Mietvertrag kündigen entgegen mündl. Absprache

Von: , Frage gestellt am Di, 25. Jan 2000

Hallo - habe folgendes Problem: bin im Oktober sehr kurzfristig umgezogen in eine super wohnung (die sowieso jeder haben will, super viertel und so, in köln) allerdings habe ich die wohnung unter dem MÜNDL. vorbehalt bekommen, dass ich für längere zeit (so etwa 4 - 30 jahre) dort wohnen bleibe. nun habe ich das angebot ins ausland zu gehen und wäre schön blöd das nicht zu machen. laut mietvertrag kann ich die wohnung jederzeit kündigen. kann mein vermieter mir aus der mündl. apsprache "einen strick drehen"? ich dachte daran, gleich einen nachmieter zu präsentieren, um es dem vermieter einfach zu machen. was ist eure erfahrung? danke, cordula

ps: den Mietvertrag würde ich erst zum ende mai kündigen. also massig zeit bis dahin.

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 46 Minuten hilfreich
    Re: Mietvertrag kündigen entgegen mündl. Absprache

    Hast Du mal über eine mögliche Untervermietung nachgedacht ? Falls möglich und von dem Vermieter gestattet.
    für die Zeit Deines Auslandsaufenthaltes ?
    Dann hast Du im Zweifelsfall auch eine Wohnung wenn Du zurückkommst.

    cu

    Heiner [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
      Untervermietung

      Hi!

      Ist auch ein gute Idee, doch vermutlich gefährlich!

      Sollte der Untermieter nicht mehr die Miete bezahlen ist es vom Ausland schwierig dies zu regeln, zumal man selber die Miete weiterzahlen muß. Auch kann man den Zustand der Wohnung nicht "kontrollieren"....

      Gute Idee, aber vorsichtig sein...

      Gruß

      Bernd

      • Antwort von nach 6 Stunden hilfreich
        Re: Untervermietung

        Hi!
        Außerdem muss der Mieter zum Untermieter zustimmen (steht sicher so im Vertrag). Daher ist der Nachmieter wohl die beste Idee.
        Reto Ist auch ein gute Idee, doch vermutlich
        gefährlich!

        Sollte der Untermieter nicht mehr die
        Miete bezahlen ist es vom Ausland
        schwierig dies zu regeln, zumal man
        selber die Miete weiterzahlen muß. Auch
        kann man den Zustand der Wohnung nicht
        "kontrollieren"....

  2. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Mietvertrag kündigen entgegen mündl. Absprache

    Hallo!

    Üblicher Weise steht im Mietvertrag, daß Änderungen der Schriftform benötigen, wobei mündliche Absprachen durchaus trotzdem gültig sein können.

    Gegen eure Ansprache verstößt du hingegen nicht, da es ja Deine Absicht war länger dort zu wohnen. Es gibt enen Fachterminus für diese Absprache (Anwälte melden ;o)), doch zwingt dich diese Absprache nicht dort 4 Jahre zu wohnen.. wäre ja auch Blödsinn, gelle...

    Abgesehen davon ist deine Lösung, einen Nachmieter zu präsentieren unabhängig von der Rechtslage der beste WEg Probs zu verhindern. Sprich halt einfach mit dem Vermieter und durch die berufliche Lage wird er auch dsa Beste draus machen wollen..

    Gruß

    Bernd

    • Antwort von nach 7 Stunden hilfreich
      thx

      danke soweit für euern input. habe mich schon auf nachmieter suche begeben, da es wohl doch sehr viel früher wird mir der wohnungsaufgabe (mai) hat jemand interesse???

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