Hilfe! vermieter / schimmel!

Hallo!

Ich wohne seit ca. 3 Jahren zur Miete bei einem bisher sehr netten alten Ehepaar.

Mein Freund und ich haben die Wohnung damals komplett renoviert, da sie wirklich schlimm aussah. Es roch überall nach Schimmel. Wir haben tapeziert, neue Böden verlegt, gestrichen, etc.

Jetzt ist uns vor ein paar Wochen aufgefallen, dass es im Schlafzimmer sehr muffig riecht.
Daraufhin haben wir überall in der Wohnung die Fußleisten gelöst und an vielen Stellen rosafarbenen, weißen und denke auch schwarzen Schimmel gefunden. An einigen Stellen ist es ziemlich feucht. Die Wohnung ist sozugen eine Kellerwohnung und hat drei AUßenwände, das Haus liegt an einem Hang.
An den Außenwänden scheint es besonders feucht zu sein.
Andere Bereiche, wie Badezimmer und Küche, sind allerdings gar nicht betroffen.

Nach anfänglichem Verständnis haben meine Vermieter mich gestern ziemlich sauer „angemacht“. Ich habe das Gefühl, sie wollen mich nun verantwortlich für die feuchten Stellen machen. Ich schließe es auch nicht aus, dass sie mir vielleicht einen Anwalt auf den Hals hetzen. Aber diese Stellen sind nicht nur hinter Schränken, sondern vor allem auch an einer Wand, wo von beiden Seiten nie etwas im Weg gestanden hat!!! Ich denke auch, dass ich genug gelüftet habe!

Eigentlich ist es für mich schon schlimm genug, dass ich nach dem Aufreißen der Fußleisten nachts kaum ein AUge zu mache! Mein
Freund klagt schon seit Monaten über Kopfschmerzen, wenn er bei mir geschlafen hat!

Ich brauche dringend ein paar gute Ratschläge, was ich jetzt am besten machen soll! Leider habe ich von der Wohnung im alten, unbewohnten Zustand keine Fotos.
Wie schnell kann ich ausziehen? Was muss ich da beachten außer Mietvertrag? Was für Regelungen gibt es?

Was soll ich tun!!!

Danielle

Hi,
wenn die Wände durchfeuchtet sind, ist das Aufgabe des Vermieters, den Schaden zu beheben. Auf jeden Fall müssen die Wände getrocknet und neu verputzt werden, das ist nicht deine Aufgabe. Ich weiß nicht genau, wie schnell du ausziehen kannst, aber die Symptome bei deinem Freund deuten auf eine Schimmelpilzallergie hin, er sollte nicht mehr in die Wohnung kommen. Was du sofort tun kannst, ist, den Schimmel mit einem Schimmelpilzvernichter entfernen. Gibt es im Baumarkt. Rate ich dir dringendst!!!
Du solltest auch mal zu einem Arzt gehen und dir bescheinigen lassen, dass das für dich gesundheitsgefährdend ist, dass du irgendwie reagierst oder so, dann kannst du, denke ich schneller raus. Auf jeden Fall würde ich die Miete mindern oder sogar für eine Weile zu deinem Freund ziehen, wegen Unbewohnbarkeit. Für die Extra-Kosten müssten streng genommen auch die Vermieter aufkommen. Frag aber mal bei nem Anwalt genau nach, auch wie viel du die Miete mindern darfst.
Was den Anwalt deiner Vermieter angeht: Die können froh sein, wenn du ihnen keinen Anwalt auf den Hals hetzt!

Viel Glück weiterhin und mach den Schimmel schnell weg, zumindest was du siehst.

Gruß, die Elbin

Hallo Danielle,

erst einmal ist der Schimmel in Mangel in der Wohnung.
Bzgl. Mängel in Mietwohnungen hast du u.a. das Recht zur sofortigen Minderung in der Höhe wie der Mangel den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung mindert.
Es gibt dafür keine Pauschaltabellen, höchstenns Richtwerte, welche du auch immer wieder auf den Hp’s der Mietervereine findest.

Einen Anwalt „hetzt“ erst mal niemand auf den anderen. Der Anwalt ist allerhöchstens deine/seine Rechtsvertretung.

Weiterhin gilt, sofort schriftlich deinem Vermieter dieses Mitteilen, immer unter Fristsetzung zur Behebung.
Näheres regelt das BGB §536ff

Die Diskussionen darüber hatten wir schon mehrfach, siehe hierzu
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Weiterhin ein Link zum BGB
http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/bgb/

Dann noch der Zusatz zum nicht richtigem Lüften.
Diese Argumentation kommt sehr häufig von Vermietern, ist i.d.R. aber nicht haltbar.
Um dir ein nicht sachgerechtes Durchlüften der Räume nachweisen zu können, müsste dich der Vermieter schon einen ganzen Monat lang beobachten und Lüftungen genau dokumentieren.
Ansonsten wende dich bitte sofort an die örtlichen Mietervereine.

