Gegen den willen nackt am strand - ansprüche

hallo,

mir ist kürzlich etwas - für mich schon sehr peinliches - passiert. ein bekannter hat mir am strand/strandbar gegen meinen willen die bikinihose runtergezogen so daß ich dann der lacher des tages war. das mag für einige nicht weiter tragisch sein, ich bin für solche scherze aber nicht zu haben. meine frage: weiß jemand, ob ich gegen den bekannten da irgendwelche rechtlichen ansprüche habe?

vielen dank.
susanne

gibts ein foto ? owt

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Hallo Susanne,

mir ist kürzlich etwas - für mich schon sehr peinliches -
passiert. ein bekannter hat mir am strand/strandbar gegen
meinen willen die bikinihose runtergezogen so daß ich dann der
lacher des tages war. das mag für einige nicht weiter tragisch
sein, ich bin für solche scherze aber nicht zu haben. meine
frage: weiß jemand, ob ich gegen den bekannten da irgendwelche
rechtlichen ansprüche habe?

Ich bin mir nicht sicher, was Du mit „habe ich Ansprüche gegen ihn“ meinst, aber Du brauchst Dir das natürlich nicht gefallen lassen.
Zum ersten sind natürlich Strafgesetze tangiert. Das kann (je nach konkreten Umständen) Beleidigung oder sexuelle Nötigung (unwahrscheinlich) sein. Beleidigung ist meines Wissens ein Antragsdelikt, d.h. Du mußt einen Strafantrag beim Staatsanwalt stellen damit der tätig wird. Aber selbst nach einem Strafantrag kann es Dir passieren, daß Du auf eine Privatklage verwiesen wirst, weil ein öffentliches Interesse fehlt. Das bedeutet, daß der Staatsanwalt zwar die Rechtswidrigkeit nicht verneint, Du aber selbst Anklage erheben mußt.
Unabhängig vom Strafverfahren hast Du aber (prinzipiell) auch einen Schmerzensgeldanspruch. Der wird aber nicht allzu hoch sein, falls Du ihn überhaupt durchsetzen kannst.
Wenn es Dir wirklich wichtig ist, würde ich mich von einem Anwalt beraten lassen (ein Beratungsgespräch kostet nicht die Welt). Der kann Dir dann auch etwas konkreter sagen, wie die Möglichkeiten sind. Aber nach Deiner (kurzen) Schilderung schätze ich sie nicht allzu aussichtsreich ein, da viele geneigt sind solche Geschichten als „blöde Scherze“ zu verharmlosen.

Gruß Stefan

Kannst du auch sinnvolle Postings schreiben???
Und für so 'nen Blödsinn gibt’s auch noch ein Sternchen… Ts!

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Hallo susanne,

da es ein Bekannter von dir ist, wie wäre es wenn Du ihn dazu überredest dich zum Essen einzuladen und Du ihm bei der Gelegenheit erzählst, was Du von seinem „Scherz“ hälst.
Warum muss alles gleich vor den Richter gezogen werden? Die Gerichte/Staatsanwaltschaften haben weitaus besseres zu tun als sich mit dummen Urlaubsscherzen, die aus einer Bierlaune heraus entstanden sind, zu befassen.

Grüße
Martin

Und für so 'nen Blödsinn gibt’s auch noch ein Sternchen… Ts!

warum auch nicht?
die frage nach der beweisbarkeit ist doch nicht so ganz ohne belang, oder?

Harmloser Scherz oder Grobe Sauerei ?
Hallo,

mal eine Frage an alle:
ist das wirklich nur ein belangloser Unfug oder ein handfestes Delikt. Ein Arbeitnehmer z.B. muß bei weit geringer schweren Delikten mit der Kündigung rechnen. Dann kann es doch nicht so harmlos sein, wie einige Leute hier tun.

Wenn es so harmlos ist, dann kann doch jeder im Supermarkt sich entsprechend umtun und muss nicht mit Konsequenzen rechnen. Das kann doch nicht sein.

Was meint Ihr ?

Gruß Andreas

mir ist kürzlich etwas - für mich schon sehr peinliches -
passiert. ein bekannter hat mir am strand/strandbar gegen
meinen willen die bikinihose runtergezogen so daß ich dann der
lacher des tages war. das mag für einige nicht weiter tragisch
sein, ich bin für solche scherze aber nicht zu haben. meine
frage: weiß jemand, ob ich gegen den bekannten da irgendwelche
rechtlichen ansprüche habe?

vielen dank.
susanne

Hi Andreas,

ich halte es auch für keinen lustigen Scherz. Mir wär das wurscht, ich hab keine Probleme damit. Aber manche Leute mögen das halt nicht. Es geht ja nicht nur um die Nacktheit, sondern auch um die Peinlichkeit.

  1. Der „Täter“ kannte Susanne gut - dann hätte er es wissen müssen, daß ihr sowas nicht recht ist.

  2. Der „Täter“ kannte Susanne nicht gut - dann hatte er kein Recht zu solchen Späßen.

Du hast recht - heutzutage wird man wegen wesentlich geringfügigeren Vergehen verklagt. Ich würde es auch nicht einsehen, daß ich mir das gefallen lassen muß.

Vorausgesetzt, es hat mich WIRKLICH verletzt, und es ist nicht nur die Wut des Moments. Man sollte halt ne Weile drüber nachdenken.

Da Susanne so sauer ist, nehme ich auch mal an, daß sich der Typ noch nicht bei ihr entschuldigt hat und auch sonst keine Reue zeigt, oder?

ciao,
erik

Hi,

Und für so 'nen Blödsinn gibt’s auch noch ein Sternchen… Ts!

und weils dich so ärgert kriegt er von mir jetzt noch eins…
freak

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Hi Ann,
naja, wenn man mal verfolgt, was für sinnlose Kommentare von REWE regelmässig kommen, die weder was mit der Sache zu tun haben, noch dem Fragenden helfen, halte ich diese Frage von Raven nicht für unberechtigt.
Gruss Sebastian

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hallo,

also derjenige kennt mich sehr gut. und nein, er hat da keinerlei reue gezeigt oder sich entschuldigt. im gegenteil.
ich will ihn da jetzt auch nicht wirklich anzeigen (naja obwohl…) aber ich will ihm zumindest mal sagen, was für konsequenzen sowas haben kann.
und ja, es stört mich sehr und ist nicht nur im moment so (ich kann mir seitdem ganz tolle sprüche von gemeinsamen bekannte, die auch dabei waren, anhören).

gruß
susanne

Hallo Stefan,

ja so in etwas hab ich mir das auch gedacht. ich wollte ihn auch nicht direkt anzeigen oder so sondern ihm mehr mal einen schrecken einjagen indem ich ihm halt sage, daß es die möglichkeit gibt. daher wollte ich paar infos. mit ner anzeige würde ich mich dann wohl doch eher lächerlich machen.
danke jedenfalls.
susanne

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