Jemand hat mir mal erzählt, es gäbe ein Gesetz, nach welchem
man bei wildfremden Leuten klingeln kann und dort dann aufs Klo
darf. Stimmt das?
Ich bin neulich in so ein blödes China-Restaurant gegangen, weil
ich unheimlich nötig mußte, aber weil ich keine 50 Cent hatte,
haben die mich wieder weggeschickt. Es war ehrlich dringend!
Gibt es eine (gesetzliche?) Regelung für solche Fälle?
Jemand hat mir mal erzählt, es gäbe ein Gesetz, nach welchem
man bei wildfremden Leuten klingeln kann und dort dann aufs
Klo
darf. Stimmt das?
*LOL*
kann ich mir kaum vorstellen, das würde gegen das GG verstossen!
Ich bin neulich in so ein blödes China-Restaurant gegangen,
weil
ich unheimlich nötig mußte, aber weil ich keine 50 Cent hatte,
haben die mich wieder weggeschickt. Es war ehrlich dringend!
Da bin ich mir nicht ganz sicher, ich habe mal gehört, dass in DE die Pinkelmaut ungesetzlich wäre, aber bei privatpersonen, da sei dir gewiss, wird es so ein gesetz nich geben.
Soweit ich weiß…
Ist die Gebühr für das Entleeren Gesetzeswidrig. Aber ehrlich gesagt, bezahle ich am Bahnhof lieber 1 EUR und es sieht da dann zumindest alles sauber aus als nichts zu bezahlen und buchstäblich selbst in der Scheiße zu sitzen… Was Restaurants und Kneipen oder so was angeht - da mache ich dann Terz, wenn ich bezahlen soll, weil ich das einfach nicht einsehe.
Was Privatpersonen angeht, könnte die Verwehrung des Stillen Örtchens für jemanden, der einfach so bei einem klingelt, ganz dumm verlaufen…
Das könnte, falls aufgrund dessen, daß die Entleerung nicht rechtzeitig stattfinden konnte und daraus ein gesundheitlicher Schaden entsteht unter unterlassene Hilfeleistung fallen…
so ändern sich die Zeiten. Frühers reichte ein Groschen um erfolgreich auf´s Häusle zu gehen, heute wird man schon einen Euro los (oder bekommt Tränengas, wie gestern in der Nähe von Daun/Eifel; so die lokale Berichterstattung).
Es gibt kein Gesetz, das kostenloses Klogehen, weder bei privat noch bei Gaststätten oder sonstige „öffentliche“ Einrichtungen erlaubt. Unterlassene Hilfeleistung setzt voraus, daß jemand hilflos ist. Eine vollgeschissene Hose ist keine Hilflosigkeit iS. des Gesetzes; allenfalls eine Umweltverseuchung durch einen strengen Geruch.
Die Klo"gebühr" wird bei Gaststätten verlangt, wenn der Besucher nur die Toilette benutzen will und sonst nichts bestellt. Häuslputzen ist eine nicht gerade attraktive, aber personalintensive Tätigkeit, die dem Wirt/der Behörde usw. Geld kostet. Da es zusätzlich Leute gibt, die noch nie ihn ihrem Leben eine Klobürste gesehen, geschweigedenn benutzt haben, ist deshalb diese „Abzocke“ gerechtfertigt.
Es kommt also auf Deine Findigkeit an, Stellen zu finden, wo man nichts bezahlen muß. In Städten halte Dich immer in der Nähe von Kaufhäusern und ähnl. auf, denn diese sind baurechtlich verpflichtet Klos bereit zu halten und meistens kosten sie nichts. Alternativ empfehle ich den suchenden Blick nach „Bekannten“ in einer Wirtschaft, tue so, als würdest diese kennen ("komm´ gleich!) und dann ab zum Häusl…
Not macht erfinderisch!
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keine Hilflosigkeit iS. des Gesetzes; allenfalls eine
Umweltverseuchung durch einen strengen Geruch.
Und ich glaub die Hose fällt dann nicht unter Sachbeschädigung, wenn ich den „Schaden“ selber verursache, oder? *kicher*
Alternativ empfehle ich den suchenden Blick
nach „Bekannten“ in einer Wirtschaft, tue so, als würdest
diese kennen ("komm´ gleich!) und dann ab zum Häusl…
Wobei man auch mit der ehrlichen Variante „Darf ich mal kurz eben…?“ recht gut fährt
kann ich mir kaum vorstellen, das würde gegen das GG
verstossen!
Ich kann mir das zwar auch nicht vorstellen, aber das Grundgesetz ist dazu da, um den Bürger vor Eingriffen des Staats zu schützen - nicht vor Eingriffen privater Personen!