Gruß
der Alex

Hallo Danielle,

also, da hast du ein Riesenproblem!!!

Wir hatten das gleiche Problem. Bitte lass es mich kurz zusammenfassen:
Du beschreibst, dass Deine Wohnung teilweise unter Erdniveau bzw. auf Kellerniveau liegt. Das Haus ist am Hang gebaut. Und ich ahne, dass es sich um einen Altbau handelt!

Tja, dann hast du nun ein großes Problem. Hier liegt ein baulicher Mangel vor. Bei vielen Altbauten sind die Teile des Hauses, die nicht sichtbar sind leider nur gemauert. Diese Teile wurden nicht verputzt und das Erdreich drumherum besitzt keine Drainagen. Du musst Dir das so vorstellen, dass du ein wasserziehendes Mauerwerk als Wände hast.

So, da kannst du lüften wie du willst, das nutzt nix.
Und da kannst du auch Schimmelbeseitiger kaufen und anwenden soviel du möchtest; auch das nutzt nix.

Das einzige was da hilft, ist eine bauliche Sanierung:
Haus ausbuddeln, trocken legen, Fachmännische Sanierung, Drainage. Tja, und das wird - so schätze ich Deine älteren Vermieter ein - so schnell nicht passieren.

Selbst wenn Deine Vermieter das jetzt machen lassen würden, wäre das erstens ein Arbeitsaufwand von mehreren Wochen. Zweitens machen die das bestimmt nicht so schnell, da das super teuer ist. und Drittens dauert es dann bis zu einem Jahr und länger, bis das Mauerwerk vollständig ausgetrocknet ist!!!

Meine Empfehlung an Dich: Mach ne schriftliche Mängelanzeige an Deine Vermieter. Wende Dich doch an den örtlichen Mieterverein oder bitte GÜNTER, einen super fähigen Experten hier, um Hilfe.
Dann, wenn Dein Freund tatsächlich schon körperliche Beschwerden hat, ZIEH AUS!!! Es dauert im günstigsten Fall mindestens 1 Jahr, bis alle Schimmelpilzsporen weg sind!!!

Sorry, dass ich so schlechte Nachrichten habe, aber lieber die, als Schimmel-Ex benutzen.

Ute

Hallo,

Ich wohne seit ca. 3 Jahren zur Miete bei einem bisher sehr
netten alten Ehepaar.

Mein Freund und ich haben die Wohnung damals komplett
renoviert, da sie wirklich schlimm aussah. Es roch überall
nach Schimmel. Wir haben tapeziert, neue Böden verlegt,
gestrichen, etc.

Dies bedeutet also, dass Euch ein Schimmelschaden, zumindest Feuchtigkeit bewusst gewesen ist. Somit war Euch auch bewusst, dass die Wohnung feucht ist und mehr als üblich beheitzt und gelüftet werden muss. Dies vorab um nachher für die Rechtslage Verständnis zu finden.

Jetzt ist uns vor ein paar Wochen aufgefallen, dass es im
Schlafzimmer sehr muffig riecht.
Daraufhin haben wir überall in der Wohnung die Fußleisten
gelöst und an vielen Stellen rosafarbenen, weißen und denke
auch schwarzen Schimmel gefunden. An einigen Stellen ist es
ziemlich feucht. Die Wohnung ist sozugen eine Kellerwohnung
und hat drei AUßenwände, das Haus liegt an einem Hang.
An den Außenwänden scheint es besonders feucht zu sein.
Andere Bereiche, wie Badezimmer und Küche,

liegen diese Räume auch am Hang ? Welche Räume liegen im Hang und kannst Du teilweise nur mit dem sogenannten Kellerlicht von ausen zeitweise ohne künstliches Licht in den Räumen wohnen ?

sind allerdings gar

nicht betroffen.

Nach anfänglichem Verständnis haben meine Vermieter mich
gestern ziemlich sauer „angemacht“. Ich habe das Gefühl, sie
wollen mich nun verantwortlich für die feuchten Stellen
machen.

Ich schliesse nicht aus, wenn ein Gutachten erstellt wird, dass man Dir eine hohe Mitschuld gibt, wenn Du nicht beweisen kannst, dass Du mehr als üblich geheitzt hast.

