Ich Interessiere mich seit einiger Zeit Waffen aus dem Zeitraum bis 1945. Nun gibt es ja sogenannte Dekowaffen - also unbrauchbar gemachte Karabiner und Gewehre frei ab 18 Jhren reichlich zu kaufen.
Was aber ist mit den immer wieder zu findenen Angeboten von sog. Dekoteilesätzen? Immerhin sind das (gegen Zusammenbau gesicherte) Kriegswaffen. Sind diese Teilesätze legal oder mache ich mich strafbar wenn ich so einen Satz erwerbe?
In den einschlägigen Foren jammern im Moment alle Sportschüzen wegen des neuen Waffenrechts und so ist eine klare Aussage dort nicht zu finden.
Gibt es evtl. auch Länderspezifische unterschiede?
Waffengesetz… etwas off topic
Hi!
Auf Deine Frage kann ich Dir leider keine Antwort geben (keine Ahnung), aber mal etwas zu Dekowaffen…
Es soll einen Staat in Europa geben (den ich jetzt nicht nennen werde!), in dem man die Einzelteile, die bei Dekowaffen unbrauchbar gemacht wurden, ganz legal gegen Altersnachweis erwerben kann.
Da es sich nur um das ein oder andere Teil handelt, ist auch an der Einfuhr nichts auszusetzen…
Jeder Waffennarr mit etwas Kenntnis kann sich die Dekowaffen in funktionierende umbauen! Hier hat unser neues Waffengesetz gepennt!
Grüße
Guido
Es soll einen Staat in Europa geben (den ich jetzt nicht
nennen werde!), in dem man die Einzelteile, die bei Dekowaffen
unbrauchbar gemacht wurden, ganz legal gegen Altersnachweis
erwerben kann.
Da es sich nur um das ein oder andere Teil handelt, ist auch
an der Einfuhr nichts auszusetzen…
Jeder Waffennarr mit etwas Kenntnis kann sich die Dekowaffen
in funktionierende umbauen! Hier hat unser neues Waffengesetz
gepennt!
Hallo Guido,
gesetzliche Regelungen stoßen immer an Grenzen. Per Gesetz läßt sich nur verhindern, daß jeder Hansel mit Geld in einen Laden geht und mit einer Waffe wieder heraus kommt. Jedenfalls läßt sich per Gesetz nicht verhindern, daß jemand in den Besitz einer funktionsfähigen Schußwaffe kommt. Wer unbedingt ein Schießeisen haben will, baut sich das Teil vom Feinsten selbst. Man braucht feinmechanische Kenntnisse, einen Standard-Maschinenpark ohne Besonderheiten und Halbzeug, das es bei jedem Stahlhändler gibt.
Die Verschärfung der Waffengesetze geschah in der allgemeinen Terror-Hysterie vor dem Hintergrund des Schüler-Amoklaufs. Vielleicht kann man mit restriktiver Handhabung Schülern erschweren, an Waffen zu kommen. Sorgfältig geplante Taten kann man aber nicht verhindern, eher das Gegenteil ist der Fall. Verschärfte Gesetze und Kontrollen zwingen jeden Täter zu mehr Phantasie und akribischer Planung. Niemand wird verhindern, daß ein zu allem entschlossener Täter auf der Bordtoilette eines Flugzeuges aus Utensilien, die z. B. wie eigenwillig geformte Gebrauchsgegenstände aussehen, eine Schußwaffe zusammenschraubt.
Ich schrieb es schon mehrfach: Alle gesetzlichen Verschärfungen und Kontrollen bringen viel Aufwand beim Staat und in der Verwaltung mit sich. Mehr als ein Schutz vor Hühnerdieben und Gelegenheitstätern ist damit aber nicht zu gewährleisten. Mehr ist unter Beachtung bürgerlicher Freiheiten grundsätzlich nicht leistbar. Totale Sicherheit gibt es nur mit totaler Kontrolle. Im Gegensatz zu den Aussagen Schilys und seiner Vorgänger führen deshalb Sicherheitsinteressen und bürgerliche Freiheit zu einem Zielkonflikt. Gegen den intelligent planenden Täter mit Zugang zu den erforderlichen Hilfsmitteln verpuffen alle Maßnahmen wirkungslos.
