Moin!
Meine Eltern wollten auf eine Händleranzeige in der Zeitung
hin ein Auto kaufen. Es handelt sich um ein wirklich gutes
Angebot. Im Verkaufsgespräch äußerte sich der Händler
dahingehend, das er mindestens 150 Euro mehr möchte, wenn er
auf das Auto Garantie gibt. Ist das Rechtens?
Klingt für mich ganz eindeutig so, als wäre der Händler noch nicht im Jahre 2002 angekommen 
Seit 01.01.2002 müssen auch Gebrauchtwagenhändler auf die von Ihnen vertickten Gefährte Garantie geben. Laut dem neuen Schuldrecht des BGB hat der gewerbliche Verkäufer eine Gewährleistungsfrist von satten 24 Monaten ab Übergabe einzuhalten. Für gebrauchte Waren (wie hier das Auto) kann der Händler diese Frist im Vertrag auf 12 Monate reduzieren, weniger geht nicht. Wenn zu dem Thema entweder garnix oder eine kürzere Frist im Kaufvertrag steht, dann wäre automatisch davon auszugehen, das die 24monatige Gewährleistung gilt.
Welche
gesezlichen Ansprüche hat der Käufer, und würden die auch
gelten, wenn meine Eltern das Auto ohne diese „Garantie“ vom
Händler kaufen? !
Die gesetzlichen Ansprüche sind eben diese, die ich oben beschrieben hab. Ich kann nur empfehlen, den Wagen ohne diese Zusätzliche „Garantie“ zu kaufen, im Idealfall schreibt der Händler nämlich garnix dazu in den Kaufvertrag rein, was automatisch zwei Jahre Garantie bringt 
Zusätzliches Geld dafür zu verschwenden ist schlicht überflüssig. Eine große Diskussion zu dem Thema würde ich mit dem Händler nicht führen.
Das einzige, was wirklich wichtig ist, wäre, das ihr unbedingt darauf achtet, das im Kaufvertrag als Verkäufer auch der Händler drinsteht! Viele dubiose Händler sind nämlich eigenartigerweise dazu übergegangen, ihre Autos scheinbar als Privatleute zu verticken. Dann sparen sie sich nämlich die Gewährleistung. Ist zwar nicht ganz sauber, wird aber häufig so gehandhabt und fällt meist dem Käufer erst auf, wenn´s zu spät ist. Also Augen auf beim Autokauf *g*
Bei der vom Händler angebotenen Garantie,
handelt es sich nicht um eine Zusatzgarantie, wie man sie oft
für Gebrauchtwagen abschließen kann!
Schlicht überflüssig seit dem 01.01.2002 
Bestehen auch bei einem Kauf von einer Privatperson im
Schadensfall Garantieansprüche dem Verkäufer gegenüber?
Nein, das ist genau der Grund, warum einige Händler wie von mir beschrieben vorgehen. Private Nichtgewerbliche Verkäufer brauchen keine Garantie zu geben. Also Vorsicht!
Gruß & Bye…
Der Dicke MD.