Mietrecht, Kündigungfrist

Hallo,

meine Großmutter ist gestorben und ich habe als Erbe auch ihren Mietvertrag geerbt. Diesen will ich nun kündigen. Im Vertrag von 1995 steht nicht von Kündigungsfristen, es gilt also die gesetzliche Regelung. Diese haben sich aber im September 2001 geändert, so dass für den Mieter immer 3 Monate gelten, keine Staffelung mehr. Wie sieht das mit Verträgen aus, die vor diesem Stichtag geschlossen wurden? Hier gibt es Rechtsunsicherheit. Gelten hier die 3 Monate aus dem aktuellen Recht oder die 6 Monate aus der Rechtssprechung von damals?
Danke für die Hilfe!

Hallo Gunether,

ich will mich hier nur auf den Todesfall Deiner Oma beschränken, um durch die neue Rechtslage und die unterschiedlichen in den Verträgen stehenden Fristen in Altverträgen keine Verwirrung zu stiften.

Du hast nach alten und nach neuem Recht eine Kündigungsfrist von drei Monaten bei einem Todesfall. Die Kündigung muss aber schon unverzüglich nach dem Todesfall erfolgen, also mindestens innerhalb 14 Tagen nach Eintritt des Todes. Hierzu etwas ganz Wichtiges.

Wenn Du Erbe bist, hast Du, wenn Du das Erbe antrittst alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag, also auch Nebenkosten und notfalls Schönheitsreparaturen.

Wird das Erbe nicht angetreten, ist dies gegenüber den Nachlassgericht zu erklären und dann hast Du weder mit der Kündigung noch den anderen Folgen was zu tun, hast aber auch keinen Anspruch z.B. den Fernseher der Oma zu holen. Persönliches steht Dir zu.

meine Großmutter ist gestorben und ich habe als Erbe auch
ihren Mietvertrag geerbt. Diesen will ich nun kündigen. Im
Vertrag von 1995 steht nicht von Kündigungsfristen, es gilt
also die gesetzliche Regelung. Diese haben sich aber im
September 2001 geändert, so dass für den Mieter immer 3 Monate
gelten, keine Staffelung mehr. Wie sieht das mit Verträgen
aus, die vor diesem Stichtag geschlossen wurden? Hier gibt es
Rechtsunsicherheit. Gelten hier die 3 Monate aus dem aktuellen
Recht oder die 6 Monate aus der Rechtssprechung von damals?
Danke für die Hilfe!

Drei Monate, bitte per Einschreiben.

Gruss Günter