Hallo Experten,
in dem Betrieb wo ich beschäftigt bin läuft neuerdings ein Kollege herum und wirbt für die Insolvenzhilfe.(Vorher wollte er schon mal nebenberuflich Versicherungen verkaufen). Er bietet jedem € 50,- der ihm einen „Kunden“ vermittelt. Er arbeitet für die Insolvenzhilfe(www.dieinsolvenzhilfe.de) ein Unternehmen der wh Marketing und Vertriebs GmbH. Es erscheint mir mehr als unseriös wenn für Leute in Not noch „Vermittlungsprämien“ angeboten werden. Es riecht danach, als ob man mit der Not von Überschuldeten noch ein Geschäft machen will. Ist das zulässig ? Handelt es sich um eine seriöse Beratung? Oder sollte ich meinen Arbeitgeber auf das Teiben aufmerksam machen, damit es zumindest im Betrieb unterbunden wird?
fragt euch elmore
Moin!
Gleich vorab der Hinweis: Ich hab keine Ahnung, was das für ein Verein ist oder wie die ihr Geld verdienen.
Aber ich hab mir mal die Seite angeschaut. Irgendwie scheint mir das ganze sehr suspekt zu sein, insofern teile ich Deine Meinung wohl.
in dem Betrieb wo ich beschäftigt bin läuft neuerdings ein
Kollege herum und wirbt für die Insolvenzhilfe.(Vorher wollte
er schon mal nebenberuflich Versicherungen verkaufen). Er
bietet jedem € 50,- der ihm einen „Kunden“ vermittelt.
Das erscheint mir äußerst fragwürdig. Woraus finanzieren die das? Von jemandem, der Privatinsolvenz anmelden muß, ist in der Regel auf seriöse Weise nicht mehr soviel zu holen, das es das hergibt.
Er
arbeitet für die Insolvenzhilfe(www.dieinsolvenzhilfe.de) ein
Unternehmen der wh Marketing und Vertriebs GmbH. Es erscheint
mir mehr als unseriös wenn für Leute in Not noch
„Vermittlungsprämien“ angeboten werden. Es riecht danach, als
ob man mit der Not von Überschuldeten noch ein Geschäft machen
will. Ist das zulässig ?
Aus meiner Sicht ist es wohl durchaus zulässig, jemandem in Not Hilfe anzubieten. Was ich allerdings moralisch verwerflich finde, ist (wie offensichtlich in diesem Fall) ganz gezielt die Leute zu suchen, um an ihnen zu verdienen. Das ist das Letzte. Ob es zulässig ist, kann ich nicht beurteilen.
Handelt es sich um eine seriöse
Beratung?
Macht zumindest nicht den Eindruck. Aber wenn Du Glück hast, dann liest der Francesco das hier, der weiß das mit Sicherheit. Mir jedenfalls macht dieser Laden eher den Eindruck eines Gewinnorientierten Unternehmens, wobei nicht klar rüberkommt, womit die Gewinn machen wollen. Ich finde allerdings, das „Gewinn machen“ und „Verschuldeten Helfen“ nur ganz schwer zusammenpassen.
Oder sollte ich meinen Arbeitgeber auf das Teiben
aufmerksam machen, damit es zumindest im Betrieb unterbunden
wird?
Die Frage kann ich Dir beantworten. Zumindest kann ich Dir sagen, was ich machen würde. Ich würde den AG fragen, ob er eingewilligt hat, das der Typ nebenher gewerbsmäßig in der Firma versucht, irgendwas zu verticken. Die meisten AG schätzen es wenig, wenn die von ihnen bezahlte Arbeitszeit für einen dritten verwendet wird. Im Zweifel könnte das bedeuten, das der betreffende Kollege künftig viel näher mit der tollen Insolvenzhilfe zusammenarbeiten muß.
Nur so meine Meinung…
Gruß vom
Dicken MD.
Aufklärung
Hallihallo
Seit es das Insolvenzrecht für Privatleute gibt, tummeln sich immer mehr solcher Firma.
Grundsätzlich ist es legal. Zur Arbeitsweise von denen komme ich gleich. Vorteil des neuen Insolvenzrechts ist es, dass der Schuldner erstmals stichhaltige Argumente gegenüber seinen Gläubigern hat. Nämlich die Zeit. Leider war es so, dass Menschen, die mit 30 überschuldet waren, fast immer ein Sozialfall wurden. Ein Titel hat 30 Jahre Bestand und der Schuldner hatte nie ein Chance, was dagegen zu tun. Tilgung wurde in der Regel durch Zinsen aufgefressen.