Ich schließe es auch nicht aus, dass sie mir

vielleicht einen Anwalt auf den Hals hetzen. Aber diese
Stellen sind nicht nur hinter Schränken, sondern vor allem
auch an einer Wand, wo von beiden Seiten nie etwas im Weg
gestanden hat!!! Ich denke auch, dass ich genug gelüftet habe!

In welchen Räumen sind die Mängel und wo ist der Schimmel an der Wand - unten - oben nur in den Ecken ?

Eigentlich ist es für mich schon schlimm genug, dass ich nach
dem Aufreißen der Fußleisten nachts kaum ein AUge zu mache!
Mein
Freund klagt schon seit Monaten über Kopfschmerzen, wenn er
bei mir geschlafen hat!
Ich brauche dringend ein paar gute Ratschläge, was ich jetzt
am besten machen soll! Leider habe ich von der Wohnung im
alten, unbewohnten Zustand keine Fotos.

Du hast aber doch sicher jemand, der den Zustand beweisen kann. Und Du solltest Dich mal erkundigen, wer vorher in der Wohnung gewohnt hat und wenn es ein Mieter war, ob dieser Schimmel hatte.

Wie schnell kann ich ausziehen? Was muss ich da beachten außer
Mietvertrag? Was für Regelungen gibt es?

Nun zur rechtlichen Seite. Zuerst einmal musst Du den Mangel schriftlich dem Vermieter anzeigen. Mängelanzeige nach § 536 c BGB erstellen. Mit der Mängelanzeige eine Mietminderung erklären. Die Mietminderung sollte mit 10 % erklärt werden, unter dem Vorbehalt, im Falle einer streitigen Klärung auch höhere Mietminderungsansprüche zu stellen. Sodann die Erklärung abgeben, dass ab sofort die Miete unter dem Vorbehalt der Rückforderung wegen Mietminderung bezhalt wird.

Im Moment bin ich aus Deiner Darstellung zu einer abschliessenden Bewertung nicht in der Lage. Wie oft hast Du in dne Räumen täglich, wie und wie lange gelüftet ? Wie weit standen die Schränken von der Wand entfernt ? Welche Teile der Wohnung sind in den Hang gebaut ? Sind die Wände ständig feucht oder bei Regen stärker ? Kannst Du teilweise nur durch Belüftungsschächte und Lichtschächte lüften ? Wenn ja, wenn es regnet, regnet es in die Schächte hinein ? Hinzu kommt die Klärung , wer früher hier gewohnt hat und ob es dort auch Schimmel gegeben hat. Wenn möglich, schiebe hierzu die Infos nach.

Unter den derzeitigen Erkenntnissen also die Mietminderungen erklären, aber nicht sofort von der Miete abziehen. Dies sollte in diesem Fall erst geschehen, wenn der Verursacher feststeht.

Wenn es bauseitige Mänge sind, muss der Vermieter den Mangel beseitigen. Wenn es jedoch ein Mangel ist, der Durch Dein Wohnungsverhalten beeinflusst ist, wirst Du zahlen müssen. Also muss nun geklärt werden, ob es möglich ist zu klären, was for Dir in der Wohnung gewesen ist oder mit Zeugen, dass bei Einzug Schimmelschäden vorhanden waren. Sobald Du nähere Hinweis gegeben hast, kann ich Dir nähere Antworten geben.

Was mich allerdings besonders stutzig macht ist, dass ihr mitten im Sommer den Schimmelschaden bemerkt. Üblicherweise treten diese Probleme erst im Herbst bis Frühjahr auf.

Eine sofortige Kündigung kannst Du nur aussprechen, wenn Dir eindeutig klar ist, dass der Mangel bauseits besteht und der Vermieter trotz Aufforderung zur Mangelbeseitigung nichts unternimmt. Wenn Du trotzden einfach ausziehst kann Dir eine erhebliche Schadenersatzforderung drohen.

Gruss Günter

Hallo,

Ich wohne seit ca. 3 Jahren zur Miete bei einem bisher sehr
netten alten Ehepaar.

Mein Freund und ich haben die Wohnung damals komplett
renoviert, da sie wirklich schlimm aussah. Es roch überall
nach Schimmel. Wir haben tapeziert, neue Böden verlegt,
gestrichen, etc.

Dies bedeutet also, dass Euch ein Schimmelschaden, zumindest Feuchtigkeit bewusst gewesen ist. Somit war Euch auch bewusst, dass die Wohnung feucht ist und mehr als üblich beheitzt und gelüftet werden muss. Dies vorab um nachher für die Rechtslage Verständnis zu finden.
Natürlich hatten wir eine Ahnung. Allerdings war laut Aussage meiner Vermieters ein früherer Wasserschaden daran Schuld, der saniert worden war.

