Hallo ihr Rechtskundigen,
gestern hat mein Freund ein Schreiben einer Wohnungsbaugesellschaft bekommen, die eine Forderung aus dem Jahre 1978 für nicht vertragsmäß erfüllte Schönungsreparaturen stellt, ca. € 1000,–. Dem Schreiben ist eine Kopie eines Vollstreckungsbescheides beigefügt, der an meinen Freund und dessen Ex-Frau (Scheidung 1979) ausgestellt ist. Nun das Merkwürdige, mein Freund hat nie einen derartigen Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid bekommen. In dem Anschreiben wird er aufgefordert bis zum 22.08.02 die Zahlung zu leisten bzw. einen Ratenzahlungsvorschlag zu unterbreiten, andernfalls wird mit weiteren Rechtsmitteln gedroht. Für weitere Nachforschungen, weshalb er nie einen Mahnbescheid erhalten hat, ist die Frist arg kurz, zu mal keinerlei Kontakt mehr zu der ehemaligen Gattin besteht und er erstmal herausfinden müsste wo die wohnt. Was also tun?
Danke schonmal im voraus
Inge
Hallo Inge,
dem Anspruch widersprechen. Sodann Einsichtnahme in das Urteil verlangen. Lasst Euch eine Kopie aushändigen. Dort ist auch ersichtlich, wer den Mahnbescheid erhalten hat, wann ein Urteil und gegen wen ergangen ist ( nehme aber schon an, dass eine gesamtschuldnerische Haftung besteht). Ihr müsst Euch hier ohnehin von einem Anwalt beraten lassen. Möglicherweise hat die frühere Ehefrau den Mahnbescheid erhalten, keinen Einspruch erhoben und auch im Verfahren entweder keinen Widerspruch erhoben oder ist nicht zum Termin erschienen so dass das Gericht ein Versäumnisurteil erlassen hat.
Intern - nicht über w-w-w zu klären. Nach soviel Jahren erhebt sich bei mir die Frage, ob Dein heutiger Mann seinerzeit möglicherweise eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, nichts zu holen war und die Gesellschaft es eben heute versucht. Die Sache riecht nämlich nach „Zahlungsunfähigkeit“ nach der Rechtskraft des Urteils.
gestern hat mein Freund ein Schreiben einer
Wohnungsbaugesellschaft bekommen, die eine Forderung aus dem
Jahre 1978 für nicht vertragsmäß erfüllte Schönungsreparaturen
stellt, ca. € 1000,–. Dem Schreiben ist eine Kopie eines
Vollstreckungsbescheides beigefügt, der an meinen Freund und
dessen Ex-Frau (Scheidung 1979) ausgestellt ist. Nun das
Merkwürdige, mein Freund hat nie einen derartigen Mahnbescheid
bzw. Vollstreckungsbescheid bekommen. In dem Anschreiben wird
er aufgefordert bis zum 22.08.02 die Zahlung zu leisten bzw.
einen Ratenzahlungsvorschlag zu unterbreiten, andernfalls wird
mit weiteren Rechtsmitteln gedroht.
Hier sollte auch geklärt werden, wann, in welcher Form das Unternehmen an die frühere Ehefrau ging, ob diese Zahlungen geleistet hat und sollte sie dies getan haben, dann aber Zahlungen eingestellt hat, warum das Unternehmen sich nicht früher gemeldet hat. Ist dies der Fall, ist zu klären, ob das Unternehmen Zinsen berechnet, obwohl die Mehrkosten durch die Untätigkeit des Unternehmens entstanden sind und nicht entstanden wären, wenn Dein Ehemann rechtzeitig informiert worden wäre. Diese Zinsen sind dann nicht zulässig.
Gruss Günter
Für weitere
Nachforschungen, weshalb er nie einen Mahnbescheid erhalten
hat, ist die Frist arg kurz, zu mal keinerlei Kontakt mehr zu
der ehemaligen Gattin besteht und er erstmal herausfinden
müsste wo die wohnt. Was also tun?
Danke schonmal im voraus
Inge
Hallo!
Der Anspruch könnte evtl. bereits verjährt sein.
Es wäre sicherlich kein Fehler, hier einen Anwalt für Mietrecht zu befragen.
Grüße,
Mathias