Mietvertrag kündigen entgegen mündl. Absprache
Von: , Frage gestellt am Di, 25. Jan 2000
Hallo - habe folgendes Problem: bin im Oktober sehr kurzfristig umgezogen in eine super wohnung (die sowieso jeder haben will, super viertel und so, in köln) allerdings habe ich die wohnung unter dem MÜNDL. vorbehalt bekommen, dass ich für längere zeit (so etwa 4 - 30 jahre) dort wohnen bleibe. nun habe ich das angebot ins ausland zu gehen und wäre schön blöd das nicht zu machen. laut mietvertrag kann ich die wohnung jederzeit kündigen. kann mein vermieter mir aus der mündl. apsprache "einen strick drehen"? ich dachte daran, gleich einen nachmieter zu präsentieren, um es dem vermieter einfach zu machen. was ist eure erfahrung? danke, cordula
ps: den Mietvertrag würde ich erst zum ende mai kündigen. also massig zeit bis dahin.