Jetzt ist uns vor ein paar Wochen aufgefallen, dass es im
Schlafzimmer sehr muffig riecht.
Daraufhin haben wir überall in der Wohnung die Fußleisten
gelöst und an vielen Stellen rosafarbenen, weißen und denke
auch schwarzen Schimmel gefunden. An einigen Stellen ist es
ziemlich feucht. Die Wohnung ist sozugen eine Kellerwohnung
und hat drei AUßenwände, das Haus liegt an einem Hang.
An den Außenwänden scheint es besonders feucht zu sein.
Andere Bereiche, wie Badezimmer und Küche,

liegen diese Räume auch am Hang ? Welche Räume liegen im Hang und kannst Du teilweise nur mit dem sogenannten Kellerlicht von ausen zeitweise ohne künstliches Licht in den Räumen wohnen ?

Alle meine Zimmer haben Fenster. Die Wohnung ist in den Hang gebaut, dahinter kommt der Keller meiner Vermieter. In der Küche brauche ich allerdings immer Licht, da über dem Fenster der Balkon meiner Vermieter ist.

sind allerdings gar

nicht betroffen.

Nach anfänglichem Verständnis haben meine Vermieter mich
gestern ziemlich sauer „angemacht“. Ich habe das Gefühl, sie
wollen mich nun verantwortlich für die feuchten Stellen
machen.

Ich schliesse nicht aus, wenn ein Gutachten erstellt wird, dass man Dir eine hohe Mitschuld gibt, wenn Du nicht beweisen kannst, dass Du mehr als üblich geheitzt hast.
Aber wären denn bei zu wenig Belüftung /Heizung nicht ganz andere Bereiche der Wohnung betroffen? Bei mir sind ausschließlich die Fußleisten schimmelig. Keine anderen Bereiche. Außer hinter meinem Kleiderschrank, der zugebener Maßen zu nah an der Außenwand stand. Aber die Fußleiste hinter dem Schrank ist in Ordnung. Es hatte sich nur etwa 1 m hoch eine weiße Schicht am Schrank gebildet, die wir entfernt haben. Rechts vom Schrank, zur zweiten Außenwand, wo mehr Platz war, ca 25 cm, ist richtiger Schimmel!!!

Ich schließe es auch nicht aus, dass sie mir

vielleicht einen Anwalt auf den Hals hetzen. Aber diese
Stellen sind nicht nur hinter Schränken, sondern vor allem
auch an einer Wand, wo von beiden Seiten nie etwas im Weg
gestanden hat!!! Ich denke auch, dass ich genug gelüftet habe!

In welchen Räumen sind die Mängel und wo ist der Schimmel an der Wand - unten - oben nur in den Ecken ?

wie schon geschrieben, nur an den Fußleisten der Außenwände, abgesehen von einer Wand, die mit einer Außenwand verbunden ist. Diese Wand ist von beiden Seiten (sowohl Schlafzimmer als auch Wohnzimmer) nie zugestellt gewesen!!! In beiden Ecken, wo die Wände aufeinander treffen, ist es am feuchtesten in der gesamten Wohnung. Im Wohnzimmer geht eine Tür nach draußen, die ich sehr oft offen stehen habe. Also muss genug Luft drangekommen sein.
Im Wohnzimmer auf der rechten Seite in der Ecke das gleiche, obwohl Fernseher mind. 30 cm weit weg steht! Total nass.

Eigentlich ist es für mich schon schlimm genug, dass ich nach
dem Aufreißen der Fußleisten nachts kaum ein AUge zu mache!
Mein
Freund klagt schon seit Monaten über Kopfschmerzen, wenn er
bei mir geschlafen hat!
Ich brauche dringend ein paar gute Ratschläge, was ich jetzt
am besten machen soll! Leider habe ich von der Wohnung im
alten, unbewohnten Zustand keine Fotos.

Du hast aber doch sicher jemand, der den Zustand beweisen kann. Und Du solltest Dich mal erkundigen, wer vorher in der Wohnung gewohnt hat und wenn es ein Mieter war, ob dieser Schimmel hatte.

Den letzten Mieter bekomme ich doch nur über die Vermieter raus, oder? Die frage ich bestimmt nicht.

Wie schnell kann ich ausziehen? Was muss ich da beachten außer
Mietvertrag? Was für Regelungen gibt es?

Nun zur rechtlichen Seite. Zuerst einmal musst Du den Mangel schriftlich dem Vermieter anzeigen. Mängelanzeige nach § 536 c BGB erstellen. Mit der Mängelanzeige eine Mietminderung erklären. Die Mietminderung sollte mit 10 % erklärt werden, unter dem Vorbehalt, im Falle einer streitigen Klärung auch höhere Mietminderungsansprüche zu stellen. Sodann die Erklärung abgeben, dass ab sofort die Miete unter dem Vorbehalt der Rückforderung wegen Mietminderung bezhalt wird.

