Verkehrsrecht

Hallo liebe Wissenden,

mich beschäftigt da eine Frage, just in case.

Ich fahre jeden Abend eine bestimmte Strecke vom Büro nach Hause. Bis jetzt ist noch nie was passiert, aber eine Stelle halte ich für schwierig, wer im falle eines unfalles schuld wäre. Ich bin dort schon oft geschnitten worden, teilweise superknapp, grade noch so mit Vollbremsung einer Kollision ausgewichen.

Also, zweispurige Einbahnstraße trifft auf Kreuzung. Wenn man grade drüber will, was sowohl auf der linken, wie auch auf der rechten Spur der Einbahnstraße möglich ist, muss man sich hinterher einordnen, weil die Fahrbahn über der Kreuzung zu einer Spur wird. Es ist vor der Kreuzung kein Schild aufgestellt, welches andeuten würde: Bitte einfädeln lassen, oder rechte Spur muss sich auf die linke einordnen oder andersrum. Da gibt es kein Schild.

Es ist auch nicht so, dass es sofort erkenntlich ist, dass über der Kreuzung die Fahrbahn nur noch eine Spur hat, weil eben über der Kreuzung so ne Art " breites Delta" ist, welches eben nach ca. 10-15 Metern in einer Spur endet. Man kann also zu zweit die Kreuzung nebeneinander überqueren, aber danach wird es ganz schnell eng.

Nachdem ich die Stelle kenne, bin ich schon immer sehr vorsichtig. Aber - gilt hier vielleicht sowas wie „rechts-fahr-gebot“, deswegen muss die vorherige linke Spur sich nach der rechten Spur richten?

Ich weiß auch, dass generell gilt: Alle haben vorsichtig, rücksichtsvoll und umsichtig zu fahren - es gibt aber sehr viele Raser an dieser Stelle, die sich mal eben flux noch vorne reindrängeln.

Wer sich in München auskennt: Ich meine die Stelle am Baldeplatz, man überquert die Kapuzinerstraße richtung isaraufwärts, also richtung sendling. vielleicht kennt ja jemand diese Stelle.

Ich fahre hier immer grundsätzlich auf der rechten Spur, aber wie gesagt: über der Kreuzung ist die Straße wie ein Trichter, erst breit und dann eine Spur.

Was wäre wenn??

Danke für Tips,
viele Grüße
Alexa

Wenn dein Kontrahent weiter vorne ist, du also ihm in die Seite fährst, bekommst du den weit überwiegenden Teil der Schuld, ansonsten umgekehrt. Seid ihr exakt auf gleicher Höhe, könnt ihr euch die Sache redlich teilen.

Es gilt also „wer zuerst kommt, fährt zuerst“, und bei starkem Verkehr das Reißverschlußprinzip. Außerdem ist gegenseitige Rücksichtnahme gefragt, und die muß man nicht auch noch mit Schildern einfordern…

Pop

Off Topic: das ist ja witzig, genau dieselbe…
…Frage wollte ich just in diesem Moment bezüglich der Nord-Süd-Fahrt in Köln stellen, dort herrscht dieselbe Situation - und schlau werde ich aus der Stelle bis heute nicht…

Sachen gibt´s…

Gruss, Joachim

tja, scheint wohl ein Problem zu sein, was mehrere haben… :smile:

ich ärgere mich halt immer maßlos, wenn ich eben diese kreuzung überquere und dann links neben mir so ein Idiot wild hupend vorbeirast, so dass ich gezwungen bin, sehr stark abzubremsen, obwohl ich ja aus den Erfahrungswerten raus schon wirklich langsam hinfahre (Kunststück, von der Ampel bis zu der gefährlichen Stelle sind es grade mal 30 - 35 Meter, mein Auto mit 60 PS würde auf der kurzen Strecke nicht mal ansatzweise über die 50 km/h kommen, welche ja erlaubt wären).

