Polizei hat Auto aufgebrochen. Ist das okay ?

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Ein Bekannter hat in seinem Smart auf einem Behindertenparkplatz geparkt. Er hatte allerdings auch einen Behindertenausweis vorne drin liegen.

Nun hat die Polizei das Auto aufgebrochen und anschließend abgeschleppt. Dürfen die das denn so einfach? Übrigens meinten sie noch, das Schild sei gefälscht!

Danke schonmal an alle!!

Gegenfrage
Hi,

bist Du sicher, daß die Polizei den Wagen aufgebrochen hat oder hat evtl. die Polizei den Wagen abgeschleppt, nachdem er von einem Dritten aufgebrochen wurde?

Letzteres kommt durchaus zum Schutze des Eigentümers schon mal vor.

Gruß

Christian

zwei kurze Sachen

Hallo,

Hallo zurück,

folgender Sachverhalt:

Ein Bekannter hat in seinem Smart auf einem
Behindertenparkplatz geparkt. Er hatte allerdings auch einen
Behindertenausweis vorne drin liegen.

  1. War das ein Behindertenparkausweis (dieser blaue Schein) oder nur ein Behindertenausweis? Nur der blaue Schein vom Straßenverkehrsamt gilt, der Behindertenausweis des Versorgungsamtes alleine nicht!!!

Nun hat die Polizei das Auto aufgebrochen und anschließend
abgeschleppt.

Die Polizei bricht normalerweise nicht selbst auf, sondern holt dafür einen Fachmann, der extra bezahlt werden muss (Automechaniker).
Zum Abschleppen an sich ist das Aufbrechen nicht nötig, obwohl es Gründe geben kann. (vom Abschlepper erläutern lassen)

Dürfen die das denn so einfach?

Unter Berücksichtigung der allgemeinen Regeln für das Tätigwerden der Verwaltung, hier insbesondere die Verhältnismäßigkeit, ja.

Übrigens meinten
sie noch, das Schild sei gefälscht!

Schild? Oder der Parkausweis?
Falls das stimmt: das wäre ne Urkundenfälschung!!!

Danke schonmal an alle!!

Gerne

Gruß
HaWeThie

Ich rate jetzt mal den Sachverhalt: Ja sie darf

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Ein Bekannter hat in seinem Smart auf einem
Behindertenparkplatz geparkt. Er hatte allerdings auch einen
Behindertenausweis vorne drin liegen.

Wurde ja schon gefragt, ob Behindertenausweis oder Behindertenparkausweis…

Nun hat die Polizei das Auto aufgebrochen und anschließend
abgeschleppt. Dürfen die das denn so einfach? Übrigens meinten
sie noch, das Schild sei gefälscht!

Ich rate jetzt mal:

Die Polizei hielt die Behindertenparkkarte im Pkw für eine Fälschung und hat den Pkw zwangsweise zur Durchsuchung nach § 102 StPO öffnen lassen, um diese gem. § 94 StPO als Beweismittel zu beschlagnahmen. Sie hat den Pkw so „aufbrechen“ lassen, dass er anschließend wieder gesichert werden konnte und dann hat sie den Pkw umgesetzt, da er ja ordnungswidrig abgeparkt war…???

Oder wie???

M.