Hallo
Ich habe folgende Frage:
Vor einigen Jahren habe ich mein Haus auf Rentenbasis verkauft. Es wurde ein Vertrag gemacht, wo ich nicht eine Gesamtsumme erhalte sondern sondern bis zum Lebensende monatlich einen
kleinen Betrag erhalten soll. Nun hat der Käufer schon mehrere
Monat diesen vereinbarten Betrag nicht mehr bezahlt, weil er angeblich kein Geld hat. Was kann ich tun wenn er nicht bezahlt?
Ich habe das Geld auch eingeplant zu meiner kleinen Rente. Muss er mir das Haus wieder zurückgeben?
Für Ihre Hilfe danke ich Ihnen
MfG Peter
Hallo Peter,
ich hoffe doch, dass eine Regelung getroffen ist, was geschehen soll, wenn der Käufer nicht zahlen kann und diese Vereinbarung Bestandteil des Vertrages ist, der im Grundbuch eingetragen ist.
Ich habe folgende Frage:
Vor einigen Jahren habe ich mein Haus auf Rentenbasis
verkauft. Es wurde ein Vertrag gemacht, wo ich nicht eine
Gesamtsumme erhalte sondern sondern bis zum Lebensende
monatlich einen
kleinen Betrag erhalten soll. Nun hat der Käufer schon mehrere
Monat diesen vereinbarten Betrag nicht mehr bezahlt, weil er
angeblich kein Geld hat. Was kann ich tun wenn er nicht
bezahlt?
Ich habe das Geld auch eingeplant zu meiner kleinen Rente.
Muss er mir das Haus wieder zurückgeben?
Kommt auf den Vertrag an und kommt auch darauf an, ob der Käufer das Haus voll beleihen kann ohne dass Du eine Möglichkeit der Sperre hast. Ist das Haus voll beliehen, der Käufer gar so in Finanznot, das er keinerlei Gelder mehr hat, notfalls das Haus völlig beliehen ist, dürfte dies einzig und allein dann nur noch auf die Frage ankommen, wie Zahlungsverpflichtungen und Rückstände geregelt sind. Also, ob Du laut Vertrag mit einer Beschränkung im Grundbuch eingetragen bist bezw. ob bis zu Deinem Tode ein Eintrag im Grundbuch auf Deinen Namen besteht.
Auch wenn Du eine nur geringe Rente hast, suche einen Anwalt auf, der die Situation klärt. Etwas zu retten scheint mir immer noch günstiger als ggfs. alles zu verlieren.
Gruss Günter
Für Ihre Hilfe danke ich Ihnen
MfG Peter
Hallo Peter,
ich hoffe doch, dass eine Regelung getroffen ist, was
geschehen soll, wenn der Käufer nicht zahlen kann und diese
Vereinbarung Bestandteil des Vertrages ist, der im Grundbuch
eingetragen ist.Kommt auf den Vertrag an und kommt auch darauf an, ob der
Käufer das Haus voll beleihen kann ohne dass Du eine
Möglichkeit der Sperre hast. Ist das Haus voll beliehen, der
Käufer gar so in Finanznot, das er keinerlei Gelder mehr hat,
notfalls das Haus völlig beliehen ist, dürfte dies einzig und
allein dann nur noch auf die Frage ankommen, wie
Zahlungsverpflichtungen und Rückstände geregelt sind. Also, ob
Du laut Vertrag mit einer Beschränkung im Grundbuch
eingetragen bist bezw. ob bis zu Deinem Tode ein Eintrag im
Grundbuch auf Deinen Namen besteht.Auch wenn Du eine nur geringe Rente hast, suche einen Anwalt
auf, der die Situation klärt. Etwas zu retten scheint mir
immer noch günstiger als ggfs. alles zu verlieren.Gruss Günter
Hallo Günter
es ist so, dass er einen größeren Kredit aufgenommen hat und das
Haus als Sicherheit für die Bank genommen hat. Die Bank ist nun Erstgläubiger. Eine Regelung, was ist wenn er nicht zahlt ist leider im Vertrag nicht festgehalten. Ich glaube, ich habe mich aus Unwissendheit damals übers Ohr hauen lassen, indem eine solche Regelung nicht festgelegt wurden ist.
Hallo Günter
ich danke Dir für deine Hinweise
MfG Peter
Hallo Peter,
dann bleibt Dir nun nur ein Anwalt. Ich hoffe für Dich, dass Du mindestens ein Dauerwohnrecht bis zu Deinem Tod, wenn verheiratet, ein Dauerwohnrecht bis zum Tod beider Eheleute eingetragen ist.
Gruss Günter und viel Glück für diesen Sache.