Hallo,
Ich wohne seit ca. 3 Jahren zur Miete bei einem bisher sehr
netten alten Ehepaar.
Mein Freund und ich haben die Wohnung damals komplett
renoviert, da sie wirklich schlimm aussah. Es roch überall
nach Schimmel. Wir haben tapeziert, neue Böden verlegt,
gestrichen, etc.
Dies bedeutet also, dass Euch ein Schimmelschaden, zumindest Feuchtigkeit bewusst gewesen ist. Somit war Euch auch bewusst, dass die Wohnung feucht ist und mehr als üblich beheitzt und gelüftet werden muss. Dies vorab um nachher für die Rechtslage Verständnis zu finden.
Natürlich hatten wir eine Ahnung. Allerdings war laut Aussage meiner Vermieters ein früherer Wasserschaden daran Schuld, der saniert worden war.
Jetzt ist uns vor ein paar Wochen aufgefallen, dass es im
Schlafzimmer sehr muffig riecht.
Daraufhin haben wir überall in der Wohnung die Fußleisten
gelöst und an vielen Stellen rosafarbenen, weißen und denke
auch schwarzen Schimmel gefunden. An einigen Stellen ist es
ziemlich feucht. Die Wohnung ist sozugen eine Kellerwohnung
und hat drei AUßenwände, das Haus liegt an einem Hang.
An den Außenwänden scheint es besonders feucht zu sein.
Andere Bereiche, wie Badezimmer und Küche,
liegen diese Räume auch am Hang ? Welche Räume liegen im Hang und kannst Du teilweise nur mit dem sogenannten Kellerlicht von ausen zeitweise ohne künstliches Licht in den Räumen wohnen ?
Alle meine Zimmer haben Fenster. Die Wohnung ist in den Hang gebaut, dahinter kommt der Keller meiner Vermieter. In der Küche brauche ich allerdings immer Licht, da über dem Fenster der Balkon meiner Vermieter ist.
sind allerdings gar
nicht betroffen.
Nach anfänglichem Verständnis haben meine Vermieter mich
gestern ziemlich sauer „angemacht“. Ich habe das Gefühl, sie
wollen mich nun verantwortlich für die feuchten Stellen
machen.
Ich schliesse nicht aus, wenn ein Gutachten erstellt wird, dass man Dir eine hohe Mitschuld gibt, wenn Du nicht beweisen kannst, dass Du mehr als üblich geheitzt hast.
Aber wären denn bei zu wenig Belüftung /Heizung nicht ganz andere Bereiche der Wohnung betroffen? Bei mir sind ausschließlich die Fußleisten schimmelig. Keine anderen Bereiche. Außer hinter meinem Kleiderschrank, der zugebener Maßen zu nah an der Außenwand stand. Aber die Fußleiste hinter dem Schrank ist in Ordnung. Es hatte sich nur etwa 1 m hoch eine weiße Schicht am Schrank gebildet, die wir entfernt haben. Rechts vom Schrank, zur zweiten Außenwand, wo mehr Platz war, ca 25 cm, ist richtiger Schimmel!!!
Ich schließe es auch nicht aus, dass sie mir
vielleicht einen Anwalt auf den Hals hetzen. Aber diese
Stellen sind nicht nur hinter Schränken, sondern vor allem
auch an einer Wand, wo von beiden Seiten nie etwas im Weg
gestanden hat!!! Ich denke auch, dass ich genug gelüftet habe!
In welchen Räumen sind die Mängel und wo ist der Schimmel an der Wand - unten - oben nur in den Ecken ?
wie schon geschrieben, nur an den Fußleisten der Außenwände, abgesehen von einer Wand, die mit einer Außenwand verbunden ist. Diese Wand ist von beiden Seiten (sowohl Schlafzimmer als auch Wohnzimmer) nie zugestellt gewesen!!! In beiden Ecken, wo die Wände aufeinander treffen, ist es am feuchtesten in der gesamten Wohnung. Im Wohnzimmer geht eine Tür nach draußen, die ich sehr oft offen stehen habe. Also muss genug Luft drangekommen sein.