Im Moment bin ich aus Deiner Darstellung zu einer abschliessenden Bewertung nicht in der Lage. Wie oft hast Du in dne Räumen täglich, wie und wie lange gelüftet ? Wie weit standen die Schränken von der Wand entfernt ? Welche Teile der Wohnung sind in den Hang gebaut ? Sind die Wände ständig feucht oder bei Regen stärker ? Kannst Du teilweise nur durch Belüftungsschächte und Lichtschächte lüften ? Wenn ja, wenn es regnet, regnet es in die Schächte hinein ? Hinzu kommt die Klärung , wer früher hier gewohnt hat und ob es dort auch Schimmel gegeben hat. Wenn möglich, schiebe hierzu die Infos nach.

Unter den derzeitigen Erkenntnissen also die Mietminderungen erklären, aber nicht sofort von der Miete abziehen. Dies sollte in diesem Fall erst geschehen, wenn der Verursacher feststeht.

Wenn es bauseitige Mänge sind, muss der Vermieter den Mangel beseitigen. Wenn es jedoch ein Mangel ist, der Durch Dein Wohnungsverhalten beeinflusst ist, wirst Du zahlen müssen. Also muss nun geklärt werden, ob es möglich ist zu klären, was for Dir in der Wohnung gewesen ist oder mit Zeugen, dass bei Einzug Schimmelschäden vorhanden waren. Sobald Du nähere Hinweis gegeben hast, kann ich Dir nähere Antworten geben.

Was mich allerdings besonders stutzig macht ist, dass ihr mitten im Sommer den Schimmelschaden bemerkt. Üblicherweise treten diese Probleme erst im Herbst bis Frühjahr auf.

Eine sofortige Kündigung kannst Du nur aussprechen, wenn Dir eindeutig klar ist, dass der Mangel bauseits besteht und der Vermieter trotz Aufforderung zur Mangelbeseitigung nichts unternimmt. Wenn Du trotzden einfach ausziehst kann Dir eine erhebliche Schadenersatzforderung drohen.

Gruss Günter
Eigentlich möchte ich nicht im Streit mit den Vermietern auseinander gehen!

Wo bekomme ich am besten einen Sachverständigen her? Was für eine Qualifikation muss diese Person haben?

Was kann mir ein Mieterverein bringen?

Danke für deine prompte erste Antwort!

Danielle

Hallo!

Laut Vermieter sollen Drainagen im Garten existieren! Allerdings meinte schon jemand aus meiner Firma, dass die vielleicht nicht ganz korrekt funktionieren!

Hallo Danielle,

also, da hast du ein Riesenproblem!!!

Wir hatten das gleiche Problem. Bitte lass es mich kurz
zusammenfassen:
Du beschreibst, dass Deine Wohnung teilweise unter Erdniveau
bzw. auf Kellerniveau liegt. Das Haus ist am Hang gebaut. Und
ich ahne, dass es sich um einen Altbau handelt!

Tja, dann hast du nun ein großes Problem. Hier liegt ein
baulicher Mangel vor. Bei vielen Altbauten sind die Teile des
Hauses, die nicht sichtbar sind leider nur gemauert. Diese
Teile wurden nicht verputzt und das Erdreich drumherum besitzt
keine Drainagen. Du musst Dir das so vorstellen, dass du ein
wasserziehendes Mauerwerk als Wände hast.

So, da kannst du lüften wie du willst, das nutzt nix.
Und da kannst du auch Schimmelbeseitiger kaufen und anwenden
soviel du möchtest; auch das nutzt nix.

Das einzige was da hilft, ist eine bauliche Sanierung:
Haus ausbuddeln, trocken legen, Fachmännische Sanierung,
Drainage. Tja, und das wird - so schätze ich Deine älteren
Vermieter ein - so schnell nicht passieren.

Selbst wenn Deine Vermieter das jetzt machen lassen würden,
wäre das erstens ein Arbeitsaufwand von mehreren Wochen.
Zweitens machen die das bestimmt nicht so schnell, da das
super teuer ist. und Drittens dauert es dann bis zu einem Jahr
und länger, bis das Mauerwerk vollständig ausgetrocknet ist!!!

Meine Empfehlung an Dich: Mach ne schriftliche Mängelanzeige
an Deine Vermieter. Wende Dich doch an den örtlichen
Mieterverein oder bitte GÜNTER, einen super fähigen Experten
hier, um Hilfe.
Dann, wenn Dein Freund tatsächlich schon körperliche
Beschwerden hat, ZIEH AUS!!! Es dauert im günstigsten Fall
mindestens 1 Jahr, bis alle Schimmelpilzsporen weg sind!!!

