Zeitschriftenabonnement Kündigung

Hi,

Wir haben eine Probe-Abo von Spot on bestellt. Kündigungsfrist 10 Tage nach dem 3. Heft. Da die Hefte doch nicht so toll sind, haben wir nach dem dritten Heft die Kündigung geschickt.

Nun schreiben die, dass wir zu spät gekündigt haben und ein ganzes Jahr die Hefte beziehen müssen.

Kann man da noch was machen?
Zahlt die Rechtschutzversicherung, wenn wir uns anwaltlich beraten lassen?

Es wäre nett, wenn uns jemand helfen könnte.

Viele Grüße
Cirwalda

Moin!

Wir haben eine Probe-Abo von Spot on bestellt. Kündigungsfrist
10 Tage nach dem 3. Heft. Da die Hefte doch nicht so toll
sind, haben wir nach dem dritten Heft die Kündigung geschickt.

Sach doch mal genauer, wie ihr das gemacht habt? Die Kündigung muß in aller Regel innerhalb eines bestimmten Zeitraums beim Zeitschriftenversand eingetroffen sein. Im Zweifel müßtest Du nachweisen können, das dies rechtzeitig der Fall war.

Nun schreiben die, dass wir zu spät gekündigt haben und ein
ganzes Jahr die Hefte beziehen müssen.

Könnt ihr das Gegenteil nachweisen? Also beispielsweise mit einem Rückschein vom Kündigungseinschreiben? Wenn nicht, könnte das schlecht ausgehen für Euch.

Kann man da noch was machen?

Wenn ihr nachweisen könnt, das die Kündigung rechtzeitig dort war, dann ja. Wenn ihr das nicht nachweisen könnt, dann meiner Meinung nach Nein.

Zahlt die Rechtschutzversicherung, wenn wir uns anwaltlich
beraten lassen?

Das wird sicherlich am schnellsten durch einen Anruf bei Deinem Rechtsschutzversicherer zu klären sein. Dazu hier etwas zu sagen, das wäre Kaffeesatzleserei. Weil hier niemand die Bedingungen Deines Rechtschutzvertrages kennt.

Es wäre nett, wenn uns jemand helfen könnte.

Ich hab´s versucht. Wenn Du weitere Fragen hast, versuch ich es auch gern weiter :smile:

Gruß & Bye…

Der Dicke MD.

eigene Erfahrung
Halle Cirwalda,

Wir haben eine Probe-Abo von Spot on bestellt. Kündigungsfrist
10 Tage nach dem 3. Heft. Da die Hefte doch nicht so toll
sind, haben wir nach dem dritten Heft die Kündigung geschickt.
Nun schreiben die, dass wir zu spät gekündigt haben und ein
ganzes Jahr die Hefte beziehen müssen.

manchmal hilft die Mitleidstour, also das Pochen auf Kulanz, in anderen Fällen ist rechtlich noch Druch zu machen, in anderen Fällen nicht.

Mein Fall (vor einigen Jahren):
Ich hatte ein Abo bestellt, bei dem als Abbestellung ausreichen sollte, dass man das erhaltene Material zurückschickt. Das hatte ich getan, nur nach Meinung des Verlages einen Tag zu spät. Ich hatte also zwar rechtzeitig gekündigt, aber die Sendung nicht früh genug aufgegeben. Ich habe dann mit Hilfe meiner Frau (Juristin) die Sache so drehen können, dass ich dem Verlag Sorgfaltspflicht vorgeworfen habe, weil er mich hätte informieren müssen, dass meine Kündigung nicht ausreicht. Bei manchen Verlagen hilft also ein Hinweis darauf, dass SIE eigentlich die Schuldigen seien. Bei mir war es erfolgreich.

Die andere Methode mit der Mitleidsmasche ist auch Erfolg versprechend. Du teilst dem Verlag mit, dass du im Moment einfach nicht in der Lage bist, dir das Abo finanziell zu leisten (möglichst mit ausführlichen gefühlsbetonten Wendungen), behältst die aber vor, demnächst eventuell doch - bei besseren finanziellen Möglichkeiten - ein Abo zu bestellen („denn eigentlich möchtest du schon gerne eines“ *g*). Auch hier kenne ich Menschen, die auf diese Weise ein Abo losgeworden sind.

Allerdings: Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht, weder im 2. Fall (logisch), noch im 1. Fall, wobei aber zu sagen ist, dass im ersten Fall natürlich die juristische Begründung der Situation gut sein muss, aber in der Regel lassen sich da gute Gründe finden.

Im Zweifel allerdings hast du schlechte Karten, so dass du dir die Vorgehensweise genau überlegen must (mit einem befreundeten Anwalt?). Denn Vertrag ist Vertrag.

Herzliche Grüße

Thomas Miller

Danke, ich versuch mein Glück (owT)
Danke

Noch ne eigene Erfahrung
Hallo Cirwalda,

ich hatte einen ähnlichen Fall. Die Kündigungsfrist für das von mir bestellte Miniabo (4 Ausgaben für DM 9,90) lautete „14 Tage nach Zustellung der letzten Ausgabe“ ist die Kündigung möglich, danach verlängere sich das Abo zu dann regulären Bedingungen (DM 4,90/Heft) auf ein Jahr.

Da ich aber nach dem zweiten Heft lange Zeit nichts und auch die angekündigte Prämie nicht erhalten habe, habe ich beides via eMail und später auch urschriftlich reklamiert. Keine explizite Rückmeldung, dafür aber die Abo-Prämie in der Post. Als dann auch die Hefte dann wieder zugestellt wurden, habe ich nach der vierten Ausgabe urschriftlich gekündigt.

Da der Vertrieb nun aber behauptete, ich habe zu spät gekündigt, wollte man von mir die Einhaltung des Jahresabonnements durchsetzen. Dem vom Vertrieb beauftragten Inkassounternehmen habe ich diesen Vorgang schriftlich erörtert und darauf hingewiesen, daß ich sehr wohl innerhalb der 14 Tage-Frist gekündigt habe, da ich eben nicht kontinuierlich beliefert wurde! Die Forderung wurde schließlich zurückgenommen, wenngleich ich nicht den Eindruck habe, daß man mir meine Schilderung geglaubt hat. In diesem Fall hätte ich aber auch belegen können, daß ich gleich nach Ausbleiben des dritten Hefts reklamiert hatte; es wäre also Sache des Vertriebs gewesen, Zweifel an der Nichtbelieferung zu äußern.

Wenn Dein Fall weniger beweisbar ist, würde ich in einem telefonischen Gespräch versuchen, eine gütliche Einigung zu erreichen, diese dann kurz schriftlich aufsetzen und mit bitte um Bestätigung zusenden.

Viel Glück in Deinem Fall und Grüße vom

R o b.