Profitiert Ehemann/frau vom Gewinn des Angetrauten

Hallo Wissende,

was wäre ein lauer Sommerabend ohne Streitgespräche auf der Terasse? So tat sich gestern bei uns folgende Frage auf:

Eheleute leben im Zustand der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft.

Wenn wir richtig informiert sind, so behält jeder im Falle einer Scheidung das Vermögen, welches er vor der Ehe hatte, der Zugewinn während der Ehe wird geteilt. Erbschaften an Mann oder Frau während der Ehe werden rausgerechnet. (Richtig???9

Wat ist denn nu, wenn einer von beiden bei Lottogewinn, Fernsehlotterie, Wer wird Millionär o.ä. so richtig absahnt und dann sagt: Schüss, mein Schatz das war’s. Muß hier geteilt werden, oder darf Mann/Frau alles behalten.

Bin schon recht gespannt auf die Antwort.

Gruß Rosamunde

mann/frau darf alles behalten (o.t.)
isso

Hallo Rosamunde,

Eheleute leben im Zustand der gesetzlichen
Zugewinngemeinschaft.

Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft behalten beide Partner das, was sie in die Ehe eingebracht haben. Wurde während der Ehe gemeinsam Vermögen erwirtschaftet, gehört es beiden und wird im Wege des Zugewinnausgleichs geteilt.
Getrennt erwirtschaftete Vermögenswerte (z. B. Lottogewinn, Erbschaft) sind dem jeweiligen Partner zuzurechnen und gehören ihm allein.

Liebe Grüße
Birgit