Jetzt lässt das Insolvenzrecht mehrere Möglichkeiten zur Entschuldung zu. Dazu benötigt ein Schuldner einen Insolvenzverwalter. Dies kann eine kostenfreie Schuldenberatung sein (Termine dauern meistens Monate) oder ein Rechtsanwalt usw. Natürlich auch eine Firma. Da werden aber gewisse Richtlinien fällig. Die kenn ich aber nicht genau.
Jetzt wird das Geld eines Schuldner zusammengeschmissen und geschaut, ob er Geld zur Abzahlung hat. Dann gibt es einen sogenannten Schuldenplan. In diesem Schuldenplan können durchaus auch Kosten (sind ganz genau festgelegt, wie hoch die sein dürfen) für Rechtsanwälte oder eben solche Firmen sein. D.h. die nehmen sich da Ihr Honorar.
Wenn solche Firmen jemanden tatsächlich helfen, nach 7 Jahren Schuldenfrei zu sein, ist es m.E. i.O.
Ob allerdings diese Firma seriös arbeitet, kann ich nicht sagen.
Hoffe, etwas weitergeholfen zu haben.
Gruß Marco
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Elmore,
weiss dein Arbeitgeber das?
Eine Nebentätigkeit muss der genehmigen.
Gruß Ivo
Hallo,
aus Sicht des Arbeitgebers ist ein solches Verhalten eines Mitarbeiters nicht zu dulden. Seine Aufgaben am Arbeitsplatz sind anderer Natur als nebenbei für andere Unternehmen zu werben.
Dieser Kollege kann das Betriebsklima erheblich gefährden, wenn er einen Kollegen gewinnt oder Zahlungen leistet und die versprochene Hilfe wird dann doch nicht geleistet.
Eine Aussage zur Seriosität werde ich zu solchen Firmen nicht machen, da solche Unternehmen nur darauf warten, dass sie negativ beurteilt werden um mit Hilfe von Abmahnanwälten sich nebenbei Geld zu verdienen. Ein Hinweis an den Arbeitgeber ist hier notwendig.
Hallo Experten,
in dem Betrieb wo ich beschäftigt bin läuft neuerdings ein
Kollege herum und wirbt für die Insolvenzhilfe.(Vorher wollte
er schon mal nebenberuflich Versicherungen verkaufen). Er
bietet jedem € 50,- der ihm einen „Kunden“ vermittelt. Er
arbeitet für die Insolvenzhilfe(www.dieinsolvenzhilfe.de) ein
Unternehmen der wh Marketing und Vertriebs GmbH. Es erscheint
mir mehr als unseriös wenn für Leute in Not noch
„Vermittlungsprämien“ angeboten werden. Es riecht danach, als
ob man mit der Not von Überschuldeten noch ein Geschäft machen
will.
Ob unseriös will ich nicht bewerten. Es soll aber viele Schuldner geben, die ausser zusätzlichen Geld kaum Erfolge gesehen haben sollen.
Ist das zulässig ?
Leide rist dies möglich.
Handelt es sich um eine seriöse
Beratung? Oder sollte ich meinen Arbeitgeber auf das Teiben
aufmerksam machen, damit es zumindest im Betrieb unterbunden
wird?
fragt euch elmore
Wer an Kollegen Versicherungen verkaufen will,
sollte diesen Arbeitsplatz verlassen. Solchen Kollegen sollte man mit mehr als einem Kilometer Abstand begegnen. Und Arbeitgeber sollten informiert werden und entsprechend handeln.
Neuer Arbeitgeber wird dann die die Versicherung oder die Bundesanstalt für Arbeit.
Gruss Günter
Wo steht das? etwas off topic
Hi Ivo!
Eine Nebentätigkeit muss der genehmigen.
Wo steht, dass der Arbeitgeber das generell genehmigen muss?!
Laut BAG-Urteil MUSS der Arbeitnehmer - bei Berührung mit Arbeitgeberinteressen - dem Arbeitgeber Auskunft erteilen, mehr aber auch nicht!
Allerdings reicht die Ausübung der Nebentätigkeit während der Hauptbeschäftigung in der Regel für eine Abmahnung.
Unabhängig davon ist es jedoch möglich, dass der Arbeitgeber aufgrund eines Tarif-, Arbeitsvertrags oder einer Betriebsvereinbarung eine Genehmigungspflicht einbaut…
Grüße
Guido
Suspekt ist mir das auch!
