Kündigung und Nachmieter

Unser Mieter ( Einzug Nov. 1999 !!! / Zeitmietvertrag über 5 Jahre ) hat sich kurzfristig beruflich verändert und möchte ausziehen. Eine schriftliche Kündigung liegt uns noch nicht vor, er hat uns dies vor zwei Wochen gerade einmal im Vorbeigehen gesagt.
Nun sucht er einen Nachmieter, der zum 1.2. einzieht und alle Möbel und die Küche gegen Abstand übernimmt.
Sein erster Nachmieter will eine Trennwand in der Wohnug einziehen und das bei einem nagelneuen Fußbodenbelag. Zählt so jemand schon als einer von drei Nachmietern ?
Wir hätten selbst auch Nachieter, die möchten aber mit gesetzlicher Kündigungsfrist umziehen und die Möbel nicht übernehmen.
Daher die Frage: kann der Mieter unter nicht Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten ausziehen ?
Was haltet Ihr davon, den Mietvertrag mit unseren Kandidaten abzuschließen und es darauf ankommen zu lassen, ob er 3 Deppen findet, die er uns vorstellen kann.

Hallo,

  1. den Nachmieter muß ein Vermieter nicht aktzeptieren es sei denn, daß solch eine Regelung im Mietvertrag vereinbart ist.

  2. Bauliche Veränderungen dürfen nur in Abstimmung mit dem Vermieter durchgeführt werden.

Ein Zeitmietvertrag läuft durch Fristablauf aus. Nur aus Sicherheitsgründen solltet Ihr Eurem Mieter kündigen. 3 Monate vor Zeitablauf kann er eine Fortsetzung des MV verlangen.
Bei weiteren Anfragen bzw. detaillierteren Anworten schreibt bitte eine Mail an mich.
BB

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Hi!

Ich weiß net so Recht wo das Problem ist, denn unabhängig davon, ob ihr drei Mieter vorgestellt bekommt entscheidet doch der Vermieter wen er einziehen läßt, oder?!?

Bie den Möbeln ist auch eindeutig, daß er keine Abstandszahlung verlangen kann, wenn die Nachmieter dies nicht wünschen. In diesem Falle muß er selbstverständlich die Möbel aus der Wohnung räumen.

Gruß

Bernd

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