Ich habe vor einigen Monaten den Mann meiner Schwester wegen des Verdachts auf Mißbrauch seiner 5jährigen Tochter angezeigt [das Mädchem kam zu mir völlig verstört und hat mit detailliert Dinge erzählt, die der Vater mit ihr gemacht hätte und die mich total schockiert haben und sehr eindeutig waren].
Nun hat er gegen mich Strafanzeige wegen Verleumdung gestellt. Wie geht das weiter? Ich kann meine Aussage von damals beeiden.
zur juristischen Sachlage kann ich dir nichts sagen. Allerdings habe ich mich aus persönlichen Gründen mit der Problematik beschäftigt und kenne Fälle, in denen Kinder den Täter auf jemanden anders projizieren, also jemanden anderen, der (meist) weniger bedrohlich für sie ist, als den Täter darstellen. Dieser Möglichkeit gegenüber solltest du wenigstens offen bleiben.
Denn wenn es nicht der Vater war, wäre es erst recht ein Trauma für das Kind, wenn es vom Vater getrennt würde. Schlimmer als die eigentliche Tat ist für Kinder i.d.R. der Vertrauensverlust als Folge eines Missbrauchst, wozu der Verlust des Vaters gehören würde.
Ich hoffe, dass die Wahrheit ans Tageslicht kommt.
in der Tat, die Benachrichtigung des Staatsanwalts wird kommen. Da Du offenbar den Verdacht des Mißbrauchs bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und nicht öffentlich gemacht hast, mußt Du wohl nichts befürchten, sofern Du die Verdachtsmomente darlegen kannst.
Verleumdung bedeutet schließlich, daß man „wider besseres Wissen“ eine Person auf eine Weise bezichtigt, die geeignet ist…usw. Wenn Du also in einer bestimmten Annahme warst und keine mutmaßlichen Sachverhalte als tatsächliche dargestellt hast, müßte Dir erst nachgewiesen werden, daß Deine Anhaltspunkte für die Anzeige wegen Verdachts auf Kindesmißbrauch nicht hinlänglich genug gewesen sind.
Andererseits hoffe ich aber auch, daß die Äußerungen des Mädchens wirklich so eindeutig gewesen sind, wie Du sagst. Denn wie jeder aufgeklärte Bürger weiß, wird kein Thema so hysterisch und unsachlich behandelt wie eben Kindesmißbrauch. Von daher muß Dir klar sein, daß ein ausgesprochener Verdacht in vielerlei Hinsicht einem Urteil gleichkommt.
Ich will aber nun auch nicht meinerseits vorverurteilen und gehe mal davon aus (in dubio pro reo), daß ein außergerichtliches Vorgehen, das auch im Interesse des betroffenen Kindes liegen dürfte, im vorliegenden Fall fruchtlos verlief oder durch gute Gründe unmöglich war.
Ich hoffe, die Geschichte nimmt ein gutes Ende.
Für Euch alle.