Mutterschaftsgeld bei Privatversicherung?

Hallo liebe Wissende!

Haben werdende Mütter, die privat krankenversichert sind, eigentlich auch irgendwelche Ansprüche an ihre Kasse?

Danke und Gruß
Sarah

Hallo liebe „Unwissende“ *lach* Sarah,

also, das ist nen super schwieriges Thema…*das nur vorneweg.

Also, als allererstes musst Du Dir bitte mal Dein Tarifdruckstück vornehmen. Und dann geht es los.

So, in der Regel sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der ambulante ärztlichen Behandlung für die Schwangerschaft und die Entbindung fallen, abgedeckt. Solltest du einen vertraglichen Eigenanteil haben, ist der natürlich in Abzug zu bringen.

So, dann unterscheiden sich die meisten Versicherungen in den Leistungen für:

  • Hebammenleistungen sowohl ambulant als auch stationär. Das müsste dann aber in den Vertragsbedingungen aufgeführt sein. Frag zur Not béi der Versicherung nach.
  • Geburtsvorbereitungskurse sind in der Regel nicht Bestandteil des Versicherungsvertrages, werden aber oftmals von der PKV bezuschusst. Frag auch hier nach.
  • Schwangerschaftsgymnastik oder Rückbildungsgymnastik werden in der Regel auch nicht erstattet. Frag nach einem freiwilligen Anteil durch die PKV. Rechne aber nicht unbedingt mit einer Erstattung.
  • Zwei- oder Einbettzimmerunterbringung sowie Chefarztbehandlung, je nach Versicherungsvertrag ( also wenn du nur Allgemeine Krankenhauskosten versichert hast, bekommst du natürlich während der Entbindung auch nicht mehr ! )
  • Manche Tarife sehen eine Art „Entbindungspauschale“, also einen einmaligen Vertrag zur Geburt Deines Kindes vor. Das steht dann aber auch in Deinem Tarifvertrag.
  • WICHTIG!!! Falls du Krankentagegeld versichert hast: Du bekommst während der Mutterschutzzeiten kein Krankentagegeld oder sonstiges Ausfallgeld. Wenn du nicht angestellt bist, sondern selbständig, bekommst du keine Geldleistungen ( wenn du angestellt wärest -> durch den Arbeitgeber: 6 Wochen vor der errechneten Niederkunft, und ich glaube 8 Wochen nach der Niederkunft )
  • Die Krankentagegeldversicherung kannst du aber ab 6 Wochen vor der errechneten Niederkunft auf „ruhend“ stellen lassen, damit sie nicht soviel kostet.
  • Hab ich was vergessen?
  • vielleicht Haushaltshilfe, oder „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Gatten für das Aufpassen auf das event. vorhandene andere Kind“, oder sonstige Dinge in diese Richtung ( zahlen wohl einige Gesetzliche Kassen )
    gibt es bei der PKV meines Wissens nach nicht.

Solltest du zu irgendeinem Thema ne spezielle Frage haben, mail mich bitte an. Im Zweifel einfach Deine Versicherung anschreiben und fragen, fragen, fragen.

Schöne Schwangerschaft und ein gesundes „Würmchen“ wünscht Dir
Ute

Danke Ute!
Liebe Ute,

zunächst mal 1000 Dank für Deine ausführliche Antwort! Meine Güte, ich hätte wissen müssen, dass die Dinge bei einer Versicherung immer kompliziert sind :smile:. Vielleicht kann ich es meinem Mann auf´s Auge drücken, den Vertrag zu studieren. Danach steht mir absolut nicht der Sinn momentan. Ich habe das Gefühl demnächst zu platzen und die Hitze ist auch wenig förderlich. Ja ja, ich weiß, alles Ausreden :smile:.

Vielen Dank nochmal für die vielen guten Hinweise (jetzt wissen wir wenigstens, worauf wir achten müssen) und die guten Wünsche für unser Würmchen :smile:.

Liebe Grüße
Sarah

Hallo Sarah,

falls Ihr garnicht klarkommt, scann die Bögen ein und mail sie rüber.

Gruß

ute