Hallo!
In meinem Mietvertag wurde u.a. vereinbart, daß ich als Mieter für Reparaturmaßnahmen an Teilen, die ich ständig benutze (Türen, Rollaäden) etc. selbst aufkommen muß, wenn der Betrag die Höhe von 100 Euro oder im Jahr 400 Euro nicht übersteigt.
Habe jetzt aber was von 75 Euro bzw. 200 Euro im Jahr im Netz in einem Mustermeitvertrag gelesen. Ist gesetzlich eine bestimmte Höchstgrenze für solche Reparaturen bestimmt?
Bei mir ist nä,lich der Rolladen kaputt und ich habe es selbst probiert zu reparieren, was aber nicht ging. Muß es jetzt machen lassen und mein Vermieter will sich drum kümmern, daß das jetzt ne Firma macht.
Was passiert darüber hinaus, wenn der Betrag knapp über der Grenze liegt? Muß ich dann trotzdem bis zu der Grenze zahlen?
Besten Dank für Eure Hilfe.
Frank