Urlaubstage für Kur

Hallo liebe Rechtler,

kann mir jemand sagen, wie es sich mit Kur und Urlaubstagen verhält? Gibt es dazu Vorschriften, wenn ja, welche? Wie ist eine Kur arbeitsrechtlich zu handhaben? Ist man da krankgeschrieben, muß man Urlaub nehmen etc.
Für eine Antwort bin ich wie immer sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Michael

Hallo,

wenn die Kur voll (tgl. Eigenanteil zählt nicht) von der
Kasse, dem Rentenversicherungsträger oder der Unfallver-
sicherung gezahlt wird, dann gilt diese Zeit als
Arbeitsunfähigkeitszeit und der Arbeitgeber muss in die
Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung.
Anders verhält es sich z.B. bei einer ambulanten Badekur -
da muss der Urlaub dafür verwandt werden.

Gruss

Günter