstehe aber den Hinweis auf die Kaution nicht. Vermute aber,
dass diese mit der Katze nichts zu tun hat. Schäden, die
teilweise Katzen anrichten, sind aus der im Vergleich zur Höhe
der Schäden eingebrachten Kaution nicht zu begleichen. Die
Kosten sind meist erheblich höher.

Aha, wusste ich nicht.
Ich erwähnte ‚Kaution‘ (2 MM), da ich annahm, dass das für
Schäden ist, die man, oder die Viecher anrichten??

Ist im Grundsatz zutreffend.

Und wieso richten Katzen mehr Schaden an?

Können mehr Schaden anrichten. Wenn Katzen an den Türen kratzen, an den Türzargen, an den Wänden emporspringen, entstehen in den Holzteilen wie auch an den Tapeten ganz erhebliche Schäden. da sind übliche Malerarbeiten nicht mehr ausreichend, teilweise kommt es sogar zum Austausch der Holzteile.

Ist es nicht so, dass Hunden eher nachgesagt wird, sie können
laut sein (Bellen), machen Dreck im Hausflur etc.
Die Katze (eine ‚normale‘ die Kratzbaum auch nutzt) zerhäkelt
vielleicht die Tapete, was aber leicht auswechselbar ist, und
Hauskatze sch*** auch nicht den Hof voll.
Teppich ist auch nicht, Parkett kann man nicht zerkratzen.
Nur wegen dieser Holztreppe.

Was machst Du, wenn jede Treppenstufe Kratzer hat ? Da reicht eine Kaution kaum noch.

Na ja, mal sehen, was der Vermieter sagt.

Ansonsten sehe ich nach Deinem Posting schwarz, habe die
Ratten nicht mal erwähnt :frowning:

Bei den Ratten sehe ich schon die Möglichkeit, in einem Gespräch mit dem Vermieter zu klären, ob Du sie halten kannst.

Gruss Günter

Hallo Elbin,

  1. Kann man eine Katze, eine reine Wohnungskatze, generell
    ablehnen, denn unter Kleintier fällt eine Katze wohl nicht
    mehr, oder?

Ja, sie kann generell abgelehnt werden.

Kannst du mir das belegen? Hab selbst eine Katze, und bisher
war mir nur bekannt, dass zwar Hunde abgelehnt werden können
vom Vermieter, Katzen aber nicht. Wäre für mich auch
interessant, falls ich mal wieder umziehe, dann will ich nicht
mit unwahren Aussagen voller Überzeugung glänzen. Danke im
Voraus, die Elbin

Im Mietvertrag kann die Tierhaltung untersagt werden (BVerfG WM 81,77). Wenn im Mietvertrag Tierhaltung untersagt ist, gilt nur die Regelung für Kleintiere (z. B. Hamster, Meerschweinchen, Ziervögel, Zwergkaninchen, Schlangen), (BGH WM 93, 109).

Gruss Günter

geklärt
Hallo, nochmal,

Katze ist kein Problem, da sie ‚nicht stinkt‘ bzw. war das der Punkt worauf es ankommt.

Wegen der Treppe, ich werde versuchen, sie sogut es geht mit Sisal zu umwickeln um mgl. Schäden vorzubeugen.

Danke nochmal, und Gruss!
Nicole

die haltung einer katze oder eines hundes gehört heute zur allgemeinen lebensführung und zum vertragsgemäßen gebrauch der wohnung, solange dadurch keine belästigungen eintreten.
(LG münchen WM58,5 LG mannheim, MDR 62,89)
eine klausel im mietvertrag, die hunde und katzen generell untersagt, ist nichtig. ein „genehmigungsvorbehalt“ kann im mietvertrag stehen, die genehmigung kannst du notfalls einklagen.

viele grüße

binah

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Katze ist kein Problem, da sie ‚nicht stinkt‘ bzw. war das der
Punkt worauf es ankommt.

Prima, manchmal löst sich etwas von selbst.

