Fragen zum Mietrecht Wohnungsabnahme (Teppich)

Ich habe Mietverhältnis (Hamburger Mietvertrag für Wohnungen) gegündigt und einige Fragen zum Mietrecht, da ich ein wenig Bammel vor der Abnahme habe.
Im MV steht das der Teppich bei Übergabe zu schamponieren sei und bei starken Verschmutzungen oder Beschädigungengegen gleichwertiger Ware auszutauschen ist.
Fenster, Aussen- und Innentüren sind zu streichen.
Der Teppichboden wurde Anfang 1997 in der Wohnung verlegt.
Ich bin vom 1.11.1998 bis zum 1.9.2002 Mieter (der Dritte).
1.)Wie sieht es mit der gebrauchmäßigen Abnutzung des Bodenbelags aus. Ist der Mieter wirklich verpflichtet den Teppich bei normaler Nutzung auf Aufforderung durch den Vermieter zu erneuern (und so quasi immer für einen neuenTeppich zu sorgen).
2.) Ich habe vor 2 Jahren Fenster und Türen gestrichen. Muß ich jetzt bei Auszug wieder streichen, obwohl es (nach meiner Auffassung) absolut nicht nötig ist, da normale Reinigung wie neu getrichen aussieht.
Mein Vermieter ist ein Anwalt und in solchen Sachen ganz klar im Vorteil (ich bin leider nicht im Mieterschutz).
Wer weiss Rat, oder weiss wo es welche gibt.
Viele Grüße, ein auf Unterstützung hoffender
Kai

Hallo,

Ich habe Mietverhältnis (Hamburger Mietvertrag für Wohnungen)
gegündigt und einige Fragen zum Mietrecht, da ich ein wenig
Bammel vor der Abnahme habe.
Im MV steht das der Teppich bei Übergabe zu schamponieren sei
und bei starken Verschmutzungen oder Beschädigungengegen
gleichwertiger Ware auszutauschen ist.
Fenster,

aber nur innen

Aussen-

was ist das für ein Anwalt der solchen Unsinn in den Mietvertrag aufgenommen hat, steht zumindest so nicht im Hamburger Mietvertrag. (bezügliche Aussentüren)

und Innentüren sind zu streichen.

richtig,

Der Teppichboden wurde Anfang 1997 in der Wohnung verlegt.
Ich bin vom 1.11.1998 bis zum 1.9.2002 Mieter (der Dritte).
1.)Wie sieht es mit der gebrauchmäßigen Abnutzung des
Bodenbelags aus. Ist der Mieter wirklich verpflichtet den
Teppich bei normaler Nutzung auf Aufforderung durch den
Vermieter zu erneuern (und so quasi immer für einen
neuenTeppich zu sorgen).

Zuerst einmal musst Du den Teppichboden shampoonieren und reinigen. Schäden sind nur dann zu bezahlen, wenn sie verursacht werden. Dann ist aber auch kein neuer Teppichboden zu zahlen, sondern der Anteil. Die Nutzungsdauer beträgt zehn Jahre. Also wenn der Teppichboden 1997 verlegt wurde, sind fünf Jahre durch Abnutzung nicht zu ersetzen. Hinzu kommt, dass von Dir nur die Schäden zu ersetzen sind, die Du verursacht hast. Suche - wenn möglich - den Vormieter - ob nicht dieser schon für Schäden zahlen musste.

2.) Ich habe vor 2 Jahren Fenster und Türen gestrichen. Muß
ich jetzt bei Auszug wieder streichen, obwohl es (nach meiner
Auffassung) absolut nicht nötig ist, da normale Reinigung wie
neu getrichen aussieht.

Nachweisen, dann wäre Deine Pflicht hierfür erfüllt.

Mein Vermieter ist ein Anwalt und in solchen Sachen ganz klar
im Vorteil (ich bin leider nicht im Mieterschutz).

Keine Angst vor Anwälten. das sind Menschen wie Du und ich. Zum Mieterverein kannst Du jederzeit gehen, dort wirst Du auch sofort beraten.

Was ich bei Deiner Frage vermisse ist der Hinweis, wer bei Einzug renoviert hat.

Gruss Günter