In diesem Zusammenhang noch ein Erlebnis aus den 70ern: Ich war bei einem Rüstungsbetrieb beschäftigt, der sich u. a. mit IR-Zielgeräten für das G3 der Bundeswehr beschäftigte. Deshalb lag im Tresorraum der Abteilung auch so ein Gewehr herum. Es kam gelegentlich vor, daß Mitarbeiter zu den diversen Bundeswehr-Dienststellen ab Hamburg per Flieger reisen mußten. Zum Mitführen der Waffe gab es Papiere. Es war die Zeit, als RAF und GSG9 laufend Schlagzeilen machten. Die Terror-Angst war durchaus mit der heutigen Situation vergleichbar. Auf den Flughäfen wurden Kontrollen einschließlich Leibesvisitationen eingeführt. Zusammen mit einem Kollegen, der das G3 im Futteral als Handgepäck mitführte, ging ich also durch die Kontrolle im Flughafen HH-Fuhlsbüttel. Der Grenzschutzbeamte fragte, was der Kollege im Futteral hat. Mein Kollege antwortete wahrheitsgemäß und ohne sich etwas dabei zu denken: „Ein G3“. Darauf konnte sich der Grenzschutzmensch gar nicht wieder einkriegen: „Ha, ha, na, dann ist’s ja gut. Gehen Sie weiter“.
Gruß
Wolfgang
Hey Guido!
Na klar kann man sich diverse Einzelteile besorgen und die in die Dekowaffen einbauen.Aber was soll das dann? Wer als Sammler scharfe Waffen ohne WBK besitzt ist mit einem Bein doch schon im Knast! Nein ich glaube die wenigsten ernsthaften sammler haben irgendwelche Umbaumaßnahmen im Sinn und zumindest bei den neuen Dekowaffen läßt sich auch mit austauschen von Teilen keine alte Waffe wieder in eine heile umfunktionieren. Der Gestzgeber verlangt von einem Büchsenmacher das das Patronenlager verschweißt wird. So ist das einführen einer echten Patrone nicht mehr möglich. Weiter muß der Lauf mindestens 3x in Kaliberstärke aufgebohrt werden und zum guten Schluß wird auch noch ein gehärteter Stahlstift in dem Lauf Verschweißt. Eine solche Abänderung ist nicht mehr Schußfähig und wird es auch nie wieder werden. Die Rechtmäßigkeit dieser Abänderung Dokumentiert der Büchsenmacher oder Waffenmeister mit einem BKA Stempel und seiner Kontrollnummer.
Ich denke von legalen Dekowaffen geht keine besondere Gefahr aus, denn ein Sammler besitzt diese Teile nicht weil er den Reiz des wieder Schußfähigmachen haben will.
Und hier regelt meines Wissens auch das Waffengesetz sehr deutlich auch den Umgang mit solchen Teilen. Der Besitz ist erlaubt jedoch das führen in der Öffentlichkeit erfordert eine WBK. Das ist meiner Meinung auch richtig so denn ein Sammler schleppt seine Stücke nicht in den Garten oder auf der Straße herum. Hier darf man nicht den Fehler machen Sammler oder Sportschützen mit Geisteskranken Massenmördern in einen Topf zu werfen.
Allerdings die Frage mit den Teilesätzen ist immer noch ungelöst.
Hallo Joachim!
Na klar kann man sich diverse Einzelteile besorgen und die in
die Dekowaffen einbauen.Aber was soll das dann?
Ich prangere einfach an, dass den Sportschützen das Leben unnötig schwer gemacht wird, aber die Einfuhr solcher Teile legal blieb!