Sorry, dass ich so schlechte Nachrichten habe, aber lieber
die, als Schimmel-Ex benutzen.

Ute

Drainagen !!!Wichtig!!
Hallo, Drainagen im GARTEN nutzen ÜBERHAUPT NICHTS!!!

Die müssen vor einer abgedichteten Hauswand auf Fundamenthöhe liegen!!! Sind sie weiter als einen Meter entfernt, bringen Sie nichts!!

Sind diese Drainagen noch dazu einfach mit Erde zugesetzt, bringen die ebenfalls nichts. Da müssen in bestimmten Reihenfolgen, Kies, Filterfolien, Sand etc. drauf, oder, so sagt mein Mann, mit Kokosband umwickelt werden!!! ( sonst setzt sich da Erde in die Poren, und das tolle Drainagerohr ist zu und nutzlos.

Noch dazu müssen diese Drainagen am Kanalsystem angeschlossen sein!!!

Bitte erfrag das, da wird super viel Schindluder mit getrieben!!!

Wenn das ja von ner Fachfirma gemacht wurde, gibt es darüber Rechnungen mit Materiallisten. Die sind in der Regel sehr detailliert, da das steuerlich geltend gemacht werden kann. Ausserdem müsste die Drainage jährlich gespült werden!!!

Vielleicht rentiert es sich, das zu klären.

Ansonsten gibt es Gutachteradressen bei den Handwerkskammern oder Innungen.

Gruß Ute

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ich sag doch: Günter fragen *ggg
owT

Hallo Danielle,

Ich wohne seit ca. 3 Jahren zur Miete bei einem bisher sehr
netten alten Ehepaar.

Mein Freund und ich haben die Wohnung damals komplett
renoviert, da sie wirklich schlimm aussah. Es roch überall
nach Schimmel. Wir haben tapeziert, neue Böden verlegt,
gestrichen, etc.

Dies bedeutet also, dass Euch ein Schimmelschaden, zumindest
Feuchtigkeit bewusst gewesen ist. Somit war Euch auch bewusst,
dass die Wohnung feucht ist und mehr als üblich beheitzt und
gelüftet werden muss. Dies vorab um nachher für die Rechtslage
Verständnis zu finden.
Natürlich hatten wir eine Ahnung. Allerdings war laut Aussage
meiner Vermieters ein früherer Wasserschaden daran Schuld, der
saniert worden war.

Es ist gut möglich, dass ein früherer Wassreschaden saniert wurde, jedoch wurde möglicherweise die Ursache / Quelle dieses Schadens nicht beseitigt. Wie es aussieht drückt offensichtlich Wasser vom Hang auf das Haus und mangels ausreichender Drainage tritt der Schaden neu auf.

Versuche mal aussen am Haus zu prüfen, ob dort - wenn Du Steine etwas anhebst - eine Isolierschicht am Mauerwerk besteht oder gar eine Isolierpappe zusätzlich zum Isolaieranstrich vor der Wand ist. Und - ich kenne es aus dem eigenen Husbau an einem Hang, darf über der Drainage nur ein verdichtetes Kiesbett sein und nicht - wie oft vorzufinden - einfach der Bauaushub an das Haus geschoben wird.

Jetzt ist uns vor ein paar Wochen aufgefallen, dass es im
Schlafzimmer sehr muffig riecht.
Daraufhin haben wir überall in der Wohnung die Fußleisten
gelöst und an vielen Stellen rosafarbenen, weißen und denke
auch schwarzen Schimmel gefunden. An einigen Stellen ist es
ziemlich feucht. Die Wohnung ist sozugen eine Kellerwohnung
und hat drei AUßenwände, das Haus liegt an einem Hang.
An den Außenwänden scheint es besonders feucht zu sein.
Andere Bereiche, wie Badezimmer und Küche,

liegen diese Räume auch am Hang ? Welche Räume liegen im Hang
und kannst Du teilweise nur mit dem sogenannten Kellerlicht
von ausen zeitweise ohne künstliches Licht in den Räumen
wohnen ?

Alle meine Zimmer haben Fenster. Die Wohnung ist in den Hang
gebaut, dahinter kommt der Keller meiner Vermieter. In der
Küche brauche ich allerdings immer Licht, da über dem Fenster
der Balkon meiner Vermieter ist.

sind allerdings gar

nicht betroffen.

