Hallo zusammen,
wer kennt die Rechtsgrundlage für folgenden Fall:
Ein Arbeitgeber verweigert die mündlich vereinbarte Gehaltserhöhung nach Ablauf der sechsmonatigen Probezeit. Als Begründung wird eine „fehlende Beurteilungsgrundlage“ (aufgrund schwangerschaftsbedingten Krankseins) während der Probezeit angeführt.
In dem Unternehmen ist es üblich, die Gehaltserhöhung nicht in den Arbeitsvertrag aufzunehmen. Die gleichzeitig eingestellten Kollegen haben die Erhöhung jedoch tatsächlich bekommen.
Außerdem hat der Arbeitgeber wiederholt das Gehalt unpünklich bzw. unvollständig gezahlt.
- Ist die mündliche Zusage (als Teil des Arbeitsvertrages) nicht rechtlich bindend unabhängig vom Krankenstand?
- Gilt das normale Arbeitsrecht oder das Mutterschaftsgesetz, wonach Verdiensterhöhungen im Bemessungszeitraum für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu berücksichtigen sind?
- Ist ein Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, das Gehalt pünktlich und mit einer transparenten Verdienstabrechnung auszuzahlen?
Auch Antworten zu einzelnen Fragen würden mir weiter helfen!
Jörg van den Dolder