Hi elmore!
Ob ich das jetzt seriös finden soll, weiß ich auch nicht! Zumal er das ganze NEBENBERUFLICH (also OHNE Ausbildung) macht, schreckt es schon etwas ab!
Die Sache mir dem „Anschwärzen“ beim Chef… Wenn er nur mal so erwähnt hat, dass er das macht, würde ich es nicht überbewerten! Wenn er allerdings so richtig heftig Werbung macht (und aus Sicht des Arbeitgebers seiner Arbeit dadurch vermindert nachkommt), würde ich als Kollege erst mal ihn ansprechen. Wenn er dann weiter nervt, bleibt immer noch der Gang zum Chef!
Das ist aber nur meine bescheidene Meinung! Ich kenne weder Eurem Betrieb, noch Deinen Kollegen…
Grüße
Guido
Hallo Guido,
das Ausgangsposting zeigt auf, dass der Kollege im Betrieb umher läuft und dort die Kollegen angeht. Dies ist schon ein erheblicher Vertoss gegen die Arbeitnehmerpflichten. Wenn der Kollege in seienr Freizeit handelt, ausserhalb des Betriebs, kann der Arbeitgeber darauf bestehen, dass er Nebentätigkeiten genehmigt.
Innerhalb des Betriebs ist diese Nebentätigkeit ein Verstoss gegen die Pflichten des Arbeitnehmers, seine Arbeit am Arbeitsplatz dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen und nicht sich einmal für die Anwesenheit im Unternehmen und dann für seine Nebentätigkeit auch bezahlen zu lassen. Einen gröberen verstoss - mit Ausname der Arbeitgerber wird beklaut - kann man sich kaum vorstellen.
Hi Ivo!
Eine Nebentätigkeit muss der genehmigen.
Wo steht, dass der Arbeitgeber das generell genehmigen muss?!
Laut BAG-Urteil MUSS der Arbeitnehmer - bei Berührung mit
Arbeitgeberinteressen - dem Arbeitgeber Auskunft erteilen,
mehr aber auch nicht!
Sorry, hier geht es um eine Nebentätigkeit ausserhalb des Betriebes und in der Freizeit.
Allerdings reicht die Ausübung der Nebentätigkeit während der
Hauptbeschäftigung in der Regel für eine Abmahnung.Unabhängig davon ist es jedoch möglich, dass der Arbeitgeber
aufgrund eines Tarif-, Arbeitsvertrags oder einer
Betriebsvereinbarung eine Genehmigungspflicht einbaut…
Dies bedarf es hier nicht. Der Arbeitnehmer hat in der Arbeitszeit seine Arbeitskraft dem Unternehmen zur Verfügung zu stellen.
Gruss Günter
Ausgangsposting
Hi Günter!
das Ausgangsposting zeigt auf, dass der Kollege im Betrieb
umher läuft und dort die Kollegen angeht.
Das hatte ich jetzt nicht unbedingt in der Form deuten können (wenn auch vermutet).
Dies ist schon ein
erheblicher Vertoss gegen die Arbeitnehmerpflichten.
Streng genommen schon! Ich wollte nur darauf hinaus, dass beim gelegentlichen Erwähnen: „Leute! Wenn Ihr jemanden kennt, dann könnt ihr mich ansprechen.“(nach der Arbeitszeit)
ich das Ganze nicht zu eng sehen würde!
Klar! Wenn er seine betriebliche Arbeitszeit mit massiver Werbung oder gar Beratung verbringt, sehe ich das anders!
Wenn der
Kollege in seienr Freizeit handelt, ausserhalb des Betriebs,
kann der Arbeitgeber darauf bestehen, dass er Nebentätigkeiten
genehmigt.
Eben! Er kann! Das muss jedoch vorher geregelt sein (ist ja auch normalerweise der Fall). Dieses pauschale muss hat mich gestört.
Innerhalb des Betriebs ist diese Nebentätigkeit ein Verstoss
gegen die Pflichten des Arbeitnehmers, seine Arbeit am
Arbeitsplatz dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen und
nicht sich einmal für die Anwesenheit im Unternehmen und dann
für seine Nebentätigkeit auch bezahlen zu lassen. Einen
gröberen verstoss - mit Ausname der Arbeitgerber wird beklaut
- kann man sich kaum vorstellen.
Volle Übereinstimmung!
Sorry, hier geht es um eine Nebentätigkeit ausserhalb des
Betriebes und in der Freizeit.
Darauf bezog ich das muss.
Grüße
Guido