Wo kann ich etwas über Altergrenzen erfahren , die das Gesetz für sexuelle Kontakte für Minderjährige untereinander mit und ohne Einwilligung der gesetzlichen Vertreter und von Minderjährigen mit volljährigen regelt ?
Und wie könnte dies mit der Aufsichtspflicht eines Erziehers in einem Jugendwohnheim zusammenhängen ?
Ich wäre für jeden Hinweis dankbar .
Gruß , Paul