Beitrag zur Eskalation 
Hallo colaka,
leider weiß ich jetzt schon, daß ich nach Zahlung der 50,- €
statt des Computers nur eine neue Forderung erhalte. Deshalb
möchte ich jetzt endlich mal Nägel mit Köpfen machen.
Na wenn du willst, dann MACH!!!
Sorry, net reden, sondern machen.
Es muß doch irgendwie möglich sein, an mein Eigentum zu
gelangen.
So, genau hier haben wir den Kasus Knacktus.
Also
- Wessen Eigentum ist der Computer?
- Wer hat gegen wen welche Titel oder Ansprüche?
Ich geh mal von folgender Sachlage aus:
Exfreundin hat keinerlei Belege über den Erwerb des Computers.
Du schon, also kannst belegen „Es ist meiner“
Und eigentum kann man zurückverlangen, erst meinetwegen mit dem Versuch der Polizei, wenn sie sich weiter weigert muss leider ein Gericht helfen. Da du die Belege haben solltest wird sie es sich dreimal überlegen–> Kosten des Verfahrens.
So, 1. ist geklärt.
Kommen wir nun zu 2.:
Du hast Anspruch auf deinen Computer. (Punkt)
Welche eventuellen finanziellen Ansprüche deine (Ex)Freundin gegen dich hat, hat erst mal nix mit dem Computer zu tun (Ausser es hat ein Verkauf, Schenkung, oder aber eine Sicherungsübereignung damit zu tun)
Wir vergleichen hier Äpfel mit Birnen.
Selbstverständlich kann deine (EX)Freundin, falls sie berechtigte Ansprüche hat, diese auch gegen dich durchsetzen, notfalls auch mit Hilfe des Gerichts (Pfändung-meinetwegen des Computers:wink:) aaaber, diese muss aucgh sie erst einmal durchsetzen.
Sie darf den Rechner net einfach so behalten, weil es DEIN EIGENTUM ist.
Fazit, wenn du Nägel mit Köpfen machen willst, dann MACH!
WENN du aber machst, dann richtig und nicht halbherzig.
Gruß
der Alex