Hallo!
Folgender Fall:
Wir haben uns vor ca. 1 1/2 Jahren (im Herbst) ein Haus gekauft, bei dem wegen einiger Unklarheiten der Kabelführung (Dach- oder Erdanschluß) kein Stromanschluß gelegt war. Nach einigem Hin und Her mit dem Stromversorgungsunternehmen sind wir dann zu folgender Lösung gekommen:
Erdanschluß wird vom Haus bis zu einem provisorischen Mast nahe der Grundstücksgrenze gelegt; die Stromzuzuführung erfolgt oberirdisch zu diesem Mast. Der Mast verschwindet im darauffolgenden Frühjahr; dann wird auch ein vollwertiger Erdanschluß gelegt.
Diese Regelung wurde (leider) nicht schriftlich fixiert sondern wurde vom Beauftragten des Stromversorgers dem Verkäufer des Hauses sowie einem Vertreter der Gemeinde (es handelt sich hierbei um den Leiter des Bauhofs) mündlich zugesichert.
So, nachdem letztes Jahr nichts passiert ist, haben wir jetzt mal dezent nachgefragt, wann die Jungs vorhaben, o.g. Arbeiten fertigzustellen. Die Antwort, die wir erhielten, kann man eigentlich nur als unverschämt bezeichnen. Der damals zuständige Sachbearbeiter sei mittlerweile in Rente, in den Planungen bzw. den Etats der nächsten (!!) Jahre wäre leider kein Platz für uns …
Meine Frage, was für eine rechtliche Bedeutung hat die vom Mitarbeiter des Stromversorgers gemachte Zusicherung? Wie kann ich den Jungs etwas Dampf machen? Der Bauhofleiter erinnert sich im übrigen noch sehr gut an den Fall und war völlig erstaunt, daß der Erdanschluß noch nicht fertiggestellt wurde.
Vielen Dank abi