Gehaltserhöhung nicht erfolgt

Hallo zusammen,

wer kennt die Rechtsgrundlage für folgenden Fall:

Ein Arbeitgeber verweigert die mündlich vereinbarte Gehaltserhöhung nach Ablauf der sechsmonatigen Probezeit. Als Begründung wird eine „fehlende Beurteilungsgrundlage“ (aufgrund schwangerschaftsbedingten Krankseins) während der Probezeit angeführt.
In dem Unternehmen ist es üblich, die Gehaltserhöhung nicht in den Arbeitsvertrag aufzunehmen. Die gleichzeitig eingestellten Kollegen haben die Erhöhung jedoch tatsächlich bekommen.
Außerdem hat der Arbeitgeber wiederholt das Gehalt unpünklich bzw. unvollständig gezahlt.

  1. Ist die mündliche Zusage (als Teil des Arbeitsvertrages) nicht rechtlich bindend unabhängig vom Krankenstand?
  2. Gilt das normale Arbeitsrecht oder das Mutterschaftsgesetz, wonach Verdiensterhöhungen im Bemessungszeitraum für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu berücksichtigen sind?
  3. Ist ein Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, das Gehalt pünktlich und mit einer transparenten Verdienstabrechnung auszuzahlen?

Auch Antworten zu einzelnen Fragen würden mir weiter helfen!

Jörg van den Dolder

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Hallo,
zu 3 würde ich sagen, ja auf jeden Fall.
zu 1: da gehe ich davon aus, das ein Arbeitgeber bei der Einstellung die Erhöhung nur unter bestimmten Voraussetzungen zusagt. Wenn eine bestimmte voraussetzung erfüllt wird, kann man über mehr Geld reden. Wenn dem so war, sieht der Arbeitgeber die Krankenzeit wahrscheinlich nicht als erfüllung dieser Voraussetzung an.
MfG
Roland

Hallo Jörg,

warum gibt der Arbeitgeber wohl nichts schriftlich?

Richtig - weil dann kaum etwas rechtlich durchsetzbar ist! Du kannst zwar jetzt hin und her streiten, sagen, schreiben und was- weiß-ich: letztlich durchsetzen kannst Du nichts.

Du befindest Dich in zahlenmäßig großer und vermutlich guter Gesellschaft. Denke trotzdem beim nächsten Mal dran: ein Vertrag ist nur so gut, wie er im STREITFALL gilt. Für „eitel Sonnenschein“ braucht es keine Verträge.

Trotzdem, munter bleiben