so ne vollbremsung erhöht natürlich auch die gefahr, dass mir mein hintermann im Kofferraum hängt.
Klar, der sollte Abstand halten, auch logisch, aber auf die anderen darf man sich im straßenverkehr halt nie verlassen!

mich würde es halt schier zum ausrasten bringen, sollte ich Teilschuld an so nem Unfall bekommen, nur weil so ein rasender Idiot meint, dass ihm die zwei Sekunden, die er dann schneller am ziel ist, was bringen würde!

naja, wollen wir hoffen, dass es erst gar nicht zu so nem unfall kommt. :smile:)

danke für die antworten
viele grüße
alexa

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Hallo Alexa,

Vorschlag: Schon bereits kurz vor der Kreuzung unter Beachtung aller Vorsichtsmaßnahmen von der rechten Spur auf die Mitte der beiden Spuren wechseln, so dass Du schon in der richtigen „Schusslinie“ bist und sich niemand mehr links an Dir vorbeidrängeln und dann hineinquetschen kann.

Wichtig immer: Deutlich fahren, so dass die Anderen kapieren, was Du vorhast.

Wenn es dort immer wieder zu Fastzusammenstößen kommt, weil die Stelle so unübersichtlich ist oder man das Ganze so spät erkennt, sprich doch mal das Straßenbauamt an, ich glaube, die sind für die Beschilderung zuständig. Da würde doch sicher ein Schild im Sinne „Einfädeln lassen“ oder so helfen, damit man die Situation rechtzeitig erkennt.

Grüße
Sebastian

Hi Alexa,
da ist an der Kreuzung wirklich kein Verkehrszeichen (Zeichen 120 Verengte Fahrbahn)?
Im Zweifel muss dort der Fahrtrichtungsanzeiger betätigt werden (siehe §7Abs.4+5StVO).
Gruss Sebastian

Hallo,

nach der neuen Regelung in der StVO sieht es an Engstellen folgendermaßen aus: Derjenige der sich auf der Seite mit dem Hindernis befindet muß bis zu diesem vorfahren und sich einfädeln. Die Fahrer auf der freien Seite müssen dem anderen das Einfädeln ermöglichen, das heisst, es muß das Reißverschlussverfahren angewendet werden. Bis zum 1.2.2001 war es eine Kannbestimmung, um das Einfädeln zu erleichtern. Ab dem 1.2. ist es Pflicht. M.E. eine sinnvolle Ergänzung der StVO.
Das wissen aber anscheinend noch die wenigsten. Das erlebe ich oft genug auf der Autobahn vor Baustellen. Man sieht dann die erzürnten Gesichter der Fahrer auf der freien Seite, die sich bereits 2 km vorher auf der freien Seite angestellt haben und geduldig warten, wenn man vorschriftsgemäß bis zum Hindernis an ihnen vorbeifährt.
Erzwingen würde ich in so einer Situation mein Recht aber nicht, denn wie heisst es so schön? Man muß immer mit der Dummheit bzw. der Unwissenheit anderer rechnen.

Gruß
roland

Hi Roland,
so gesehen hast Du wohl recht. Aber nach dem Ursprungsposting gehe ich davon aus, das es kein Hindernis gibt, sondern eher eine beidseitige Fahrbahnverengung. Es wird also nicht eine Spur beendet, sondern beide Spuren gehen in eine über.
Gruss Sebastian

Hi Sebastian,

könnte sein, ja. Allerdings gehe ich auch dann davon aus, das auch dort das Reißverschlussverfahren angewendet werden muß.
Bei der neuen Regelung ist es eigentlich egal, ob das Hindernis links, rechts oder auf beiden Seiten ist.
Allerdings halte ich es auch für eine schwierige Situation, wenn die Engstelle nicht vorher angekündigt wird.
Das kann ich mir ehrlich gesagt aber garnicht vostellen.
Wenn dem wirklich so ist, besteht dort meiner Meinung nach Handlungsbedarf der Stadt.

Gruß
roland

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