Mahnbescheid angedroht, was nun?

Von: , Frage gestellt am Do, 29. Aug 2002

Hallo Ihr Lieben,

ich weiss nicht, wieso ICH immer in solche Dinge schliddere....

Ich habe ein Schreiben eines Inkassounternehmens erhalten, in dem die Zahlung von rund 90€ (Hauptforderung) plus 6€ Mahnkosten plus 7,60€ Zinsen plus 12,80€ Inkassokosten verlangt werden. Es geht dabei um eine Forderung von Compuserve.
Eine Kopie der Rechnung bzw. eine Angabe zur Rechnung, um die es geht wurde nicht gemacht.

Nach telefonischer Nachfrage bei dem Inkassounternehmen erhielt ich ein weiteres Schreiben, in dem mitgeteilt wird, dass die Hauptforderung durch Call-by-Call (Internet) in den Monaten 8, 9 und 10 2001 zustande gekommen ist und mit der Telefonrechnung über die Telekom geltend gemacht wurde. Eine Kopie der Rechnung könne man nicht vorweisen, ICH solle bitte nachweisen, dass ich den Posten bezahlt habe (Kontoauszug) und Kopien der Rechnung an die Inkassofirma schicken.

Hintergrund der traurigen Geschichte:
Nachdem ich ab Februar letzten Jahres von der Telekom KEINE Rechnungen für meinen Telefonanschluss mehr erhielt und die Telekom auf mehrere telefonische Nachfragen meinerseits lapidar erklärte: "Sie sind nicht mehr Vertragspartner der Telekom" und mir nicht mitteilen wollte, wer denn nun mein Nachfolger sei, habe ich Mitte 2001 nach Sperrung der Call-by-Call-Nummer auf meinem Anschluss vermutet, dass mein Arbeitgeber (Grosskonzern, Betreuung durch die Großkundenbetreuung der Telekom: der T-Systems) nun offiziell der Inhaber meines Anschlusses war.
Eine Recherche brachte Gewissheit: Mein Arbeitgeber hat (irrtümlich) die T-Systems beauftragt, meinen privaten Telefonanschluss auf ihn zu übertragen (und damit wurden die 010xx-Nummern gesperrt).
Nachdem ich mit der zuständign Person bei meinem Arbeitgeber (Mr.X) und auch der T-Systems (Mr. Y) telefoniert habe wurde mir die Rückübertragung zugesagt. Dies dauerte nochmals rund 3 Monate: Ab November 2001 bekam ich wieder Rechnungen der Telekom (die ich natürlich, wie es sich gehört, brav bezahlte).

Also:
Für die Forderung des Inkassobüros habe ich nie eine Rechnung erhalten, Mr. X und Mr. Y, die ich zwischenzeitlich kontaktierte, haben zwischenzeitlich festgestellt, dass die besagten Rechnungen bei meinem Arbeitgeber eingegangen sind. Mr. X vertritt die Meinung, dass diese auch bezahlt wurden,da die Telekom eine Einzugsermächtigung hat.

ICH habe also den schwarzen Peter :o(

WER ist denn nun in diesem Fall verantwortlich für die Bezahlung der Rechnungen? Der, der sie bekommen hat? Oder ich, weil mein AG bzw. die T-Systems gar nicht berechtigt waren, mir meinen Telefonanschluss weg zu nehmen?
Oder muss ich bezahlen und bei der Telekom (die schliesslich ohne mich zu informieren meinen Telefonanschluss an die T-Systems weggegeben hat) Schadensersatz (Inkassogebühren....) geltend machen? Hat die Inkassogesellschaft Anspruch auf Zinsen, Inkassogebühren.... auch wenn ICH niemals eine ´ordentliche´ Rechnung erhalten habe?
Gibts brauchbare Tipps, was ich tun sollte?

Mir liegen übrigens nun ein Ausdruck der originalen Rechnungen vor (bei der T-Systems arbeiten Leute (Mr.Y), die sich mit den Datenbanken der Telekom auskennen und solche Rechnungen finden). An der Rechnungsanschrift ist zu sehen, dass mein AG diese bekommen hat. Weiterhin steht auf den Rechnungen, dass die Beträge von einem Konto meines AG abgebucht werden.

Bin für jeden Tipp und tröstende Kommentare dankbar.


Gruss Tefan

*DerMittlerweileZuNetCologneGewechseltHatUndMitDenenSehrZufriedernIst*

PS. Über Compuserve ärgere ich mich genauso wie über die Telekom, die die Aufklärungsarbeit auf mich überträgt. Kann ich auch (im Gegenzug zu Mahn- und Inkassokosten der Inkassofirma) meinen Aufwand geltend machen?

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Mahnbescheid angedroht, was nun?

