VIP-Karte unlauter?

Wir wollen unseren besten Kunden eine VIP-Card aushändigen, welche die Inhaber berechtigt, einen Preisnachlass zu bekommen sowie andere bevorzugte Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können.
Das heißt, nur die Inhaber der Karte bekommen diese Leistungen.
Ich dies rechtlich zulässig oder ist dies unlauter.
Das Rabattgesetz ist zwar gefallen, aber ich bin mir hier in dem speziellen Fall nicht sicher.

Please help me.
Rene

Hallo Rene,

natürlich sind VIP-Karten weder rechtlich unzulässig noch unlauter; mehr noch: sie gehören seit Jahren zu den am weitesten verbreiteten Instrumenten der Kundenbindung. Nehmen wir zum Beispiel Hotels (Starwood, Hilton HHonors, Six Continents Club) oder Fluglinien (Miles & More, BA Executive Club): ab einem bestimmten Status hast Du die Möglichkeit zum Zimmer-Upgrade, Zutritt zur Executive-Lounge, Komfort Check in, Airport-Chauffeur-Service, günstigere Mietwagen und was weiß ich.

Macht also ruhig. :wink:

Beste Grüße

Tessa

Hallo Tessa,

ich frage aus folgendem Grund:
Es gab ein Urteil (ich glaube C&A), wonach es jedem Kunden möglich sein muss, Sonderpreise zu erlangen - wenn diese angeboten werden.
Bei mir wäre das nicht der Fall, da nur die Karteninhaber z.B. 10% Rabatt auf alle Leistungen erhielten.

Rene

Hallo,

was du machen willst ist m.E. eine Art Mengenrabatt. Den kann jeder Kunde erlangen, wenn er entsprechende Mengen konsumiert. Also durchaus zulässig.

Gruss,Niels

Hallo Belliny,

Es gab ein Urteil (ich glaube C&A), wonach es jedem Kunden
möglich sein muss, Sonderpreise zu erlangen - wenn diese
angeboten werden.

Bei C&A lief das damals anders: die Jungs haben allen, die mit EC- oder Kreditkarte bezahlt haben, 20 % Rabatt eingeräumt. Nach der einstweiligen Verfügung gab es diesen Rabatt auch für Barzahler. Außerdem stand das alles im Zusammenhang mit der Euro-Einführung, dürfte also für Dich irrelevant sein; schließlich bist Du keine Klamottenkette, gell?

Bei mir wäre das nicht der Fall, da nur die Karteninhaber z.B.
10% Rabatt auf alle Leistungen erhielten.

Nun ja, von Junior- auf DeLuxe-Suite kann auch nur der Inhaber der Starwood-Karte; das ist schließlich Sinn der Sache…

Beste Grüße

Tessa