Wer als
Sammler scharfe Waffen ohne WBK besitzt ist mit einem Bein
doch schon im Knast! Nein ich glaube die wenigsten ernsthaften
sammler haben irgendwelche Umbaumaßnahmen im Sinn und
zumindest bei den neuen Dekowaffen läßt sich auch mit
austauschen von Teilen keine alte Waffe wieder in eine heile
umfunktionieren. Der Gestzgeber verlangt von einem
Büchsenmacher das das Patronenlager verschweißt wird. So ist
das einführen einer echten Patrone nicht mehr möglich. Weiter
muß der Lauf mindestens 3x in Kaliberstärke aufgebohrt werden
und zum guten Schluß wird auch noch ein gehärteter Stahlstift
in dem Lauf Verschweißt. Eine solche Abänderung ist nicht mehr
Schußfähig und wird es auch nie wieder werden. Die
Rechtmäßigkeit dieser Abänderung Dokumentiert der
Büchsenmacher oder Waffenmeister mit einem BKA Stempel und
seiner Kontrollnummer.
Ich muss zugeben, dass nich nach meiner aktiven Schützenzeit das Waffengesetz nicht mehr so stark verfolgt habe! Ich rede auch nicht von den „neuen“ Dekowaffen, sondern von „alten Erbstücken“.
Hier darf man nicht den Fehler machen Sammler oder
Sportschützen mit Geisteskranken Massenmördern in einen Topf
zu werfen.
Klar! Das sehe ich genauso! Sportschützen und Sammler sind in der Regel eher sehr verantwortungsbewusst, weil sie den Umgang mit der Waffe auch „lernen“ und sehr genau WISSEN, was eine Schusswaffe anrichten kann. Ich hätte damals auch nicht gedacht, dass eine 357 Magnum mit entsprechnender Munition Mauerwerke durchdringen kann (also nicht der Revolver, sondern das Projektil *g*)…
Ich halte die Verschärfung des Waffengesetzes in seine jetzige Form für überflüssig! Wir hatten ein meiner Meinung nach sehr gutes (weil auch sehr scharfes) Waffengesetz! Eine weitere Verschärfung erschwert den Sportschützen nur das Leben.
Klar war das, was in Erfurt passiert ist extrem! Aber es war ein Einzelfall, der sich mit Sicherheit so schnell nicht wiederholt! Wenn mal wieder irgendein Irrer Amokfahrer einen Massencrash verursacht, werden PKW ganz sicher auch nicht nur nach einem psychologischen Gutachten an 18-jährige verkauft, die eine PKW-Besitzkarte beibringen müssen! Und irre Amokfahrer gibt es mehr oder minder regelmäßig…
Dass sich die Wahnsinnigen ihre Wummen nicht legal besorgen, ist klar! Mir persönlich wurde vor knapp zwei Jahren am Duisburg-Rheinhausener Bahnhof (als ich den Fahrplan las) eine P 1 angeboten. Ich kam mir vor wie früher in Holland, als die Verkäufer von Blender-Uhren immer unheimlich unauffällig ihre Mäntel öffneten mit dem Standardsatz: Fiene Uhr koopen?
Allerdings die Frage mit den Teilesätzen ist immer noch
ungelöst.
Da hast Du leider Recht!
Grüße
Guido
Zu den Kriegswaffen:
Karabiener sind im Sinne des WaffenG/KwKG keine Kriegswaffen.
Kriegswaffen sind, mal abgesehen von Handgranaten, Atom U - Booten und Marschflugkörpern etc.
, sogenannte vollautomatische Selbstladewaffen - also Maschinenpistolen und Maschienengewehre.
Der Besitz einer solchen scharfen Waffe wäre ein Verbrechen, das mit mind. 1 Jahr Freiheitsstrafe bewährt ist.
Allerdings ist auch der Besitz von Gegenständen verboten, die vortäuschen eine Kriegswaffe zu sein - also Nachbauten, selbst aus Plastik.
Auch der Besitz von unbrauchbar gemachten Kriegswaffen ist strafbar nach dem WaffenG.
Reine Langwaffen sind als Zierwaffen mE nicht verboten - ich wollte seit Tagen noch mal sicherheitshalber nachsehn, habs aber immer vergessen
, werds Sonntag mal versuchen …
M.