Unterbrechung der Gewährleistungsfrist

Hallo Ihr Experten,
nach dem bisherigen Recht (bis 31.12.2001) endete in bestimmten Fällen die Gewährleistung nach 6 Monaten.
Mir ist bekannt, dass die Gewährleistungfrist aber durch die Rechtshängigkeit(Erhebung der Klage) unterbrochen wird.
Frage:
Gab es nach dem bisherigen Gewährleistungsrecht noch andere Gründe, die die Gewährleistungsfrist unterbrochen haben?
Z.B. die Einleitung des Mahnverfahrens?
Danke
Karl Heinz

Hallo Karl Heinz,

bei Kauf- und Werkverträgen wird die Verjährung z. B. auch durch die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens unterbrochen (§ 485 - 494a ZPO).

Liebe Grüße
Birgit