Nach anfänglichem Verständnis haben meine Vermieter mich
gestern ziemlich sauer „angemacht“. Ich habe das Gefühl, sie
wollen mich nun verantwortlich für die feuchten Stellen
machen.

Ich schliesse nicht aus, wenn ein Gutachten erstellt wird,
dass man Dir eine hohe Mitschuld gibt, wenn Du nicht beweisen
kannst, dass Du mehr als üblich geheitzt hast.
Aber wären denn bei zu wenig Belüftung /Heizung nicht ganz
andere Bereiche der Wohnung betroffen? Bei mir sind
ausschließlich die Fußleisten schimmelig. Keine anderen
Bereiche. Außer hinter meinem Kleiderschrank, der zugebener
Maßen zu nah an der Außenwand stand. Aber die Fußleiste hinter
dem Schrank ist in Ordnung. Es hatte sich nur etwa 1 m hoch
eine weiße Schicht am Schrank gebildet, die wir entfernt
haben. Rechts vom Schrank, zur zweiten Außenwand, wo mehr
Platz war, ca 25 cm, ist richtiger Schimmel!!!

Ich schließe es auch nicht aus, dass sie mir

vielleicht einen Anwalt auf den Hals hetzen. Aber diese
Stellen sind nicht nur hinter Schränken, sondern vor allem
auch an einer Wand, wo von beiden Seiten nie etwas im Weg
gestanden hat!!! Ich denke auch, dass ich genug gelüftet habe!

In welchen Räumen sind die Mängel und wo ist der Schimmel an
der Wand - unten - oben nur in den Ecken ?

wie schon geschrieben, nur an den Fußleisten der Außenwände,
abgesehen von einer Wand, die mit einer Außenwand verbunden
ist. Diese Wand ist von beiden Seiten (sowohl Schlafzimmer als
auch Wohnzimmer) nie zugestellt gewesen!!!

Möglicherweise drückt Grundwasser vom Hang in die Wohnung. Es dürfte nämlich im Sommer einfach dieses Problem nicht geben.

In beiden Ecken, wo

die Wände aufeinander treffen, ist es am feuchtesten in der
gesamten Wohnung. Im Wohnzimmer geht eine Tür nach draußen,
die ich sehr oft offen stehen habe. Also muss genug Luft
drangekommen sein.

Richtiges Lüften heisst, dass am Tage zwischen 5-7 mal die Wohnung durchgehend stossgelüftet wird. Heisst, die Fenster werden geöffnet und es wird Durchzug gemacht. Doch wenn es draussen regnet, eine hohe Luftfeuchtigkeit besteht oder durch die teilweise hohe feuchte Lufttemperatur bei der Hitze mus mehrfach gelüftet werden. Offene Fenster und Türen ( durchgehend) zählen nicht zu einem ordnungsgemässen Belüften einer Wohnung. Also Vorsicht mit dem Hinweis, dass die Türe offen ist.

Im Wohnzimmer auf der rechten Seite in der Ecke das gleiche,
obwohl Fernseher mind. 30 cm weit weg steht! Total nass.

Eigentlich ist es für mich schon schlimm genug, dass ich nach
dem Aufreißen der Fußleisten nachts kaum ein AUge zu mache!
Mein
Freund klagt schon seit Monaten über Kopfschmerzen, wenn er
bei mir geschlafen hat!
Ich brauche dringend ein paar gute Ratschläge, was ich jetzt
am besten machen soll! Leider habe ich von der Wohnung im
alten, unbewohnten Zustand keine Fotos.

Du hast aber doch sicher jemand, der den Zustand beweisen
kann. Und Du solltest Dich mal erkundigen, wer vorher in der
Wohnung gewohnt hat und wenn es ein Mieter war, ob dieser
Schimmel hatte.

Den letzten Mieter bekomme ich doch nur über die Vermieter
raus, oder? Die frage ich bestimmt nicht.

Es gibt doch sicher Nachbarn oder Du besorgst Dir ein altes Einwohnermeldebuch. Wenn Du telefon hast, hast Du vielleicht auch angegeben, wer vor Dir den Anschluss hatte.

Wie schnell kann ich ausziehen? Was muss ich da beachten außer
Mietvertrag? Was für Regelungen gibt es?

Nun zur rechtlichen Seite. Zuerst einmal musst Du den Mangel
schriftlich dem Vermieter anzeigen. Mängelanzeige nach § 536 c
BGB erstellen. Mit der Mängelanzeige eine Mietminderung
erklären. Die Mietminderung sollte mit 10 % erklärt werden,
unter dem Vorbehalt, im Falle einer streitigen Klärung auch
höhere Mietminderungsansprüche zu stellen. Sodann die
Erklärung abgeben, dass ab sofort die Miete unter dem
Vorbehalt der Rückforderung wegen Mietminderung bezhalt wird.

