Hallo Marc,
Günter hat es schon schön anschaulich erklärt… Ich winke jetzt mal ergänzend mit einigen Paragraphen…
Sobald die Katastrophenschutzbehörde den Katastrophenalarm ausgerufen hat, greift das Zivilschutzgesetz (Bundesgesetz) und ergänzend die Katastrophenschutzgesetze (es sind zwar Ländergesetzte, aber weitestgehend gleichlautend aufgebaut). Die normalerweise geltende Regelung des Grundgesetzes wird vorübergehend außer Kraft gesetzt…
In diesem Fall sind also (stör Dich bitte nicht am ‚Verteidigungsfall‘)
§ 10 ZSG - Aufenthaltsregelung
(1) Zum Schutze vor den besonderen Gefahren, die der Bevölkerung im Verteidigungsfall drohen, oder für Zwecke der Verteidigung können die obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen nach Maßgabe des Artikels 80a des Grundgesetzes anordnen, daß
- der jeweilige Aufenthaltsort nur mit Erlaubnis verlassen oder ein bestimmtes Gebiet nicht betreten werden darf,
- die Bevölkerung besonders gefährdeter Gebiete vorübergehend evakuiert wird.
(2) Die Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sind verpflichtet, die zur Durchführung der Evakuierung sowie zur Aufnahme und Versorgung der evakuierten Bevölkerung erforderlichen Vorbereitungen und Maßnahmen zu treffen. Die zuständigen Bundesbehörden leisten die erforderliche Unterstützung.
und
§ 29 LKatSG - Pflichten der am Katastrophenort oder im Einsatzgebiet Anwesenden
Alle im Katastrophengebiet oder an einem Einsatzort anwesenden Personen haben Anordnungen der Katastrophenschutzbehörde, des technischen Leiters des Einsatzes oder seines Beauftragten über Räumung, Absperrung oder Sicherung des Katastrophengebietes oder des Einsatzortes unverzüglich zu befolgen.
relevant.
Tust Du das nicht, blühen saftige Bußgelder (es ist nämlich eine Ordnungswidrigkeit) und außerdem werden Dir die Kosten für dein Einsatz (also für Deine Rettung) aufgebrummt. Die Evakuierung wird schließlich nicht aus Jux und Dollerei angeordnet, es geht manchmal um das nackte Überleben. Schließlich hat der Staat auch eine Fürsorgepflicht, gell?
Beste Grüße
Tessa