Sonst müssten Klagen bei Einbrüchen und Diebstahl nach GG verlaufen und nicht nach Strafgesetzbuch…
Was Privatpersonen angeht, könnte die Verwehrung des Stillen
Örtchens für jemanden, der einfach so bei einem klingelt, ganz
dumm verlaufen…
Das könnte, falls aufgrund dessen, daß die Entleerung nicht
rechtzeitig stattfinden konnte und daraus ein gesundheitlicher
Schaden entsteht unter unterlassene Hilfeleistung fallen…
Ich denke nicht, dass ich eine wildfremde Person, die bei mir klingelt und auf Toilette möchte, hereinlassen muss. Da wäre ja Gaunern Tür und Tor geöffnet. Ich würd’s jedenfalls nicht machen. Wenn es gar nicht anders geht, muss man sich eben draußen erleichtern. Daran ist noch keiner gestorben.
Ansonsten habe ich die Erfahrung gemacht, dass man, wenn man in einem Lokal oder auch in einem kleineren Laden, wo es nur eine Personaltoilette gibt, nett und höflich fragt, ob man mal die T. benutzen darf, in 99% der Fälle ein „ja“ als Antwort bekommt und meist auch nichts dafür bezahlen muss.
Die Klo"gebühr" wird bei Gaststätten verlangt, wenn der
Besucher nur die Toilette benutzen will und sonst nichts
bestellt. Häuslputzen ist eine nicht gerade attraktive, aber
personalintensive Tätigkeit, die dem Wirt/der Behörde usw.
Geld kostet. Da es zusätzlich Leute gibt, die noch nie ihn
ihrem Leben eine Klobürste gesehen, geschweigedenn benutzt
haben, ist deshalb diese „Abzocke“ gerechtfertigt.
Es kommt also auf Deine Findigkeit an, Stellen zu finden, wo
man nichts bezahlen muß. In Städten halte Dich immer in der
Nähe von Kaufhäusern und ähnl. auf, denn diese sind
baurechtlich verpflichtet Klos bereit zu halten und meistens
kosten sie nichts. Alternativ empfehle ich den suchenden Blick
nach „Bekannten“ in einer Wirtschaft, tue so, als würdest
diese kennen ("komm´ gleich!) und dann ab zum Häusl…
Not macht erfinderisch!
Hallo,
also ich nutze in fremden Städten meistens die Toiletten von Stadtbiliotheken und Schnellrestaurants ohne Bedienung (z. B. McDonalds). Die sind meist sauber und kostenlos.
keine Hilflosigkeit iS. des Gesetzes; allenfalls eine
Umweltverseuchung durch einen strengen Geruch.
Und ich glaub die Hose fällt dann nicht unter
Sachbeschädigung, wenn ich den „Schaden“ selber verursache,
oder? *kicher*
Richtig Petzi! Nur wenn Du eine fremde Sache vollscheißt, dann liegt Sachbeschädigung vor (§§ 303 StGB). Wenn also der engl. Fußballer die Mini-„Pampers“ seiner Freundin/Ehefrau voll macht, dann ist das noch keine Sachbeschädigung, denn es ist zu vermute, daß sie damit einverstanden ist…, daß er den Tanga angezogen hat. Weiter will ich dieses spezielle Thema nicht vertiefen, sonst bekomme ich noch einen Lachkrampf (= Körperverletzung im weiteren Sinne).
Alternativ empfehle ich den suchenden Blick
nach „Bekannten“ in einer Wirtschaft, tue so, als würdest
diese kennen ("komm´ gleich!) und dann ab zum Häusl…
Wobei man auch mit der ehrlichen Variante „Darf ich mal kurz
eben…?“ recht gut fährt
Wenn es gar nicht anders geht, muss man sich eben
draußen erleichtern. Daran ist noch keiner gestorben.
das kann allerdings teuer werden. Hierbei handelt es sich um eine eindeutige Ordnungswidrigkeit, die mit recht saftigen Geldstrafen belegt werden kann. Solcherlei findet man in den örtlichen Gefahrenabwehrverordnungen.
das kann allerdings teuer werden. Hierbei handelt es sich um
eine eindeutige Ordnungswidrigkeit, die mit recht saftigen
Geldstrafen belegt werden kann. Solcherlei findet man in den
örtlichen Gefahrenabwehrverordnungen.
Hi,
aber nur, um jemanden davor zu bewahren, würde ich trotzdem keinen Fremden in die Wohnung lassen.
also ich nutze in fremden Städten meistens die Toiletten von
Stadtbiliotheken und Schnellrestaurants ohne Bedienung (z. B.
McDonalds). Die sind meist sauber und kostenlos.
McDonald’s ist ein guter Tip, habe ich auch schon öfters genutzt. Neulich habe ich in einem McDoof an der Klotür allerdings ein Schild gesehen, dass man bitte vorher fragen (oder Bescheid sagen, weiß ich nicht mehr genau) soll, bevor man das Klo benutzt. Habe ich aber nicht gemacht, und es ist trotzdem nix passiert, obwohl ich nichts verzehrt habe.