Starfotos verkaufen

Hallo liebe Experten,

ich möchte gerne Fotos von Hollywood-Stars über das Internet verkaufen. (sowas wie www.allposter.com) Was muss ich dabei beachten? Wenn ich z.B. Fotos von Madonna habe, muss ich da Lizenzen / Urheberechte etc. beachten? Oder kann ich Fotos, die in der Presse (Medien etc.) bereits veröffentlicht worden sind einfach so verkaufen?

Danke im voraus,

Marcel

Hey!

Gleich zu beginn ein definitives NEIN!!! Du bekommst tierisch Ärger und wirst dich vor Prozessen nicht mehr retten können. Von den daraus resultierenden Kosten erst gar nicht zu reden!!!

Du brichst damit das Urheberrecht und triffst die Fotografen und Urheber an deren empfindlichsten Stelle! Hier kommen schnell 5-stellige Forderungssummen auf die zu!!!

Wenn du die Bilder selbst gemacht hast, kannst du diese problemlos verkaufen.

Gruß
Falke

Zusatz
Hallo zusammen,

Gleich zu beginn ein definitives NEIN!!! Du bekommst tierisch
Ärger und wirst dich vor Prozessen nicht mehr retten können.
Von den daraus resultierenden Kosten erst gar nicht zu
reden!!!

Da kann ich mich nur anschließen und das NEIN mit Fett unterstreichen :smile:.

Du brichst damit das Urheberrecht und triffst die Fotografen
und Urheber an deren empfindlichsten Stelle! Hier kommen
schnell 5-stellige Forderungssummen auf die zu!!!

Jepp, dazu kommt dann och, daß die Rechte zum Teil an die diversen Medien verkauft wurden und es ist ein ganz gewaltiger Unterschied ob ich mich mit dem einzelnen Fotografen oder dem Anton Bauer Verlag anlege.
Zumindest in den enstehenden Kosten, nicht in der Rechtsverletzung.

Gruß
der Alex

Wenn du die Bilder selbst gemacht hast, kannst du diese
problemlos verkaufen.

Gruß
Falke

1 „Gefällt mir“

Hi Marcel,
wenn z.B. ein Käseblatt wie KILT einen Adeligen beim Kinkeln
ablichtet, selbstverständlich OHNE dessen Erlaubnis, macht
KILT das große Geschäft mit der MORAL usw.!
Also besorg Dir eine gute Kamera und schieß beim nächsten Promi-
termin draulos und berufe Dich auf die Moral+KILT! Wünsch Dir viel Erfolg! Vielleicht kauft KILT bei Dir?
Chris

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Sorry,…
Hallo Chris,

wenn z.B. ein Käseblatt wie KILT einen Adeligen beim Kinkeln
ablichtet, selbstverständlich OHNE dessen Erlaubnis, macht
KILT das große Geschäft mit der MORAL usw.!
Also besorg Dir eine gute Kamera und schieß beim nächsten
Promi-
termin draulos und berufe Dich auf die Moral+KILT! Wünsch Dir
viel Erfolg! Vielleicht kauft KILT bei Dir?

…aber wenn du dieses wirklich ernst meinst, muss ich ernsthaft fragen ob du sie noch alle beisammen hast.
Wenn du schon Beispiele wie Kilt oder auch z.B. die Kunte hinzuziehst, bedenke dann bitte auch deren Rechtsabteilungen, Anwaltskanzleien und diverse, trotz alledem verlorenen Verhandlungen mit hohen Busgeldern.
Wer so etwas ernsthaft anrät der spinnt m.E. nach.

Gruß
der Alex

Hallo,

danke erst mal an alle für die Antworten. Wie sieht das mit Rechten eigentlich aus, wenn jemand Starfotos in JPG-Form in geringer Auflösung nur zum Anschauen auf seiner Seite veröffentlicht?

Ich habe beispielsweise Fotos und würde gerne auch meine Sammlung anderen Zeigen. Und das ohne Warenkorb und ohne Angabe darüber, dass ich das kommerziell betreibe. Ich könnte auf die Seite schreiben: „meine private Sammlung“.

Ist das in Ordnung? So könnte ich zumindest mit Freunden durch das Internet Fotos tauschen. Wie sieht hier die Rechtlage aus?

Grüße,
Marcel

dann mal ganz deutlich…
Hallo Marcel,

Wie sieht das mit
Rechten eigentlich aus, wenn jemand Starfotos in JPG-Form in
geringer Auflösung nur zum Anschauen auf seiner Seite
veröffentlicht?

Es ist vollkommen, absolut und indiskutabel egal ob du Fotos in Litfaßsäulengröße, Briefmarkengröße, supi Leinwandprojektionen, im Internet in 300 Megabyte- oder 0,3 Kilobyteauflösung verbreitest oder veröffentlichst.
Solnge du keinerlei Rechte dazu erworben, geschekt, vererbt oder ähnliches hast handeltst du gegen das Uhrheberrechtsgesetz und ziehst eventuell gewaltige Strafen auf dich.

LASS ES, oder erwirb die Rechte dazu.