Im Moment bin ich aus Deiner Darstellung zu einer
abschliessenden Bewertung nicht in der Lage. Wie oft hast Du
in dne Räumen täglich, wie und wie lange gelüftet ? Wie weit
standen die Schränken von der Wand entfernt ? Welche Teile der
Wohnung sind in den Hang gebaut ? Sind die Wände ständig
feucht oder bei Regen stärker ? Kannst Du teilweise nur durch
Belüftungsschächte und Lichtschächte lüften ? Wenn ja, wenn es
regnet, regnet es in die Schächte hinein ? Hinzu kommt die
Klärung , wer früher hier gewohnt hat und ob es dort auch
Schimmel gegeben hat. Wenn möglich, schiebe hierzu die Infos
nach.

Unter den derzeitigen Erkenntnissen also die Mietminderungen
erklären, aber nicht sofort von der Miete abziehen. Dies
sollte in diesem Fall erst geschehen, wenn der Verursacher
feststeht.

Wenn es bauseitige Mänge sind, muss der Vermieter den Mangel
beseitigen. Wenn es jedoch ein Mangel ist, der Durch Dein
Wohnungsverhalten beeinflusst ist, wirst Du zahlen müssen.
Also muss nun geklärt werden, ob es möglich ist zu klären, was
for Dir in der Wohnung gewesen ist oder mit Zeugen, dass bei
Einzug Schimmelschäden vorhanden waren. Sobald Du nähere
Hinweis gegeben hast, kann ich Dir nähere Antworten geben.

Was mich allerdings besonders stutzig macht ist, dass ihr
mitten im Sommer den Schimmelschaden bemerkt. Üblicherweise
treten diese Probleme erst im Herbst bis Frühjahr auf.

Eine sofortige Kündigung kannst Du nur aussprechen, wenn Dir
eindeutig klar ist, dass der Mangel bauseits besteht und der
Vermieter trotz Aufforderung zur Mangelbeseitigung nichts
unternimmt. Wenn Du trotzden einfach ausziehst kann Dir eine
erhebliche Schadenersatzforderung drohen.

Gruss Günter
Eigentlich möchte ich nicht im Streit mit den Vermietern
auseinander gehen!

Wo bekomme ich am besten einen Sachverständigen her? Was für
eine Qualifikation muss diese Person haben?

Zuerst einmal hat es wenig Sinn viel Geld für einen Sachverständigen auszugeben. Wenn der Sachverständige nicht von einem Gericht bestellt ist, ist dieses Gutachten wertlos. Es kann jederzeit angefochten werden.

Was kann mir ein Mieterverein bringen?

Das kommt darauf an, wie der Verein organsiert ist und welche Leistungen er wann bei Eintritt erbringt. Üblicherweise musst Du zwangsweise in vielen Mietervereinen einen Rechtsschutzversicherung abschliessen, bist trotzdem nicht für den Fall versichert, der existiert, wenn Du den Beitritt erklärst. Dann kommt darauf an, ob ein Mitarbeiter des Mietervereins oder ein vom Mieterverein beauftragter Handwerker sich die Wohnung ansieht und dann dem Verein Empfehlungen gibt.
Einige Vereine haben auch „Gutachter“. Diese erstellen für rd. 150 EURO dann ein Zustandsprotokoll der Wohnung. Mit diesen Unterlagen, Feuchtigkeitsmessungen, Temperaturmessungen, Prüfungen des Mauerwerkes und der Aussenwände, kann dann der Mieter durchaus zusammen mit dem Mieterverein etwas unternehmen.

Mir sind aber in dieser Hinsicht keine fünf Mietervereine bekannt, die diese Leistung im Beitrag enthalten haben. Für einige Vereine ist es auch schwierig, da von oben solche Sonderwege nicht gewünscht sind.

Alles in allem, so wie Du die restlichen Hinweise noch durchgegeben hast, gehe ich davon aus, dass Grundwasser oder abfliessendes Wasser im Hang auf das Haus drückt und die Feuchtigkeit von aussen bauseits bedingt ist. Den Schaden nun mit Bilddokumenten festhalten, Maler, Bauhandwerker, Architekten aus dem Bekanntenkreis bitten sich die Sache anzusehen und zu beurteilen, Thermometer an der Innen-Wand aufstellen und die Wandtemperatur an verschiedenen Stellen prüfen. Ausserdem bei Regen oder einige Tage danach prüfen, ob die Feuchtigkeit stärker ist.

Gruss Günter

Hallo,

Dieser Hinweis ist ausgezeichnet.

Günter