Eigentumsrecht an meinem Produkt

Hi Experten des Rechts,
für verschiedene Probleme habe ich Lösungen erarbeitet und muß
nun erfahren, daß ich insbesondere auf dem Felde einer gewerb-
lichen Nutzung nicht Eigentümer meiner Arbeit bin.
Ist so etwas (menschen)rechtlich überhaupt möglich? Stehen gegen
derartige Praxis nicht EIGENTUMSGARANTIE+GLEICHHEITSGARANTIE+
GARANTIE ANGEMESSENER ENTLOHNUNG FÜR ERBRACHTE LEISTUNG?
Muß nun zusehen, wie meine WERKE teilweise großen Nutzen bringen,
nur nicht für mich!
Wer kann mir helfen?
Gruß Chris

Global: JA
Hi Chris,

da Du hier keine genaueren Angaben gemacht hast eine globale Antwort: Ja, es ist möglich, daß Du nicht Eigentümer Deiner Arbeit bist!
Das gängigste Beispiel ist das eines Angestellten, der im Rahmen seiner Dienstverpflichtung mit den Mitteln des Arbeitgebers eine (vielleicht sogar bahnbrechende) Erfindung macht: Der ist i.d.R. nicht der Eigentümer seiner Arbeit - auch nicht der geistigen.
Jeder kann im Rahmen der Vertragsfreiheit die Ansprüche an die Verwertung seiner Arbeit einem anderen übertragen…
Wenn Du genauere Angaben machst, kann Dir hier vielleicht auch jemand helfen (wahrscheinlich aber nicht unbedingt ich…).

Gruß Stefan

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

für verschiedene Probleme habe ich Lösungen erarbeitet und muß
nun erfahren, daß ich insbesondere auf dem Felde einer gewerb-
lichen Nutzung nicht Eigentümer meiner Arbeit bin.
Ist so etwas (menschen)rechtlich überhaupt möglich? Stehen
gegen
derartige Praxis nicht EIGENTUMSGARANTIE+GLEICHHEITSGARANTIE+
GARANTIE ANGEMESSENER ENTLOHNUNG FÜR ERBRACHTE LEISTUNG?
Muß nun zusehen, wie meine WERKE teilweise großen Nutzen
bringen,

Hallo Chris,

Informationen zu den Umständen einer Nutzung von Dir erarbeiteter Problemlösungen durch Dritte wären sehr hilfreich. Hast Du die Arbeit als Angestellter, Selbständiger oder als Privatmensch durchgeführt? Besitzt Du Schutzrechte? Handelt es sich um Verfahren, Produkte oder Formgebungen?

Gruß
Wolfgang

du deine Rechte nicht hast schützen lassen!

bzw. wenn du angestellt arbeitest, dann besitzt die Rechte deine Firma.

gruss
winkel

Hallo!

Deine Frage ist ja sehr allgemein und ich hoffe, ich hab sie richtig verstanden. Nach unserer Rechtslage ist das grundsätzlich nicht bedenklich, da derartige Arbeiten auf frei geschlossenen Verträgen beruhen. Genaugenommen ergibt sich sogar genau diese Konsequenz (Vertragsfreiheit) aus dem (römisch-rechtlichen) Begriff des „Eigentums“.

Ob das jetzt politisch-ideologisch richtig ist, ist wieder eine andere Frage. Man kann natürlich in derartigen Fragen z.B. mit der marx’schen Mehrwerttheorie durchaus nachvollziehbar begründen, warum dieses System ungerecht ist und man kann genauso wissenschaftlich begründen, warum es gerecht ist. Das sind aber weniger Rechtsfragen, sondern Fragen der politischen Ideologie.

