Also die muss normalerweise der Fahrer zahlen, allerdings hast du deinen beifahrer darauf hingewiesen, dass er sich anschnallenmuss wenn er dies nicht tut muss er die Strafe zahlen.
aber „In Dubio pro reo“-du musst es Ihm beweisen, dass du ihn darauf hingewiesen hast.
wirkt sich sowas auf meine probezeit aus?
Nein. das erst ab einem Punkt in Flensburg.
wie siehte es im falle eines unfalles mit personenschaden
aus?
K.A. nagel mich nich fest.
gibt es eine regelung das kurierfahrer bzw. beifahrer nicht
anschnallen müssen (auf das bezieht er sich).
Kurierfahrer ??hä?? keine Ahnung.
Natürlich muss man sich als Beifahrer anschnallen.
Er soll dir mal den Paragraphen in der Stvo zeigen, wo das drin steht, dass sich beifahrer nicht anschnallen müssen.
Die Freistellung von Taxifahrern von der Gurtanlegepflicht ist nach Ansicht des BGH ebenfalls nicht mit dem Fall eines Fahrers eines Werttransporters etwa zu vergleichen, da dieser nicht wie ein Taxifahrer einer Gefahrensituation aus dem Inneren des Fahrzeugs während der Beförderung eines Fahrgastes ausgesetzt ist. Denn nur diese potentielle Gefahrensituation, der alle Taxifahrer ausgesetzt sind, rechtfertigt schließlich die Ausnahme.
Taxi -und Mietwagenfahrer sind von der Verpflichtung zur Anlegung der vorgeschriebenen Sicherheitsgurte nur dann befreit, wenn sie tatsächlich Fahrgäste befördern, nicht aber bei sogenannten Leerfahrten.
Unser Fahrlehrer hat uns auch immer erzählt, er müsse keinen Gurt anlegen (tat dies auch nicht immer). DAzu habe ich im Netz aber nichts gefunden. Anekdote am Rande: Bei meiner Fahrprüfung war der Fahrlehrer nicht angeschnallt, der Prüfer meinte noch: „Sind Sie auch sicher, daß Sie jetzt losfahren können“, und ich war so verwirrt, daß ich erstmal nichts gesagt habe, obwohl ich genau wußte, worauf er hinauswollte. Ich überprüfte also schnell, ob Prüfer, Mitprüfling und ich angeschnallt waren und meinte „ja“ - eben aus Aufregung. Daraufhin schnallte sich mein Fahrlehrer demonstrativ an… *meiwarmirdasunangenehm*
wie siehte es im falle eines unfalles mit personenschaden
aus?
Da bist Du dran. Laut den neuen Gesetzen (ab 01.07.02) haftest Du auch für Personenschäden, die dem Beifahrer enstehen könnten.
gibt es eine regelung das kurierfahrer bzw. beifahrer nicht
anschnallen müssen (auf das bezieht er sich).
Nein. Ausnahmeregelungen wurden schon genannt. Dies gilt aber nicht für Kurierfahrer, da hier nicht von Haus-Haus Verkehr ausgegangen werden kann. Schnallt sich Dein Beifahrer nicht an, dann lass ihn zu Fuss gehen. Du kannst in Teufels Küche kommen, wenn dann tatsächlich ein Unfall mit Personenschaden passiert. Hier wäre zu prüfen, ob Dir nicht doch fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wird. Und dann siehts mit der Probezeit übel aus.
Gruss Sebastian
Zugegeben, ich kenne mich im deutschen Verkehrsrecht nicht so aus, aber wo steht, dass der Fahrer für das Anschnallen des Beifahrers verantwortlich ist? Aus § 21a StVO geht das jedenfalls nicht hervor.
Hi Tom,
für die mitgenommenen Personen sowie die Ladung trägst Du als Fahrer die Verantwortung. Theoretisch dürftest Du jemanden, der sich weigert sich anzuschnallen, garnicht mitnehmen. In diesem Fall wäre es ein zulassen einer Ordnungswidrigkeit. So wird z.B. ein Disponent einer Spedition zur Verantwortung gezogen, wenn einer seiner Fahrer mit dem Wissen des Disponenten das ZGg überschreitet.
Gruss Sebastian
danke an alle die mir geantwortet haben, aber da wäre noch eine ganz kleine sache wo krieg ich das schwarz auf weiss um ihm das vor die nase zu halten (besonders 3.).