Definitionen:
-Unter der „Verbreitung“ von Fotografien muss jegliche Verbreitung verstanden werden, die über den oder die Fotografierten und den Fotografen hinausgeht.
-Unter der „Veröffentlichung“ von Fotografien („Öffentliche Schaustellung“) gilt jegliche Verbreitung, die über einen begrenzten Personenkreis hinausgeht.

Ich habe beispielsweise Fotos und würde gerne auch meine
Sammlung anderen Zeigen. Und das ohne Warenkorb und ohne
Angabe darüber, dass ich das kommerziell betreibe. Ich könnte
auf die Seite schreiben: „meine private Sammlung“.

Nein, könntest du NICHT. Es ist nicht DEINE Sammlung, weil du keinerlei Rechte an den Fotos erworben hast, und sie darum auch net sammeln kannst, bzw. sie im Internet schon gar net einen „begrenzten“ Personenkreis zugänglich machen kannst.
Hinweis, User-Login mit Passwortabfrage funktioniert in soweit nicht, wenn jedes Lieschen Müller so ein Passwort bekommen kann.

Gruß
der Alex

Verstehe ich nicht (Re: dann mal ganz deutlich…)
Hallo,

das will mir nicht ganz einleuchten. „LASS ES SEIN“ ist etwas unzureichend formuliert. Wenn ich meine Fotosammlung jemandem privat zeige mache ich mich strafbar, weil ich keine Lizenzen dafür habe?
Wann ist denn etwas „privat“ und wann „kommerziell“, wann „öffentlich“ ? Wo wird das alles definiert, welches Gesetz, welche Urteile?

Grüße
Marcel

Hi Alex,
frag lieber, ob KILT alle beisammen hat, oder bist Du Radfahrer?
(Nach oben Buckeln, nach unten treten?) Gleiches Recht für alle
ist ein Menschenrecht! Schon mal davon gehört? Was Du KILT zubilligst, kann Du nicht anderen abstreiten. Auch nicht mit bil-
ligen Seitenhieben.
Gruß Chris

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

OK…
Hallo Marcel,

ok, dann mal ein wenig ausführlicher.
Nichts, rein gar nichts, spricht dagegen, wenn du Fotos aus einer Zeitung ausschneidest, diese in ein Album klebst und ab und zu mal deiner Schwester zeigst.
Du hast mit DEM KAUF DER ZEITUNG diese Rechte ERWORBEN.

Wann ist denn etwas „privat“ und wann „kommerziell“, wann
„öffentlich“ ?

Dazu lese Definitionen im vorherigen Posting.

Wo wird das alles definiert, welches Gesetz,

welche Urteile?

Da wurde schon mehrfach drauf hingewiesen.
Aber hier noch einmal die Links zum selberlesen:
http://transpatent.com/gesetze/urhg.html Urheberrechtsgesetz
http://transpatent.com/gesetze/kunstg.html Kunsturhebergestz

Urteile hier:
http://www.google.de/search?hl=de&ie=UTF-8&oe=UTF-8&…

Gruß
der Alex

Wer hier was hat!
Hallo Chris,

frag lieber, ob KILT alle beisammen hat,

nein, da habe ich schon den richtigen gefragt.
Erklärungen weiter unten.

oder bist Du
Radfahrer?

bin ich auch

(Nach oben Buckeln, nach unten treten?)

sorry, aber genau dieses hab ich nicht nötig, besser sogar noch nie gehabt.
Manche Menschen ohne entsprechendes Selbstbewustsein oder Fachkenntnisse mögen solche Wege ja gehen.

Gleiches Recht für
alle
ist ein Menschenrecht! Schon mal davon gehört?

Jau, hab ich. Vor allen Dingen von RECHTEN.
Da weiss ich sehr genau was ich sag und empfehle nicht UNRECHTE Dinge wie Menschen mit weniger Fachkenntnissen.

Was Du KILT
zubilligst, kann Du nicht anderen abstreiten.

Ich habe mit KEINEM Posting irgendwen etwas zugebilligt.
Solltest du einmal GENAU lesen und falls nötig, noch DENKEN.
Das genaue Gegenteil ist sogar eher der Fall. Ich habe auf Urteile GEGEN solche Blätter hingewiesen.

Auch nicht mit
bil-
ligen Seitenhieben.

Das sind leider keine billigen Seitenhiebe. Ganz im Gegenteil. Das sind ganz offene Seitenhiebe gegen jemanden der zu eventuellen Verletzung von Persönlichkeitsrechten aufruft und damit zu Straftaten.

