Vermieter gibt Kaution nicht raus!

Hallöchen,

eine Freundin hat ein Problem mit ihrer Vermieterin. Nach der Wohnungsabnahme (es war alles ok) gibt sie Ihr die Kaution nicht zurück. Die Vermieterin hat ihr schon mehrmals die Rückzahlung versprochen, aber es kommt nichts. Ich weiß aus der Schulzeit noch, dass man säumige Zahler in Zahlungsverzug setzen kann-geht das hier auch? Wenn ja, wie? Gibt es alternativen dazu?

Ich hoffe, ihr könnt mir/ ihr helfen

gruß snaiper

Hallo snaiper,

wenn keine Mängel bestanden haben und auch keine Nebenkosten noch abzurechnen sind, ist die Kaution an die Mieterin spätestens nach sechs Monaten auszuhändigen, sofern nicht bei der Wohnungsübergabe eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Folgender Hinweis. Schriftlich an die Vermieterin.

Anrede

bei der Wohnungsübergabe haben Sie mir die unverzügliche Auszahlung der Kaution zugesagt, nachdem keinerlei Mängel bei der Wohnungsübergabe vorlagen. Trotz mehrmaliger Aufforderung reagieren Sie nicht. Ich fordere Sie nunmehr auf, nachdem Sie sich bereits mit der Erstattung der Kaution in Verzug befinden, bis spätestens xx.xx.xxxx die Kaution zuzüglich Zinsen und zzgl. etwaiger Zinsabschlagsteuer an mich zu überweisen auf mein Konto Nr… BLZ …Bank xyz.

(Wenn Deine Bekannte kein Sparbuch übergeben hat oder auch nicht weiss, ob das Geld ordnungsgemäss angelegt ist, folgender Zusatz.

Sie haben während der Mietzeit keinen Nachweis vorgelegt, dass die Kaution getrennt von Ihrem Vermögen angelegt wurde. Nachdem Sie derzeit keine Zahlung leisten, trotz Zusage, muss ich davon ausgehen, dass Sie die Kaution nicht ordnungsgemäss - also getrennt von Ihrem privaten Vermögen - angelegt haben.

Rein vorsorglich fordere ich Sie auf, wenn Sie die Kaution nicht zum oben genannten Termin überwiesen haben, mir eine Kopie des Nachweises der getrennt von Ihrem Vermögen angelegten Kaution bis zum ( gleiches Datum wie Zahlung erwartet wird)mir vorzulegen.

Mfg

(wenn es ein Schuss schärfer sein soll)

Sollten Sie auch dieser Aufforderung nicht Folge leisten, muss ich davon ausgehen, dass das Kautionsguthaben nicht mehr vorhanden ist und Sie nicht in der Lage sind, die Kaution zu erstatten. Zur Sicherung meiner Rechtsansprüche muss ich dann Massnahmen zur Prüfung des Verbleibes dieses Geldes bei der zuständigen Staatsanwaltschaft durch Strafanzeige einleiten. Es dürfte Ihnen bekannt sein, wenn das Geld nicht mehr vorhanden ist, dass hier der Verdacht einer strafbaren Handlung durch die Staatsanwaltschaft zu prüfen sein wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie sich wegen einer Kaution in eine solch missliche Lage begeben werden.

(Achtung- Text letzter Absatz nicht verändern -
(Diesen Absatz aber nur dann, wenn sich nichts rührt oder wenn nur vertröstet wird)

Gruss Günter

eine Freundin hat ein Problem mit ihrer Vermieterin. Nach der
Wohnungsabnahme (es war alles ok) gibt sie Ihr die Kaution
nicht zurück. Die Vermieterin hat ihr schon mehrmals die
Rückzahlung versprochen, aber es kommt nichts. Ich weiß aus
der Schulzeit noch, dass man säumige Zahler in Zahlungsverzug
setzen kann-geht das hier auch? Wenn ja, wie? Gibt es
alternativen dazu?

Ich hoffe, ihr könnt mir/ ihr helfen

gruß snaiper

Super, vielen Dank, ich denke, das hilft uns weiter…

Gruss snaiper