Kindesunterhalt - eheliche und uneheliche Kinder

Mein Schwiegervater will für seinen unehelichen Sohn der etwa im gleichen Alter ist wie seine eheliche Tochter ca 100 Euro mehr an Unterhalt im Monat bezahlen. Dieser Unterhalt des Sohnes wurde vom zuständigen Jugendamt so berechnet und auch anstandslos bezahlt. Für die Tochter hat er jetzt allerdings bei den neuen Unterhaltsverhandlungen wesentlich weniger angeboten.

Hinzu kommt, dass er jetzt nach 30 Jahren seine Arbeitsstelle erst um 50% reduziert und dann gekündigt hat. Er gibt an, jetzt quasi mittellos zu sein.

All das obwohl er noch für insgesamt 4 eheliche und uneheliche Kinder und seine Exehefrau unterhaltspflichtig ist.

Welche Strategien schlagt ihr vor, um den Unterhalt der jetzt 15 jährigen Tochter zu sichern und zwar in dem Umfang, dass sie gleichberechtigt zu den älteren Geschwistern (haben alle studiert) finanziell versorgt wird.
Und wie könnte man herausfinden wie die wahre Vermögenssituation des Vaters ist (denn von irgendetwas muß er ja leben).

Moin! [

Mein Schwiegervater will für seinen unehelichen Sohn der etwa
im gleichen Alter ist wie seine eheliche Tochter ca 100 Euro
mehr an Unterhalt im Monat bezahlen. Dieser Unterhalt des
Sohnes wurde vom zuständigen Jugendamt so berechnet und auch
anstandslos bezahlt. Für die Tochter hat er jetzt allerdings
bei den neuen Unterhaltsverhandlungen wesentlich weniger
angeboten.


Gibt es für die Tochter keine Berechnung vom Jugendamt oder noch besser einen Titel? Rein rechtlich sind Kinder in Bezug auf Unterhalt gleich gestellt, egal, ob ehelich oder unehelich.

Hinzu kommt, dass er jetzt nach 30 Jahren seine Arbeitsstelle
erst um 50% reduziert und dann gekündigt hat. Er gibt an,
jetzt quasi mittellos zu sein.


Klingt nach einer bösen Sache. Wer nix hat, kann auch nix zahlen.

All das obwohl er noch für insgesamt 4 eheliche und uneheliche
Kinder und seine Exehefrau unterhaltspflichtig ist.


Scheint mir recht böswillig zu sein.

Welche Strategien schlagt ihr vor, um den Unterhalt der jetzt
15 jährigen Tochter zu sichern und zwar in dem Umfang, dass
sie gleichberechtigt zu den älteren Geschwistern (haben alle
studiert) finanziell versorgt wird.
Und wie könnte man herausfinden wie die wahre
Vermögenssituation des Vaters ist (denn von irgendetwas muß er
ja leben).


Der erste Schritt ist ein Einschreiben mit Rückschein (aus Beweisgründen), in dem der potentiell Unterhaltspflichtige aufgefordert wird, seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachweisbar (also mit Belegen!) offenzulegen. Als Begründung dafür reicht aus, das es zum Zweck einer Prüfung der Unterhaltsverpflichtung dient. Die Verpflichtung zur Offenlegung ergibt sich aus BGB §1605. Es reicht aus, ihm eine Frist von vierzehn Tagen zu setzen.

Reagiert er darauf nicht, dann gibt es zwei Möglichkeiten. Erstens der Gang zum Jugendamt, die kümmern sich darum, solange das Kind minderjährig ist. Vorteil der Lösung übers Jugendamt ist, das es nix kostet. Böse Zungen behaupten aber, das darin auch der Nachteil liegt. Was nix kostet, ist manchmal auch nix wert. Zumindest die Erfahrungen aus meinem Bekanntenkreis zeigen, das die Jugendämter häufig nicht sonderlich engagiert bei der Sache sind, um es mal harmlos zu formulieren.

Die zweite und aus meiner Sicht zu empfehlende Weg führt über einen Rechtsanwalt, idealerweise einen Fachanwalt für Familienrecht. Der Vorteil eines Rechtsanwalts ist eben ganz klar, das er nur und ausschließlich die Interessen seines Mandanten zu verfolgen hat.

Zunächst wird dann der Unterhaltspflichtige zur Offenlegung gezwungen, notfalls per Gerichtsbeschluß. Und aus den Ergebnissen der Prüfung kann dann die Höhe der Verpflichtung festgestellt werden.