    Hallo Tefan,

    wenn ich hier in der kurzen Zeit meiner www-Zugehörigkeit was gelernt habe, dann ist derjenige, der etwas von Dir fordert, dazu verpflichtet, Dir die Forderung als gerechtfertigt nachzuweisen. Ergo: Der Auftraggeber des Inkassounternehmens hätte diese ganzen Informationen einholen müssen, nicht Du.

    Wenn mir eine Fa. eine Mahnung schickt, ich die Rechnung dazu aber nie gesehen habe, muss die Fa. nachweisen, dass die Rechnung mir korrekt zugestellt wurde. Kann die Fa. das nicht, haben sie Pech und müssen die Rechnung ggf. neu stellen.

    Ich glaube aber nicht, dass Du eine Art Aufwandsentschädigung bekommen könntest für die Rumtüfftelei, wer welche Rechnung, Anschluß, Einzugsermächtigung........ gestellt/erteilt oder sonst was, weil Du eben auch nicht verpflichtet gewesen wärst, das alles nachzuweisen.

    Am besten von vorneherein sagen, bringt ihr mir alle Unterlagen, ich habe keine Rechnung zu der Forderung, dann sehen wir weiter.

    Und was mich ein bißchen wundert, bitte um Aufklärung: Du sagst, die geforderten Rechnungsbeträge wären in den Monaten 8, 9 und 10 01 angefallen, schreibst aber, im Februar wurde dein Anschluß versehentlich auf T-Systems umgeschrieben, die haben die Call-by-Call-Nummern gesperrt. Die erste Telekom-Rechnung hast Du erst wieder im NOVEMBER erhalten. Hat das call-by-call den dann von 8 - 10 01 überhaupt funktioniert?

    So, und nun bitte ich um Korrektur, falls ich ne Falschaussage getroffen habe. :-))

    Viele Grüße
    Alexandra
    ich weiss nicht, wieso ICH immer in solche Dinge
    schliddere....

    Ich habe ein Schreiben eines Inkassounternehmens erhalten, in
    dem die Zahlung von rund 90€ (Hauptforderung) plus 6€
    Mahnkosten plus 7,60€ Zinsen plus 12,80€ Inkassokosten
    verlangt werden. Es geht dabei um eine Forderung von
    Compuserve.
    Eine Kopie der Rechnung bzw. eine Angabe zur Rechnung, um die
    es geht wurde nicht gemacht.

    Nach telefonischer Nachfrage bei dem Inkassounternehmen
    erhielt ich ein weiteres Schreiben, in dem mitgeteilt wird,
    dass die Hauptforderung durch Call-by-Call (Internet) in den
    Monaten 8, 9 und 10 2001 zustande gekommen ist und mit der
    Telefonrechnung über die Telekom geltend gemacht wurde. Eine
    Kopie der Rechnung könne man nicht vorweisen, ICH solle bitte
    nachweisen, dass ich den Posten bezahlt habe (Kontoauszug) und
    Kopien der Rechnung an die Inkassofirma schicken.

    Hintergrund der traurigen Geschichte:
    Nachdem ich ab Februar letzten Jahres von der Telekom KEINE
    Rechnungen für meinen Telefonanschluss mehr erhielt und die
    Telekom auf mehrere telefonische Nachfragen meinerseits
    lapidar erklärte: "Sie sind nicht mehr Vertragspartner der
    Telekom" und mir nicht mitteilen wollte, wer denn nun mein
    Nachfolger sei, habe ich Mitte 2001 nach Sperrung der
    Call-by-Call-Nummer auf meinem Anschluss vermutet, dass mein
    Arbeitgeber (Grosskonzern, Betreuung durch die
    Großkundenbetreuung der Telekom: der T-Systems) nun offiziell
    der Inhaber meines Anschlusses war.
    Eine Recherche brachte Gewissheit: Mein Arbeitgeber hat
    (irrtümlich) die T-Systems beauftragt, meinen privaten
    Telefonanschluss auf ihn zu übertragen (und damit wurden die
    010xx-Nummern gesperrt).
    Nachdem ich mit der zuständign Person bei meinem Arbeitgeber
    (Mr.X) und auch der T-Systems (Mr. Y) telefoniert habe wurde
    mir die Rückübertragung zugesagt. Dies dauerte nochmals rund 3
    Monate: Ab November 2001 bekam ich wieder Rechnungen der
    Telekom (die ich natürlich, wie es sich gehört, brav
    bezahlte).

    Also:
    Für die Forderung des Inkassobüros habe ich nie eine Rechnung
    erhalten, Mr. X und Mr. Y, die ich zwischenzeitlich
    kontaktierte, haben zwischenzeitlich festgestellt, dass die
    besagten Rechnungen bei meinem Arbeitgeber eingegangen sind.
    Mr. X vertritt die Meinung, dass diese auch bezahlt wurden,da
    die Telekom eine Einzugsermächtigung hat.

