Habe für Juli im Monat Juni Wohngeld überwiesen bekommen. Am 1. Juli habe ich eine Arbeitsstelle angenommen und am 30. Juli den ersten Lohn erhalten. Die Wohngeldstelle fordert nun das Wohngeld für Juli zurück. Ist das rechtens? Wovon sollte ich denn für Juli meine Miete zahlen, denn den Arbeitslohn vom 30. Juli muß ich ja für mein Auskommen im Monat August einsetzen!?
Habe für Juli im Monat Juni Wohngeld überwiesen bekommen. Am
Juli habe ich eine Arbeitsstelle angenommen und am 30. Juli
den ersten Lohn erhalten. Die Wohngeldstelle fordert nun das
Wohngeld für Juli zurück. Ist das rechtens?
Klare Antwort: Ja, das ist rechtens. Der Hintergrund ist auch ganz simpel.
Wohngeld wird immer monatlich im Voraus gezahlt. Dagegen wird in der Regel (mit Ausnahmen) Lohn bzw. Gehalt meist rückwirkend gezahlt.
Wovon sollte ich
denn für Juli meine Miete zahlen, denn den Arbeitslohn vom 30.
Juli muß ich ja für mein Auskommen im Monat August einsetzen!?
Das ist zwar für den normal denkenden Bürger verständlich, schert aber das Wohngeldamt nicht. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, das Du vom Wohngeld Deine komplette Miete bezahlst. In der Regel ist Wohngeld doch ein Zuschuß zur Miete, den Löwenanteil zahlst Du in der Regel eh allein.
Zudem ist Wohngeld sicher nicht das einzige, was Du für den Monat Juli an Einkommen hattest, oder? Du wirst sicherlich auch für Juli (aus Juni) noch etwas anderes bekommen haben, und sei es nur Arbeitlosenhilfe oder ähnliches. Die Frage wäre, wovon hättest Du denn Deinen Anteil an der Miete bezahlt, wenn Du keinen Job gefunden hättest?
Letztendlich bleibt Dir aber keine Wahl - Du mußt das für Juli zu Unrecht bezogene Wohngeld zurückzahlen.