Vielleicht konnte ich Dir ja ein wenig weiterhelfen. Wenn Du noch Fragen dazu hast, melde Dich einfach. Eventuell geht da ja noch was :smile:

Gruß vom

Dicken MD.

Hallo!
Du scheinst Dich mit Unterhalt auszukennen. Darf ich mal eine Frage nachschieben? Der Kindesvater, der nie einen Pfennig Unterhalt zahlte, ist Schwede und lebt auch wieder dort.
Im Gegensatz zu uns, verfallen dort die Unterhaltsansprüche nicht. (Auskunft einer schwedischen Anwältin). Meine volljährige Tochter hat nun Ausbildungsunterhalt beantragt. Der Vater ist mittlerweile Frührentner und hat dementsprechend ausgefüllt, dass er nicht - wie heisst das so schön? - leistungsfähig ist.
Ich verdiene nicht schlecht. Lt. Internet-Bafög-Rechner steht ihr aufgrund meines Einkommens kein Ausbildungsunterhalt zu.
Bedeutet das, dass ich wie immer der Entertainer bin? Würden wir in Schweden leben, würde der schwedische Staat die Unterhalts-pflicht übernehmen, zumindest für den nicht Leistungsfähigen.
Ist wohl ein bisschen spezielles Problem?
Liebe Grüße
Usch

Moin!

Du scheinst Dich mit Unterhalt auszukennen.

Ein wenig schon :smile:

Darf ich mal eine
Frage nachschieben?

Aber sicher, immer :smile:

Der Kindesvater, der nie einen Pfennig
Unterhalt zahlte, ist Schwede und lebt auch wieder dort.
Im Gegensatz zu uns, verfallen dort die Unterhaltsansprüche
nicht. (Auskunft einer schwedischen Anwältin).

Oh Je, mit dem schwedischen Unterhaltsrecht kenne ich mich nun ganz und gar nicht aus. Da aber wohl Deine Tochter in D lebt, spielt das schwedische Recht wohl auch keine Rolle, gültig wäre hier das Deutsche Recht.

Meine
volljährige Tochter hat nun Ausbildungsunterhalt beantragt.
Der Vater ist mittlerweile Frührentner und hat dementsprechend
ausgefüllt, dass er nicht - wie heisst das so schön? -
leistungsfähig ist.

Hmm, wenn er nicht leistungsfähig ist, dann kommt da auch nix.

Ich verdiene nicht schlecht. Lt. Internet-Bafög-Rechner steht
ihr aufgrund meines Einkommens kein Ausbildungsunterhalt zu.
Bedeutet das, dass ich wie immer der Entertainer bin?

Genau so ist das. Nach deutschem Recht ist von jemandem, der nicht leistungsfähig ist, nix zu holen. Also bist Du wohl oder übel der einzige Unterhalter, so blöd wie das auch klingt.

Würden
wir in Schweden leben, würde der schwedische Staat die
Unterhalts-pflicht übernehmen, zumindest für den nicht
Leistungsfähigen.

Das hätte was. Da ihr aber nicht in Schweden lebt, müßt ihr wohl mit der Situation hier klarkommen.

Ist wohl ein bisschen spezielles Problem?

Naja, schon ein wenig. Aber aufgrund des Aufenthaltes hier in Deutschland spielt es kaum eine Rolle, das es nach dortigem Recht anders wäre. Fakt ist, das nach deutschem Recht da wohl nix zu machen ist.

Tut mir leid für Euch.

Gruß vom

Dicken MD.

Hi,
erst mal vielen Dank für Deine Antwort. Naja, da ich schon ziemlich lange der Entertainer bin, was solls.
Allerdings beschäftigt mich eine Frage trotzdem noch: wieso gilt hier eigentlich nur deutsches Recht? Noch hat meine Tochter auch die schwedische Staatsbürgerschaft. (Wahrscheinlich wegen des Lebensmittelpunktes?)
Außerdem würde das bedeuten, dass wenn eine deutsche Frau sich
von einem ausländischen Mann (bleiben wir mal in Europa, der Einfachheithalber), also von einem Europäer schwängern läßt, hat sie immer gelitten?
Tut mir leid, ich weiss, es ist total kompliziert. Konnte mir die
Frage trotzdem nicht verkneifen :wink:
Liebe Grüße
Usch