    ICH habe also den schwarzen Peter :o(

    WER ist denn nun in diesem Fall verantwortlich für die
    Bezahlung der Rechnungen? Der, der sie bekommen hat? Oder ich,
    weil mein AG bzw. die T-Systems gar nicht berechtigt waren,
    mir meinen Telefonanschluss weg zu nehmen?
    Oder muss ich bezahlen und bei der Telekom (die schliesslich
    ohne mich zu informieren meinen Telefonanschluss an die
    T-Systems weggegeben hat) Schadensersatz (Inkassogebühren....)
    geltend machen? Hat die Inkassogesellschaft Anspruch auf
    Zinsen, Inkassogebühren.... auch wenn ICH niemals eine
    ´ordentliche´ Rechnung erhalten habe?
    Gibts brauchbare Tipps, was ich tun sollte?

    Mir liegen übrigens nun ein Ausdruck der originalen Rechnungen
    vor (bei der T-Systems arbeiten Leute (Mr.Y), die sich mit den
    Datenbanken der Telekom auskennen und solche Rechnungen
    finden). An der Rechnungsanschrift ist zu sehen, dass mein AG
    diese bekommen hat. Weiterhin steht auf den Rechnungen, dass
    die Beträge von einem Konto meines AG abgebucht werden.

    Bin für jeden Tipp und tröstende Kommentare dankbar.


    Gruss Tefan

    *DerMittlerweileZuNetCologneGewechseltHatUndMitDenenSehrZufriedernIst*

    PS. Über Compuserve ärgere ich mich genauso wie über die
    Telekom, die die Aufklärungsarbeit auf mich überträgt. Kann
    ich auch (im Gegenzug zu Mahn- und Inkassokosten der
    Inkassofirma) meinen Aufwand geltend machen?

    • Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Mahnbescheid angedroht, was nun?

      Hallo Alexandra,
      Danke für Deine Antwort.
      Und: Wow! .... ich hätte nich gedacht, dass da jemand so genau mitdenkt! Des Rätsels Lösung bez. Call-by-Call trotz gesperrter "Call-by-Call-Nummern": Die Compuserve-Zugangsnr. 019160 wird durch den Filter der T-Systems 010xx nicht erfaßt. Eigentlich hätte ich mich nämlich über freenet (01019-01929) eingewählt. Das ging aber nicht. Durch Herumprobieren habe ich dann festgestellt, dass Compuserves Nr. 019160 aber funktioniert und habe diese dann genommen, da ich u.a. wegen Internetbankings aufs Net angewiesen bin.

      Dieses Info habe ich in meinem Posting weggelassen, weil ich den traurig-komisch-komplizierten Sachverhalt hier nicht noch weiter aufblähen wollte.

      Grüsse *wink*
      Tefan Hallo Tefan,

      wenn ich hier in der kurzen Zeit meiner www-Zugehörigkeit was
      gelernt habe, dann ist derjenige, der etwas von Dir fordert,
      dazu verpflichtet, Dir die Forderung als gerechtfertigt
      nachzuweisen. Ergo: Der Auftraggeber des Inkassounternehmens
      hätte diese ganzen Informationen einholen müssen, nicht Du.

      Wenn mir eine Fa. eine Mahnung schickt, ich die Rechnung dazu
      aber nie gesehen habe, muss die Fa. nachweisen, dass die
      Rechnung mir korrekt zugestellt wurde. Kann die Fa. das nicht,
      haben sie Pech und müssen die Rechnung ggf. neu stellen.

      Ich glaube aber nicht, dass Du eine Art Aufwandsentschädigung
      bekommen könntest für die Rumtüfftelei, wer welche Rechnung,
      Anschluß, Einzugsermächtigung........ gestellt/erteilt oder
      sonst was, weil Du eben auch nicht verpflichtet gewesen wärst,
      das alles nachzuweisen.

      Am besten von vorneherein sagen, bringt ihr mir alle
      Unterlagen, ich habe keine Rechnung zu der Forderung, dann
      sehen wir weiter.

      Und was mich ein bißchen wundert, bitte um Aufklärung: Du
      sagst, die geforderten Rechnungsbeträge wären in den Monaten
      8, 9 und 10 01 angefallen, schreibst aber, im Februar wurde
      dein Anschluß versehentlich auf T-Systems umgeschrieben, die
      haben die Call-by-Call-Nummern gesperrt. Die erste
      Telekom-Rechnung hast Du erst wieder im NOVEMBER erhalten. Hat
      das call-by-call den dann von 8 - 10 01 überhaupt
      funktioniert?

      So, und nun bitte ich um Korrektur, falls ich ne Falschaussage
      getroffen habe. :-))

      Viele Grüße
      Alexandra


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