Wegen der Treppe, ich werde versuchen, sie sogut es geht mit
Sisal zu umwickeln um mgl. Schäden vorzubeugen.

Eine kleine Empfehlung. Haftpflichtversicherer nehmen bei entsprechendem Abschluss auch Schäden von Tieren in der Mietwohnung in die Versicherung auf. Erkundige Dich mal, was es für Dich kostet und ob es sich rentiert.

Gruss Günter

Hallo,

zur Information möchte ich hinweisen, dass das angesprochene Urteil des BGH nach den von Dir genannten Urteilen erfolgt ist. Das BGH-Urteil ist bindend.

Im Mietvertrag kann die Tierhaltung untersagt werden (BVerfG
WM 81,77). Wenn im Mietvertrag Tierhaltung untersagt ist, gilt
nur die Regelung für Kleintiere (z. B. Hamster,
Meerschweinchen, Ziervögel, Zwergkaninchen, Schlangen), (BGH
WM 93, 109).

Gruss Günter

die haltung einer katze oder eines hundes gehört heute zur
allgemeinen lebensführung und zum vertragsgemäßen gebrauch der
wohnung, solange dadurch keine belästigungen eintreten.
(LG münchen WM58,5 LG mannheim, MDR 62,89)
eine klausel im mietvertrag, die hunde und katzen generell
untersagt, ist nichtig. ein „genehmigungsvorbehalt“ kann im
mietvertrag stehen, die genehmigung kannst du notfalls
einklagen.

Dieses Urteil ist durch den BGH-Beschluss aufgehoben. Eine Klausel, die Tierhaltung grundsätzlich untersagt ist unzulässig. Grund: Kleintiere dürfen gehalten werden. Im Mietvertrag kann selbstverständlich die Haltung einer Katze oder eines Hundes untersagt werden. Auch die Haltung einer giftigen Schlange muss der Vermieter zustimmen.

Nach einem neuen Urteil des BGH muss der Vermieter der Haltung eines Blindenhundes zustimmen, wenn dieser für den lebenswert des Blinden erforderlich ist.

Es gibt auch bereits Urteile unterer Instanzen, die z.B. eien Katze oder einen Hund als Lebensmittelpunkt für alte Menschen anerkannt haben. Es gibt hier aber noch kein Urteil einer höheren Instanz wie OLG oder BGH.

Urteile eines AGs kann man lesen, damit argumentieren, aber kein Richter ist an ein Urteil eines AGs - nicht einmal in einer anderen Abteilung am gleichen Gericht - gebunden. Urteile von LGs sind für Beweisführungen dann schon angebracht und werden auch oft übernommen. OLG-Urteile sind bundesweit bindend und wenn ein anderes OLG eine andere Aufassung vertritt, kommt es zu den Vorlagen beim BGH. Diese Urteile sind bundesweit bindend. Zudem gibt es noch die Besonderheit des RE (Rechtsentscheides) der von einem OLG erlassen werden kann in einer bestimmten Sache. Urteile von unteren Instanzen werden durch Urteile der OLGs oder des BGHs ( bei eintsprechender Sachlage ) zwar als Information interessant, jedoch ist auf jedne Fall die höhere Entscheidung bindend. Dies gilt z.B. für das Verbot der Tierhaltung im Mietvertrag, wenn es Hunde oder Katzen betrifft.

Gruss Günter

1 Like

Hallo Nicole,
nur eine kurze Info von mir:

Wir haben auch eine Galerie-Wohnung mit einer Holztreppe und eine Katze. Unsere hat noch nicht mal annähernd an dem Holz gekratzt, ihr sind die Stufen auch sicher zu glatt. Ich persönlich würde erst dann die Treppenstufen mit Sisal einwickeln wenn sie überhaupt den Versuch macht zu kratzen.
Unsere bevorzugt ihren Kratzbaum und eine noch zusätzlich „spendierte“ Fußmatte.

Viel Spaß in der neuen Wohnung,
Hasenschnitte