Rechtliche Bedeutung einer mündlichen Zusage

Hallo!

Folgender Fall:
Wir haben uns vor ca. 1 1/2 Jahren (im Herbst) ein Haus gekauft, bei dem wegen einiger Unklarheiten der Kabelführung (Dach- oder Erdanschluß) kein Stromanschluß gelegt war. Nach einigem Hin und Her mit dem Stromversorgungsunternehmen sind wir dann zu folgender Lösung gekommen:

Erdanschluß wird vom Haus bis zu einem provisorischen Mast nahe der Grundstücksgrenze gelegt; die Stromzuzuführung erfolgt oberirdisch zu diesem Mast. Der Mast verschwindet im darauffolgenden Frühjahr; dann wird auch ein vollwertiger Erdanschluß gelegt.
Diese Regelung wurde (leider) nicht schriftlich fixiert sondern wurde vom Beauftragten des Stromversorgers dem Verkäufer des Hauses sowie einem Vertreter der Gemeinde (es handelt sich hierbei um den Leiter des Bauhofs) mündlich zugesichert.
So, nachdem letztes Jahr nichts passiert ist, haben wir jetzt mal dezent nachgefragt, wann die Jungs vorhaben, o.g. Arbeiten fertigzustellen. Die Antwort, die wir erhielten, kann man eigentlich nur als unverschämt bezeichnen. Der damals zuständige Sachbearbeiter sei mittlerweile in Rente, in den Planungen bzw. den Etats der nächsten (!!) Jahre wäre leider kein Platz für uns …

Meine Frage, was für eine rechtliche Bedeutung hat die vom Mitarbeiter des Stromversorgers gemachte Zusicherung? Wie kann ich den Jungs etwas Dampf machen? Der Bauhofleiter erinnert sich im übrigen noch sehr gut an den Fall und war völlig erstaunt, daß der Erdanschluß noch nicht fertiggestellt wurde.

Vielen Dank abi

Hallo!

Folgender Fall:
Wir haben uns vor ca. 1 1/2 Jahren (im
Herbst) ein Haus gekauft, bei dem wegen
einiger Unklarheiten der Kabelführung
(Dach- oder Erdanschluß) kein
Stromanschluß gelegt war. Nach einigem
Hin und Her mit dem
Stromversorgungsunternehmen sind wir dann
zu folgender Lösung gekommen:

Erdanschluß wird vom Haus bis zu einem
provisorischen Mast nahe der
Grundstücksgrenze gelegt; die
Stromzuzuführung erfolgt oberirdisch zu
diesem Mast. Der Mast verschwindet im
darauffolgenden Frühjahr; dann wird auch
ein vollwertiger Erdanschluß gelegt.

So, hier ist erst mal die Frage, inwieweit, selbst, wenn es schriftlich wäre, ihr einen Anspruch auf Herstellung hättet. Dafür würde ich zu einem Anwalt gehen, der kann es auf jeden fAll und konkret sagen.
Im folgenden nehme ich an, ein solcher Anspruch bestünde:

Diese Regelung wurde (leider) nicht
schriftlich fixiert sondern wurde vom
Beauftragten des Stromversorgers dem
Verkäufer des Hauses sowie einem
Vertreter der Gemeinde (es handelt sich
hierbei um den Leiter des Bauhofs)
mündlich zugesichert.
So, nachdem letztes Jahr nichts passiert
ist, haben wir jetzt mal dezent
nachgefragt, wann die Jungs vorhaben,
o.g. Arbeiten fertigzustellen. Die
Antwort, die wir erhielten, kann man
eigentlich nur als unverschämt
bezeichnen. Der damals zuständige
Sachbearbeiter sei mittlerweile in Rente,
in den Planungen bzw. den Etats der
nächsten (!!) Jahre wäre leider kein
Platz für uns …

1.War der Bauhof-Leiter bei EUREM Gespräch dabei (=Zeuge)?
2. Wenn ja, habt Ihr alles was Ihr braucht.
3. Ob der zuständige Mitarbeiter in Rente ist, ob er gestorben ist, oder nach Timbuktu ausreist, ist für Euch ziemlich egal. Die Behörde muss die Willenserklärungen ihrer Mitarbeiter gegen sich gelten lassen, egal, was passiert. Wenn Ihr einen Anspruch habt und diesen durch den ZEugen belegen könnt, solltet Ihr keine Probleme haben. Aber:

  1. Auf jedne Fall einen Anwalt fragen.
  2. Es bald machen (zwecks irgendeiner Verjährung, die eintreten könnte).

Meine Frage, was für eine rechtliche
Bedeutung hat die vom Mitarbeiter des
Stromversorgers gemachte Zusicherung? Wie
kann ich den Jungs etwas Dampf machen?
Der Bauhofleiter erinnert sich im übrigen
noch sehr gut an den Fall und war völlig
erstaunt, daß der Erdanschluß noch nicht
fertiggestellt wurde.

Reto