Im Wohnzimmer auf der rechten Seite in der Ecke das gleiche, obwohl Fernseher mind. 30 cm weit weg steht! Total nass.
Eigentlich ist es für mich schon schlimm genug, dass ich nach
dem Aufreißen der Fußleisten nachts kaum ein AUge zu mache!
Mein
Freund klagt schon seit Monaten über Kopfschmerzen, wenn er
bei mir geschlafen hat!
Ich brauche dringend ein paar gute Ratschläge, was ich jetzt
am besten machen soll! Leider habe ich von der Wohnung im
alten, unbewohnten Zustand keine Fotos.
Du hast aber doch sicher jemand, der den Zustand beweisen kann. Und Du solltest Dich mal erkundigen, wer vorher in der Wohnung gewohnt hat und wenn es ein Mieter war, ob dieser Schimmel hatte.
Den letzten Mieter bekomme ich doch nur über die Vermieter raus, oder? Die frage ich bestimmt nicht.
Wie schnell kann ich ausziehen? Was muss ich da beachten außer
Mietvertrag? Was für Regelungen gibt es?
Nun zur rechtlichen Seite. Zuerst einmal musst Du den Mangel schriftlich dem Vermieter anzeigen. Mängelanzeige nach § 536 c BGB erstellen. Mit der Mängelanzeige eine Mietminderung erklären. Die Mietminderung sollte mit 10 % erklärt werden, unter dem Vorbehalt, im Falle einer streitigen Klärung auch höhere Mietminderungsansprüche zu stellen. Sodann die Erklärung abgeben, dass ab sofort die Miete unter dem Vorbehalt der Rückforderung wegen Mietminderung bezhalt wird.
Im Moment bin ich aus Deiner Darstellung zu einer abschliessenden Bewertung nicht in der Lage. Wie oft hast Du in dne Räumen täglich, wie und wie lange gelüftet ? Wie weit standen die Schränken von der Wand entfernt ? Welche Teile der Wohnung sind in den Hang gebaut ? Sind die Wände ständig feucht oder bei Regen stärker ? Kannst Du teilweise nur durch Belüftungsschächte und Lichtschächte lüften ? Wenn ja, wenn es regnet, regnet es in die Schächte hinein ? Hinzu kommt die Klärung , wer früher hier gewohnt hat und ob es dort auch Schimmel gegeben hat. Wenn möglich, schiebe hierzu die Infos nach.
Unter den derzeitigen Erkenntnissen also die Mietminderungen erklären, aber nicht sofort von der Miete abziehen. Dies sollte in diesem Fall erst geschehen, wenn der Verursacher feststeht.
Wenn es bauseitige Mänge sind, muss der Vermieter den Mangel beseitigen. Wenn es jedoch ein Mangel ist, der Durch Dein Wohnungsverhalten beeinflusst ist, wirst Du zahlen müssen. Also muss nun geklärt werden, ob es möglich ist zu klären, was for Dir in der Wohnung gewesen ist oder mit Zeugen, dass bei Einzug Schimmelschäden vorhanden waren. Sobald Du nähere Hinweis gegeben hast, kann ich Dir nähere Antworten geben.
Was mich allerdings besonders stutzig macht ist, dass ihr mitten im Sommer den Schimmelschaden bemerkt. Üblicherweise treten diese Probleme erst im Herbst bis Frühjahr auf.
Eine sofortige Kündigung kannst Du nur aussprechen, wenn Dir eindeutig klar ist, dass der Mangel bauseits besteht und der Vermieter trotz Aufforderung zur Mangelbeseitigung nichts unternimmt. Wenn Du trotzden einfach ausziehst kann Dir eine erhebliche Schadenersatzforderung drohen.
Gruss Günter
Eigentlich möchte ich nicht im Streit mit den Vermietern auseinander gehen!
Wo bekomme ich am besten einen Sachverständigen her? Was für eine Qualifikation muss diese Person haben?
Was kann mir ein Mieterverein bringen?
Danke für deine prompte erste Antwort!
Danielle