Gruß
Tom

Hi,
danke für die Antworten. Will das mal an einem frei gewählten
Beispiel erläutern:
Damit hieraus keine Rechte abgeleitet werden, wären Übereinstimmungen mit der Wirklichkeit reine Zufälligkeit!
Das Problem:
Stürme und Fluten tragen ständig das Ufer einer Insel ab. Die üb-
liche Reaktion ist kostenaufwendige Sandaufspülung, die vielleicht sogar subventioniert wird.
Die Lösung:
Ein Nobody denkt sich geniale Wellenbrecher aus, die die Energie
der Wellen umkehren, so daß Gegenwellen die auftreffenden Wellen
nachhaltig stoppen. Dadurch sinkt die Geschwindigkeit des Wassers
und der Sand fällt zu Boden.
Ergebnis:
Das beruhigte Meerwasser läßt den mitgeführten Sand fallen. Die
Insel gewinnt an Land. Nach 5 Jahren gesparter Sandspülkosten
sind die Wellenbrecher amortisiert. Strand- u. Landgewinn ver-
bessern das Ergebnnis nochmals.
Rechtslage 0:
Alles bleibt beim Alten. Etablierte Sandspüler pochen legal auf ihre liebgewordenen Subventionen+Arbeitsplätze. Der Problemlöser
wird legal von der Insel gemobbt.
Rechtslage I:
Ein kleverer Unternehmer baut legal Wellenbrecher nach Urhebers Art, macht legale Gewinne, wie alle anderen auch. Nur der Urheber, anfangs etwas an der Legalität vorbei für nicht ganz richtig erklärt, geht trotz Beweises des Gegenteils leer aus.
Rechtslage II:
Garantien der Menschenrechte 1. Eigentumsrecht des Schöpfers an seinem Werk, 2. Gleichstellung dieses Schöpfers von Werken mit anderen Schöpfern von Werken, beispielweise einem Theaterstück über die Problematik „INSELSCHWUND+SUBVENTIONSDOPING“ und 3. Garantie angemessener Entlohnung erbrachter (Arbeits)leistung.
Über das Grundgesetz unmittelbar geltendes Recht mit Vorrang über anderem Recht.
Frage:
Macht die Vorrangstellung der Rechtslage II nicht die vorherigen
Rechtslagen hinfällig?
Zur Information:
Der Schöpfer der Wellenbrecher hat seine Arbeit nicht im Auftrage
oder unter Vertrag oder sonsiger Abtretungs-Bedingungen
geleistet, sondern allein aus Vernunft, dem teuren Spiel zwischen Landschwund und Sandspülung ein Ende zu setzen.
Wie sich einst Benz eine pferdelose Droschke ausgedacht und ge-
baut hat, von der wir heute alle profitieren.
Gruß Chris

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Erfindungshöhe - was neues
Hallo Christian,

Damit hieraus keine Rechte abgeleitet werden, wären
Übereinstimmungen mit der Wirklichkeit reine Zufälligkeit!

ok

Das Problem:
Stürme und Fluten tragen ständig das Ufer einer Insel ab. Die
übliche Reaktion ist kostenaufwendige Sandaufspülung, die
vielleicht sogar subventioniert wird.
Die Lösung:
Ein Nobody denkt sich geniale Wellenbrecher aus, die die
Energie der Wellen umkehren, so daß Gegenwellen die
auftreffenden Wellen
nachhaltig stoppen. Dadurch sinkt die Geschwindigkeit des
Wassers und der Sand fällt zu Boden.
Ergebnis:
Das beruhigte Meerwasser läßt den mitgeführten Sand fallen.
Die Insel gewinnt an Land. Nach 5 Jahren gesparter
Sandspülkosten sind die Wellenbrecher amortisiert. Strand- u.
Landgewinn verbessern das Ergebnnis nochmals.

Wellenbrecher sind übliche Einrichtungen zum SAchutz des Strandes. Solange Du keine exakte Anpassung an ein spezielles Gebiet (Strand in Y von Punkt A bis Punkt B), welches umgesetzt wurde, dürfte die Erfindungshöhe nicht ausreichen, um das Werk zu schützen. Ein weiterer Punkt ist natürlich der Nachweis, das exakt dein Konzept umgesetzt wurde. eine geringfügige Änderung (10m länger, 7 m weiter vom Strand entfernt etc.) dürfte die Behauptung des Unternehmers stützen, dass er es selbst berechnet hat.

Tschuess Marco.

Hallo Chris,

Ganz grob fallen mir 3 Möglichkeiten ein deine Werke zu Schüztzen. Patente oder Gebrauchsmuster bei Produkten(Erfindungen) und das Urheberrecht (geistiges Eigentum).

Schau ggf. mal beim Patentamt: http://www.dpma.de/

nach oder beschaff dir folgendes Buch:
Ideen schützen lassen? Patente, Marken, Design, Copyright, Werbung. von Dietrich Harke (Beck/dtv)

Solltest du keine entsprechenden Schutzrechte angemeldet haben liegt u.U. eine Vertragsverletzung vor (Werkvertrag, Arbeitsvertrag, Freie Mitarbeit)

Gruss
Nils

Hi Experten des Rechts,
für verschiedene Probleme habe ich Lösungen erarbeitet und muß
nun erfahren, daß ich insbesondere auf dem Felde einer gewerb-
lichen Nutzung nicht Eigentümer meiner Arbeit bin.
Ist so etwas (menschen)rechtlich überhaupt möglich? Stehen
gegen
derartige Praxis nicht EIGENTUMSGARANTIE+GLEICHHEITSGARANTIE+
GARANTIE ANGEMESSENER ENTLOHNUNG FÜR ERBRACHTE LEISTUNG?
Muß nun zusehen, wie meine WERKE teilweise großen Nutzen
bringen,
nur nicht für mich!
Wer kann mir helfen?
Gruß Chris