Gruß:wink:
der Alex

Hi Alex,
dann stell Dich doch mal bei einem Promi-Termin hin und schreib
für jeden, der da mit seiner Kamera drauflosschießt, ´ne Straf-
anzeige, statt hier mit herabwürdigenden und dadurch billigen
Seitenhieben loszuschlagen.
Gruß Chris

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ha ha ha ha,
Tach Chris,

dann stell Dich doch mal bei einem Promi-Termin hin und
schreib
für jeden, der da mit seiner Kamera drauflosschießt, ´ne
Straf-
anzeige, statt hier mit herabwürdigenden und dadurch billigen
Seitenhieben loszuschlagen.

ha ha ha, sorry, aber du wirst immer besser. Anstatt mit Fakten zu glänzen versuchst du es nun prolemisch.
Nein, ich werde keine Strafanzeige stellen, hier geht es um zivilrechtliche Ansprüche, da haben dieses die Parteien selbst zu tun.
Aber nun gut lassen wir es (hahaha ich muss imer noch lachen:smile:)
Also, ich denk’, es wird so langsam müssig weiterhin zu antworten. Die Rechts- und Sachlage ist für den Ursprungsposter ja hoffentlich geklärt und hat hiermit ja gar nichts mehr zu tun.

Gutes nächtle noch
Gruß
der Alex
(P.S. wenn du mal RICHTIG in meiner ViKa nachgelesen hättest, wäre dir das Wörtrcgen WERBEfotograf aufgefallen, welcher nichts mit Promiterminen zu tun hat)

Hi Alex,
„alle beisammen? und spinnen“ sind doch sogenannte Verbal-Injurien, oder seh ich das falsch? Und wenn alle bei jeder
sich bietenden Gelegenheit mit ihren Kameras drauflosschießen,
ist es nicht mehr als recht und billig, dies auch Marcel zu gönnen im Rahmen gleicher Rechte, also kein Anraten zu eventuellen Straftaten. Letzteren unberechtigten Vorwurf würde
ich jedoch als Polemik einstufen. Die unbegründete Behauptung,
jemand rät zu Straftaten, wäre allein wieder Straftat, und
zwar die einer falschen Beschuldigung.
Im rechtlichen Rahmen muß und soll Marcel immer bleiben. Insofern habe ich das „KINKEL“-Beipiel bewußt gewählt, wo meines
Wissens lediglich der „KINKLER“ bestraft wurde, der in seiner
Notwehrreaktion die Grenze überschritten haben soll.
Da Du vom Fache bist, erklärts mir eine natürliche Abwehrhaltung
bei jedem eventuellen Newcomer/Wettbewerber.
Gib doch Marcel ein paar Fachtips, wie man gute Fotos schießt,
er wird sich die Rechte bei den Promis besorgen. Vielleicht könnt
Ihr sogar zusammen etwas auf die Beine stellen? Die Konkurrenz
ist hart!
In dem Sinne
Gruß Chris

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Dann mal die Zusammenfassung…
Tach,

anscheinend wird es (du?) hier immer verwirrter.
Um einmal Zusammenzufassen:
Frage "ich möchte gerne Fotos von Hollywood-Stars über das Internet verkaufen. (sowas wie www.allposter.com) Was muss ich dabei beachten? Wenn ich z.B. Fotos von Madonna habe, muss ich da Lizenzen / Urheberechte etc. beachten? Oder kann ich Fotos, die in der Presse (Medien etc.) bereits veröffentlicht worden sind einfach so verkaufen?

Antwort von Dir:" Also besorg Dir eine gute Kamera und schieß beim nächsten Promi-
termin draulos und berufe Dich auf die Moral+KILT! Wünsch Dir viel Erfolg!"

Daraufhin von mir: „…aber wenn du dieses wirklich ernst meinst, muss ich ernsthaft fragen ob du sie noch alle beisammen hast.“

Dazu stehe ich auch im nachhinein, Begründung weiter unten.

sich bietenden Gelegenheit mit ihren Kameras drauflosschießen,
ist es nicht mehr als recht und billig, dies auch Marcel zu
gönnen im Rahmen gleicher Rechte,

Noch einmal ein DEUTLICHES NEIN, weil es KEIN GENERELLES RECHT IST!!!

also kein Anraten zu
eventuellen Straftaten.

vulgo also genau obiges!!!

Letzteren unberechtigten Vorwurf würde
ich jedoch als Polemik einstufen. Die unbegründete Behauptung,
jemand rät zu Straftaten, wäre allein wieder Straftat, und
zwar die einer falschen Beschuldigung.

siehe oben

Im rechtlichen Rahmen muß und soll Marcel immer bleiben.
Insofern habe ich das „KINKEL“-Beipiel bewußt gewählt, wo
meines
Wissens lediglich der „KINKLER“ bestraft wurde, der in seiner
Notwehrreaktion die Grenze überschritten haben soll.
Da Du vom Fache bist, erklärts mir eine natürliche
Abwehrhaltung
bei jedem eventuellen Newcomer/Wettbewerber.

Wenn du vom Fache wärest wüsstest du wie groß genau dieser Markt doch ist, und eben dieser GENAU NICHT mein Einzugsgebiet ist.

Gib doch Marcel ein paar Fachtips, wie man gute Fotos schießt,

wenn du das Fotografie Brett ein wenig aufmerksamer verfolgen würdest, wirst du sehr wohl erkennen wie und ob ich fachliche Fragen beantworte.

Ihr sogar zusammen etwas auf die Beine stellen? Die Konkurrenz
ist hart!

Dazu lese vorangegangene Postings oder oben, falls du es immer noch nicht verstanden hast.

gruß :wink:
der immer noch amüsierte Alex